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JQC & Partner

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Wir sind

 

  • Ihr Versicherungsmakler
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  • Ihr Vermögensberater
Die beste Versicherung

 

Die 7 Schritte zur besten Versicherung 

 

Schritt 1: Kennenlernen und erstes Gespräch

 

 

Sie vereinbaren mit uns einen Termin für ein Kennenlerngespräch. Hierbei können wir bereits ins Detail gehen oder nur Allgemeines besprechen. Optional können Sie uns gerne bereits vorab die wichtigsten Infos per E-Mail schicken. 

 

 

Schritt 2: Einholen aller Vertragsinfos mit Auskunftsvollmacht

 

 

Wir senden Ihnen eine Auskunftsvollmacht zu, die Sie direkt auf dem Handy unterschreiben können. Sie brauchen uns dann nur noch die Namen der Versicherungsgesellschaften nennen, bei denen wir die Vertragsinformationen einholen sollen.

 

 

Schritt 3: Aufbereitung der gesamten Vertragsübersicht in der Datenbank (Online-Zugang & wefox-App)

 

 

Sie erhalten eine digitale Übersicht der Verträge, zu denen wir Informationen erhalten haben. Diese können Sie zusätzlich auch in der wefox-App von Ihrem Smartphone oder Tablet aus abrufen. Sämtliche Verträge, die in weitere Folge bei uns im Bestand sind, werden von den Versicherungsgesellschaften laufend aktualisiert und sind so für Sie immer am aktuellen Stand ersichtlich.

 

 

Schritt 4: Strategische Betrachtung der vollständigen Unterlagen

 

 

Im persönlichen Gespräch oder online über Teams gehen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre vollständigen Unterlagen und unsere Auswertungen durch. Dabei ist Ihre persönliche Situation sehr wichtig. Sie erhalten hier einen professionellen Überblick, sodass Sie gut entscheiden können, was Sie haben wollen und was nicht.

 

 

Schritt 5: Erstellung der Bedarfs- und Risikoanalyse, einschließlich des Deckungskonzeptes

 

 

Nachdem alle Fragen und Wünsche geklärt sind, erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein auf Sie zugeschnittenes Konzept. Ob gleiche Leistung für weniger Geld oder ein Mehr an Leistung für das gleiche Geld, das entscheiden Sie!

 

 

Schritt 6: Durchführung der Änderungen

 

 

Wir führen für Sie alle Änderungen durch. Wir kontrollieren die Polizzen und alle neuen Verträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie erhalten von uns auch laufend den aktuellen Statusbericht Ihrer Verträge, damit Sie auch in Zukunft einen guten Überblick haben.

 

 

Schritt 7: Betreuung & Service

 

 

Egal was passiert, Sie können sich bei uns melden. Sie brauchen nicht direkt mit der Versicherung verhandeln, wir übernehmen das für Sie.

 

Auf Wunsch greifen wir auch auf unser Netzwerk von professionellen Handwerkerfirmen und Kfz-Werkstätten zurück, die viel Erfahrung in der Verrechnung mit Versicherungsgesellschaften haben und den Schadensfall professionell dokumentieren und für die Versicherungsgesellschaft aufbereiten.

Im Versicherungs-Bereich betreuen wir Sie in Zukunft bei allen Schadensangelegenheiten und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!Jeanquartier & Partner
Familien- & Einkommensabsicherung Altext

Familien- & Einkommensabsicherung

 

Wir wissen nicht, was die Zukunft für uns bereithält. Leider ist es nicht immer nur Gutes. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder gar frühzeitiges Ableben betreffen nicht nur uns, sondern auch unsere Familie

 

Mit einer guten Familien- & Einkommensabsicherung ist es möglich, nicht nur uns selbst, sondern auch unsere Liebsten abzusichern.

Ein roter Oldtimer fährt eine Straße entlang. Der Hintergrund ist aufgrund der schnellen Fahrt verschwommen.

Wieso brauche ich eine besondere Oldtimer-Versicherung?

 

Erst wenn ein Wagen 30 Jahre alt ist, gilt er als Oldtimer. Oft werden „jüngere“ Wägen davor schon als Youngtimer bezeichnet. Dafür müssen diese mindestens 20 Jahre alt sein. Die meisten Versicherer haben spezielle Kriterien dafür, wann ein Fahrzeug als Oldtimer gilt.

 

Bei einer Oldtimer-Haftpflichtversicherung wird oft die Motorenleistung außer Acht gelassen, wenn die Haftpflichtprämie berechnet wird. Viele Versicherer verzichten auch auf die Anwendung des Bonus-Malus-Systems. Dadurch kann die Haftpflichtversicherungsprämie günstiger sein.

 

Viel wichtiger als eine preiswerte Kfz-Haftpflichtversicherung ist jedoch eine hochwertige Kaskoversicherung, die Ihren Oldtimer vor unterschiedlichen Gefahren schützt. Eine gute Oldtimer-Kaskoversicherung berücksichtigt nach einem Schaden den Wiederherstellungswert des Fahrzeuges. Dieser ist höher als der Marktwert.

 

Die Reparatur wird nämlich meistens von Mechanikern, die sich auf die Reparatur von Klassikern spezialisiert haben, vorgenommen, wodurch sehr hohe Kosten anfallen können. Auch die Beschaffung von Ersatzteilen für die Reparatur kann kostspielig werden.

 

Unser Tipp! Wenn Sie Ihren Klassiker zu Ausstellungen transportieren, sollten Sie zusätzlich eine Transportversicherung abschließen. So ist er vor Schäden, die während dem Transport von A nach B entstehen, geschützt.

 

 

Typisierung als historisches Fahrzeug: H-Kennzeichen

 

 

Warum sollte ich mein Kfz als historisches Fahrzeug klassifizieren lassen?

 

Abgasvorschriften werden immer strenger. In vielen Städten gibt es Fahrverbote für Fahrzeuge, die nicht abgasarm sind. Diese Vorschriften gelten aber nicht für historische Fahrzeuge. Damit dürften Sie auch in Zukunft in solchen Zonen fahren.

 

Für historische Fahrzeuge gibt es Ausnahmen bei der § 57a Begutachtung, dem "Pickerl-Gutachten", um die Originalität des Fahrzeugs zu erhalten. Es kann sogar sein, dass Sie ohne H-Kennzeichen gar kein Pickerl für Ihren Oldtimer bekommen, weil er beispielsweise nicht den Abgasvorschriften entspricht.

 

 

Wie bekomme ich das H-Kennzeichen?

 

Damit Sie ein H-Kennzeichen bekommen, muss Ihr Kfz älter als 30 Jahre sein und darf nicht für den täglichen Gebrauch verwendet werden. Den Eintrag "Historisches Fahrzeug" in Ihren Typenschein können Sie nur bei der Landesprüfstelle  des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, durchführen lassen.

 

Vor Ihrem Termin mit der jeweiligen Landesprüfstelle sollten Sie abklären, welche Dokumente Sie für Ihren konkreten Fall vorlegen müssen. In der Regel werden folgende Dinge verlangt:

 

  • Auszug aus der Liste der "Historischen Fahrzeuge"
  • Typenschein
  • Nachweis für erstmalige Zulassung bzw. Baujahr
  • Besitznachweis
  • technisches Datenblatt
  • Zwei Fotos von links vorne

 

Außerdem wird eine Vorführung des Fahrzeuges gefordert, um den Originalzustand und Erhaltungszustand zu bestätigen.

 

 

Welche Vorschriften gelten für mein historisches Fahrzeug?

 

Wenn das Kfz mit H-Kennzeichen zugelassen ist, müssen Sie gewisse Vorschriften einhalten:

  • Das Kfz wird max. 120 Tage pro Jahr verwendet, Krafträder max. 60 Tage pro Jahr
  • Ein Fahrtenbuch muss geführt werden
  • Das Fahrzeug muss alle zwei Jahre zum „Pickerl“-Gutachten (§ 57a Begutachtung)
    Hier werden folgende Fahrzeugdokumente benötigt:
    • Einzelgenehmigung
    • Typenschein

 

Wenn Sieoft mit Ihrem Oldtimer unterwegs sind, wäre es für Sie von Vorteil, wenn Ihre Kfz-Versicherung auf die Kilometerbegrenzung verzichtet. So müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, wie oft und wie weit Sie mit Ihrem Oldtimer fahren.

 

Da ein H-Kennzeichen ein anderes Format als herkömmliche Kennzeichen hat, kann ein historisches Fahrzeug nicht mit anderen Kfz auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden.

 

Nicht alle Versicherungen bestehen auf die Klassifizierung mit H-Kennzeichen. Es gibt auch Versicherungen, die eine Oldtimer-Versicherung nach allgemeineren Kriterien anbieten.

 

Kosten und Unterversicherung

 

Wie viel kostet meine Oldtimer-Versicherung?

 

Die Versicherungsprämie wird bei einer Kaskoversicherung meist für den Einzelfall berechnet. Da jeder Oldtimer einzigartig ist, kann man die Prämie nicht pauschalieren.

 

Viele Faktoren, wie zum Beispiel die Anschaffung von Ersatzteilen, müssen berücksichtigt werden. Um den richtigen Wert zu ermitteln, ist für die meisten Versicherer das Gutachten von Sachverständigen notwendig.

 

Achtung! Im Gegensatz zu anderen Kfz steigen Oldtimer in ihrem Wert. Deswegen ist es wichtig, regelmäßig neue Gutachten einzuholen und die Versicherungsprämie daran anzupassen. Sonst ist Oldtimer unterversichert.

 

Was passiert, wenn mein Oldtimer unterversichert ist?

 

Wenn Ihr Oldtimer unterversichert ist und beschädigt wird, erhalten Sie eine geringere Entschädigung von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Für die Berechnung der Entschädigung wird in so einem Fall folgende Formel verwendet:

 

Entschädigung = Versicherungssumme ÷ Versicherungswert × Schaden

 

Die Versicherungssumme ist hier der von Ihnen angegebene Wert Ihres Oldtimers. Von ihm leitet sich die Versicherungsprämie ab. Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Versicherungsprämie.

 

Der Versicherungswert ist der tatsächliche Wert Ihres Oldtimers. Wenn dieser sehr viel höher ist als die Versicherungssumme, erhalten Sie im Schadensfall eine geringere Entschädigungszahlung.

 

Hier ein Beispiel: Der Listenpreis Ihres Oldtimers betrug 70.000 €. Mittlerweile ist der Wagen aber 100.000 € wert. Wenn Sie die Versicherungssumme nicht daran anpassen, ist Ihr Wagen zu 30% unterversichert. Das bedeutet, dass jeder Schadenersatz um 30% gekürzt wird und Sie nur 70% der Kosten ausbezahlt bekommen.

 

Versicherungssumme

70.000 €

100.000 €

Tatsächlicher Wagenwert

100.000 €

100.000 €

Unterversicherung
= Leistungskürzung

30 %

0 %

Schadenersatz

70 %

100 %

Eine Familie fährt in einem Auto eine Landstraße entlang. Die Sonne geht auf und um sie herum ist nur Natur. Sie schauen durch das Dachfenster ihres Autos und haben die Hände vor Freude in die Luft gestreckt.

Wie komme ich zu meinem Kfz-Versicherungsschutz?

 

Sie haben ein neues Kfz und möchten am liebsten sofort losfahren. Davor müssen Sie das Kfz natürlich zuerst anmelden und sich um einen Versicherungsschutz kümmern. Wie komme ich also so schnell wie möglich zu Ihrem Versicherungsschutz?

 

 

Schritt 1: Anmeldung des Kfz

 

Damit Sie ihr Kfz bei der Zulassungsstelle anmelden können, brauchen Sie eine Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Versicherers. Diese senden wir Ihnen zu, sobald Sie eines der Versicherungsangebote, die wir für Sie bei verschiedenen Versicherern einholen, annehmen. Mit dieser Versicherungsbestätigung können Sie zur Zulassungsstelle Ihrer Wahl gehen und Ihr Kfz wie dieser Checkliste beschrieben anmelden.

 

Jetzt haben Sie eine Versicherungsbestätigung und ein angemeldetes Kfz, was aber noch fehlt ist der eigentliche Versicherungsantrag und somit der vollständige Versicherungsschutz. Die Kfz-Kaskoversicherung und die volle Kfz-Haftpflichtversicherungssumme sind nämlich erst gültig, sobald der Versicherungsantrag beim Versicherer eingereicht worden ist. Davor gilt in der Kfz-Haftplichtversicherung nur die Mindestversicherungssumme von etwa 7,79 Mio. € (Stand 2020).

 

Am besten informieren Sie uns im Vorhinein, wann Sie in etwa planen, zur Zulassungsstelle zu gehen. So wissen wir Bescheid und können den Antrag so schnell wie möglich, nachdem wir von Ihnen den Scan des Zulassungsscheins gemailt bekommen haben, bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen.

 

 

Schritt 2: Scan des Zulassungsschein

 

Damit wir den Antrag bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen können, brauchen wir einen Scan von Ihrem Zulassungsschein, den Sie bei der Anmeldung an der Zulassungsstelle erhalten. Wenn Sie keinen Scanner zuhause haben, können Sie Ihren Zulassungsschein ganz einfach mit Ihrem Smartphone scannen.

 

Im Zulassungsschein befinden sich alle Daten und technischen Details, die wir zur Antragstellung brauchen, wie etwa das Kennzeichen und die genaue Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Sobald der fertige Antrag von uns an den Versicherer gesendet wird, gilt der volle vereinbarte Versicherungsschutz.

 

Wir benötigen einen Scan des vierseitigen Zulassungsscheins, der beim Fahren im Straßenverkehr immer im Kfz mitgeführt werden muss, nicht des kürzeren dreiseitigen Zulassungsscheins, der am Typenschein angeheftet ist.

 

 

 

Schritt 3: Warten auf Bestätigung bei Kfz-Kaskoversicherung

 

Warten Sie, nachdem Sie uns den Scan Ihres Zulassungsschein gesendet haben, auf einen kurzen Anruf von uns, in dem wir Ihnen bestätigen, dass Ihr Kfz-Kaskoversicherungsschutz nun aufrecht ist. Mit dem vollen Versicherungsschutz macht die Spritztour dann auch gleich viel mehr Spaß.

 

Solange wir nicht im Hintergrund den Versicherungsantrag eingereicht und/oder eine vorläufige Kaskodeckung beantragt haben, haben Sie keinen Kaskoversicherungsschutz. Warten Sie deswegen auf unser finales "Sie können jetzt losfahren!", damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

 

 

Schritt 4: Vorschadensbesichtigung bei Gebrauchtwägen

 

Wenn Sie für Ihren Gebrauchtwagen einen Kaskoversicherungsschutz wünschen, sollten Sie einige zusätzliche Punkte beachten, auf die wir im Folgenden eingehen werden. Falls Sie einen Neuwagen versichern, betrifft Sie dies nicht. Bei einigen Versicherern gilt die Neuwagenregelung auch für Kfz, die schon einige Monate angemeldet waren. Es ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, wie dies gehandhabt wird.

 

Es ist empfehlenswert, die neuen Nummerntafeln auf Ihren Gebrauchtwagen zu geben und von allen vier Seiten ein Foto zu machen. Die Seiten sollten dabei vollständig abgebildet sein, sodass man sieht, dass das Kfz nicht beschädigt ist. Zudem sollten Sie noch ein extra Foto von der Windschutzscheibe machen.

 

Dies ist eine Absicherung für den Fall, dass bei den ersten Autofahrten schon ein Unfall passieren sollte, damit im Nachhinein der ursprüngliche Fahrzeugzustand bewiesen werden kann. Sie können uns diese Fotos optional per Mail zukommen lassen, damit auch wir sie im Falle des Falles gespeichert und abgelegt haben.

 

In den meisten Fällen wird von Ihrem Kfz-Versicherer eine Vorschadenbegutachtung des gebrauchten Kfz verlangt. Es hängt vom jeweiligen Versicherer ab, ob diese beim ÖAMTC, ARBÖ, an einem Versicherungsstützpunkt, via Handy-App oder bei Ihnen zu Hause nach Terminvereinbarung mit einem Sachverständigen stattfinden muss.  

 

Es kann natürlich sein, dass Sie mit Ihrem Kfz schon fahren wollen, bevor diese Vorschadenbegutachtung stattgefunden hat. Für diesen Fall beantragen wir bei Ihrem Versicherer einen vorläufige Kaskoschutz. Bei den meisten Versicherern funktioniert der vorläufige Kaskoschutz folgendermaßen:

 

Der vorläufige Kaskoschutz gilt ab dem Moment, in dem wir den Versicherungsantrag bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen. In diesem Zeitraum gilt für Sie ein erhöhter Selbstbehalt, meistens 1.000 € pro Unfall. Sobald die Vorschadenbesichtigung stattgefunden hat, gilt Ihr Kfz-Versicherungsvertrag mit dem vereinbarten Selbstbehalt.

 

Im Regelfall wird die Durchführung der Vorschadensbesichtigungen zuverlässig an den zuständigen Kfz-Versicherer weitergeleitet. Lassen Sie sich aber zur Sicherheit eine Bestätigung ausstellen und informieren Sie uns kurz per Mail, dass die Besichtigung stattgefunden hat. So ist alles gut dokumentiert und es kommt im Falle eines Kaskoschadens zu keinen Unklarheiten beim Versicherungsschutz.

 

 

Die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefasst

 

  • Informieren Sie uns im Vorhinein, wann Sie in etwa vorhaben, Ihr Kfz bei der Zulassungsstelle anzumelden. So können wir uns diesen Zeitraum freihalten und Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.
  • Schicken Sie uns sobald wie möglich einen Scan Ihres vierseitigen Zulassungsscheines. Mit den Informationen darauf können wir im Hintergrund den Antrag vervollständigen und bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen.
  • Veranlassen Sie eine Vorschadensbegutachtung, wenn es von Ihrem Kfz-Versicherer gefordert wird. Sobald diese stattgefunden hat, gilt ihr vollständiger Kaskoversicherungsschutz ohne erhöhten Selbstbehalt. Achten Sie bei der Begutachtung auf die spezifischen Vorgaben Ihres Kfz-Versicherers.

 

Vor einem beigen Hintergrund steht ein dunkelhaariger Mann mit Brille. Er kratzt greift sich an seinem Bart und blickt dabei ratlos in die Kamera.

Ist "versichert" immer "sicher"?

 

Ein verlässlicher Versicherungsschutz ist für Sie als Versicherungsnehmer das Wichtigste. Dafür haben Sie ja immerhin Ihre Kfz-Versicherung abgeschlossen. Es gibt allerdings Situationen, in denen Ihr Kfz-Versicherer leistungsfrei ist oder sogar den Vertrag mit Ihnen kündigen kann.

 

Außerdem kann es manchmal für Sie besser sein, zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Dafür müssen Sie zuerst den Vertrag bei Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung kündigen. Das kann allerdings recht kompliziert werden.

 

Hier erfahren Sie, welche Ausschlussgründe  es im Bereich der Kfz-Versicherung gibt, was Sie im Falle einer Kündigung  tun können und wie Sie selbst am besten Ihren Versicherungsvertrag kündigen oder davon zurücktreten.

Eine braune Kuh hält den Kopf durch das Beifahrerfenster eines Autos und blickt in die Kamera. Im Hintergrund sieht man noch weitere Kühe.

Wieso will meine Versicherung nicht zahlen?

 

Es gibt Fälle, in denen Ihre Kfz-Versicherung aussteigen kann und nicht verpflichtet ist, eine Versicherungsleistung zu erbringen. Das Letzte, was man nach einem Autounfall möchte, ist gleich die nächste böse Überraschung zu erleben und mit den Kosten alleine dazustehen.

 

Deshalb sollten Sie sich vorher darüber informieren, auf was Sie achten müssen. Hier erfahren Sie mehr zu den Ausschlussgründen, die es im Bereich der Kfz-Versicherung gibt.

Ein Mann und eine Frau stehen vor einem hellblauen Hintergrund und haben geschockt die Augen aufgerissen. Mit ihren Fingern deuten sie mit einer

Nicht bezahlt = nicht versichert

 

So wie Ihr Versicherer haben auch Sie als VersicherungsnehmerIn Pflichten. Eine sehr wichtige davon ist das Einzahlen der Versicherungsprämie. Wenn Sie dies vergessen, kann das zu einer Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung führen.

 

 

Nichtbezahlen der Erstprämie

 

Jede Versicherung ist leistungsfrei, wenn die Erstprämie (§ 38 VersVG) nicht bezahlt wird. Am besten zahlen Sie diese unverzüglich nach Zusendung der Erstpolizze ein.

 

Wichtig! Wenn Sie SEPA-Abbuchungen als Zahlungsmethode gewählt haben, dann gehen Sie bitte sicher, dass die Abbuchung von Ihrem Konto auch möglich ist.

 

Sollte die Erstprämie nicht abgebucht werden können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung des Versicherers. Es besteht kein Versicherungsschutz bis diese Summe auf dem Konto des Versicherers eingegangen ist. 

 

Unser Tipp! Wenn Sie die SEPA-Abbuchung als Zahlungsmethode wählen, erfolgt die Zahlung automatisch und pünktlich. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass der Versicherungsschutz verloren geht, weil die Prämie zu spät eingezahlt wurde.

 

 

Nichtbezahlen der Folgeprämie

 

Sollte die Folgeprämie (§ 39 VersVG) nicht eingezahlt werden, erhalten Sie eine qualifizierte Mahnung. Die Post stellt Sie Ihnen als eingeschriebenen Brief zu. Nach Erhalt dieses Briefes ist der Versicherungsschutz noch 13 Tage aufrecht. Ab dem 14. Tag nach der Zustellung ist Ihre Versicherung leistungsfrei.

 

Wenn Sie nicht vor Ort sind, um den Brief persönlich entgegenzunehmen, wird Ihnen ein gelber Zettel im Briefkasten hinterlassen. Auch dieser Zustellversuch gilt als Zustellung und damit als Start der Frist.

 

Achtung! Auch bei der Zustellung können Fehler passieren. Es ist natürlich besser, wenn Sie die Versicherungsprämie regelmäßig und pünktlich bezahlen.
Ein kleines Ferkel steht auf dem Fahrersitz eines Autos. Es hat die Vorderläufe auf das Lenkrad gelegt und blickt angestrengt durch die Windschutzscheibe nach draußen.

Versehen oder Vorsatz, das ist hier die Frage

 

Es kann immer passieren, dass etwas schiefgeht, wenn man im Straßenverkehr einen Fehler macht. Wenn Sie einfach Pech hatten, ist Ihre Versicherung in der Leistungspflicht.

 

Anders sieht es aus, wenn Sie grob fahrlässig handeln, eine Obliegenheitsverletzung begehen oder sogar vorsätzlich Schäden verursachen.

 

 

Grobe Fahrlässigkeit

 

Wenn Sie grob fahrlässig handeln, ist Ihre Kfz-Versicherung, mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung, leistungsfrei.

 

In Ihrer Kfz-Kaskoversicherung können Sie grobe Fahrlässigkeit mitversichern lassen. Dadurch erhalten Sie auch bei grob fahrlässigem Verhalten eine Entschädigung von Ihrem Versicherer.
 

Ein grob fahrlässiger Fehler wäre beispielsweise, wenn Sie ein Stoppschild übersehen und deswegen Schaden verursachen. Ob ein gewisses Verhalten im Schadensfall grob fahrlässig war, wird von einem Gericht entschieden.

 

 

 

Obliegenheitsverletzung

 

Bei einer Obliegenheitsverletzung, also einer Verletzung der Verhaltenspflicht, ist jede Versicherung, außer der Haftpflichtversicherung, leistungsfrei

 

Eine Obliegenheitsverletzung ist es zum Beispiel, wenn Sie mehr Insassen als erlaubt in Ihrem Kfz mitnehmen oder auch wenn Sie zu schnell oder betrunken fahren.

 

Die Haftpflichtversicherung bezahlt zwar den Schaden, den Sie verursacht haben, fordert aber anschließend Regress, also einen Selbstbehalt, von Ihnen. Das ist so, weil die geschädigten Personen Schadenersatz erhalten müssen.

 

Pro Obliegenheitsverletzung können bis zu 11.000 € Selbstbehalt vom Schädiger eingefordert werden. Für die Kfz-Haftpflichtforderung besteht allerdings eine Regressbeschränkung: Die Maximalsumme, die an Selbstbehalt vom Schädiger eingefordert werden kann beträgt 22.000 €. 

 

Ihre Versicherung entscheidet, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt. Hier hat auch Ihr Versicherungsmakler die Möglichkeit einzuwirken. Falls Sie mit dieser Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie das vor Gericht klären

 

Achtung! Auch das Unterlassen der Selbstanzeige ist eine Obliegenheitsverletzung. Wenn Sie Schaden verursachen, müssen Sie das unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle melden.

 

Ihrem Versicherer müssen Sie innerhalb einer Woche Bescheid geben. Es reicht auch, wenn Sie sich innerhalb dieser Zeit bei Ihrem Versicherungsmakler melden.

 

 

Vorsatz

 

Sie handeln vorsätzlich, wenn Sie wissentlich und willentlich Schaden verursachen. Vorsätzliches Handeln können Sie in keinem Fall versichern.

 

Für vorsätzlich verursachte Schäden müssen Sie sich vor dem Straflandesgericht verantworten. Neben den Schadenersatzkosten kann Ihnen dort zusätzlich eine Geld- oder Gefängnisstrafe auferlegt werden.

 

Ob ein Vorsatz vorliegt, wird von einem Gericht entschieden.

Ein alter VW Käfer steht komplett zerstört vor einem weißen Gebäude. Die Tür hängt nur noch an wenigen Schrauben, das Heck liegt auf dem Boden auf.

Zu alt für eine Kaskoversicherung?

 

Wenn ein Kfz ein gewisses Alter erreicht, kann es sein, dass sich eine Kaskoversicherung nicht mehr auszahlt. Der Wagenwert ist dann schon so gering, dass Ihre Versicherung sowieso die Totalschadenklausel anwenden würde.

 

 

Was ist ein Teilschaden, was ein Totalschaden?

 

Wenn die Reparaturkosten geringer als der aktuelle Wagenwert sind, wird der Versicherungsfall als Teilschaden angesehen. Ist aber der Wagenwert geringer als die Reparaturkosten, gilt der Versicherungsfall als Totalschaden. In so einem Fall wird bei älteren Kfz, die ohnehin schon einen geringeren Wagenwert haben, oft die Totalschadenklausel angewendet.  

 

Auch ein Diebstahl ist ein Totalschaden. Nach einer Wartefrist von vier Wochen, kann der Wiederbeschaffungswert erstattet werden, wenn das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit nicht wieder aufgefunden wurde.

 

Unser Tipp! Bei Leasingfahrzeugen und/oder neuwertigen Wägen ist ein Totalschaden besonders ärgerlich. In so einem Fall ist der Einschluss einer Gap- oder Neuwertentschädigungsklausel sehr sinnvoll.

 

 

Was ist die Totalschadenklausel?

 

Wenn Ihr Versicherer nach einem Kaskoschaden die Totalschadenklausel anwendet, habe Sie kein Recht mehr darauf, Ihr Kfz auf Versicherungskosten reparieren zu lassen. Da die Schadensreparatur mehr kosten würde als der errechnete Restwert Ihres Kfz, ersetzt Ihr Kfz-Kaskoversicherer lediglich den aktuellen Wert des Fahrzeuges. Der Kaskoversicherungsvertrag kann anschließend aufgelöst werden.

 

Ihre Versicherung ersetzt aber nicht einfach so den gesamten Wagenwert, sondern holt sich zunächst Angebote von Autoverwertungsunternehmen ein, die bereit sind, eine gewisse Summe für weiterverwendbare Teile Ihres Autos zu bezahlen. Die Unternehmen verkaufen diese Teile weiter und entsorgen das Kfz anschließend.

 

Dazu ein Beispiel:

  • Ihr Gebrauchtwagen hat einen aktuellen Wert von 2.000 €.
  • Die Reparaturkosten nach einem Totalschaden übersteigen diesen Wagenwert.
  • Das Autoverwertungsunternehmen bietet 1.200 € für Ersatzteile an, der vereinbarte Selbstbehalt für Sie liegt bei 300 €.
  • Von der Versicherung erhalten Sie nur noch den Betrag, der auf den aktuellen Wagenwert fehlt, also 500 €.

 

WAGENWERT-  Autoverwertungsunternehmen-  Selbstbehalt=  Versicherungsleistung
2.000 € 1.200 € 300 € 500 €

 

Sie könnten sich in diesem Fall natürlich auch dazu entscheiden, das Auto nicht zum Verwertungsunternehmen zu bringen und eine Reparatur vorzunehmen. Von der Versicherung würden sie trotzdem nur 500 € erhalten. Den Rest der Kosten müssten Sie selbst übernehmen.

 

Sie sehen also, dass sich die Kaskoversicherung bei einem geringen Wagenwert, bzw. ab einem gewissen Alter des Kfz nicht wirklich auszahlt.Jeanquartier & Partner

 

Wenn der Wert Ihres Wagens unter 5.000 Euro liegt oder das Kfz schon älter als neun Jahre alt ist, wird es vermutlich gar nicht mehr möglich sein, eine Kaskoversicherung dafür zu bekommen. Die genauen Annahmerichtlinien sind aber von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Eine Kuh auf der Weide blickt von unten in die Kamera. Sie wirkt neugierig und hat keine Angst vor dem Kameramann. Im Hintergrund grasen weitere Kühe.

Alles hat ein Ende...

 

... auch die Beziehung mit Ihrer Kfz-Versicherung, also Ihr Versicherungsvertrag. Zumindest, wenn Sie oder Ihr Versicherer das wollen.

 

Wenn Sie als VersicherungsnehmerIn genug haben, können Sie den Versicherungsvertrag entweder kündigen  oder davon zurücktreten. Sie machen also mit Ihrem Kfz-Versicherer Schluss.

 

Ihr Versicherer kann den Vertrag ebenfalls kündigen  oder Ihnen, wenn er noch Hoffnung für Ihre Vertragsbeziehung sieht, ein Erschwernisangebot unterbreiten. Wenn Sie diese Sanierung des Vertrages akzeptieren, kann dieser weitergeführt werden.

 

Eine Vertragskündigung hat natürlich Auswirkungen  auf Sie als VersicherungsnehmerIn, über die Sie Bescheid wissen sollten.

Kfz-Versicherung auflösen: Kündigung durch VersicherungsnehmerInnen

Wie mache ich mit meiner Kfz-Versicherung Schluss?

 

Manchmal ist man bereit für etwas Neues.

 

Es kann für Sie aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, die Fahrzeugversicherung zu wechseln.

 

Sie müssen aber zuerst mit Ihrem aktuellen Kfz-Versicherungsvertrag Schluss machen. Am besten kurz und schmerzlos. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

 

Gesetzesgrundlage

 

Im Bereich der Versicherungskündigungen überschneiden sich viele Gesetze. Generell geht man nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) vor.

 

Die Kündigungsbedingungen können sich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag auflösen wollen, müssen dafür viele unterschiedliche Paragraphen angeführt werden.

 

Grundsätzlich gilt: lieber zu viele Paragraphen anführen, als nur den falschen. Wir raten Ihnen, sich für Vertragskündigungen an Ihren Versicherungsmakler zu wenden.Jeanquartier & Partner

 

Wenn Sie die Kündigung selbst durchführen, aber mit dem Thema nicht viel Erfahrung haben, kann es sein, dass etwas vergessen oder übersehen wird. Ein Formfehler, die Verwendung des falschen Paragraphen oder das Versäumen einer Frist ist schnell passiert.

 

Im schlimmsten Fall kann der Versicherungsvertrag dann nicht zum gewünschten Termin gekündigt werden.

 

 

Kündigung zum Vertragsablauf

 

Verträge in der Kfz-Versicherung laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Nachdem die Mindestlaufzeit abgelaufen ist, können Sie den Versicherungsvertrag jährlich kündigen. 

 

Die Kündigung ist immer zum juristischen Beginn (Verlinkung zur Wissensecke) des Kfz-Versicherungsvertrages möglich. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das ein bisschen anders: Wenn der juristische Beginn nicht auf einen Monatsersten fällt, ist die die Kündigung zum nächstfolgenden Monatsersten möglich.

 

Achtung! Beachten Sie unbedingt die Kündigungsfrist. Der Vertrag muss spätestens einen Monat und einen Werktag zu den Geschäftszeiten vor seinem Ablauf schriftlich beim Versicherer einlangen.


 
Kündigung bei Prämienerhöhung

 

Wenn Sie vom Versicherer eine Verständigung erhalten, dass sich Ihre Prämie erhöht, können Sie den Vertrag kündigen. Bei manchen Versicherern gilt auch die jährliche Indexanpassung als Prämienerhöhung.

 

Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats ab Erhalt der Verständigung erfolgen.

 

Wirksam wird die Kündigung nach einem Monat. Sie haben also ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist, einen Monat Zeit, um eine neue Versicherung abzuschließen.



Kündigung im Schadenfall

 

Wenn Ihr Versicherer den Schadenersatz verweigert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats ab der Ablehnung kündigen.

 

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es auch möglich den Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherer Schadenersatz leistet. Nach der Schadenersatzleistung des Versicherers haben Sie einen Monat Zeit, um den Versicherungsvertrag zu kündigen. 

 

Alternativ zur Kündigung des Versicherungsvertrages ist auch ein Rücktritt von diesem möglich. Das geht allerdings nur, wenn Sie den Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen haben.

Ein Mann mit Brille, blauer, verkehrt aufgesetzter Kappe und weißem T-Shirt steht vor einer weißen Wand und weint. Sein Gesicht ist vor Trauer verzogen.

Von der Versicherung abserviert

 

Ihr Versicherer möchte den Vertrag mit Ihnen kündigen. Das heißt Sie stehen bald ohne Versicherungsschutz da.

 

Was ist der Grund dafür?

 

Und noch wichtiger: Was sollen Sie jetzt tun?

 

Man sieht die Hände einer Frau im Anzug, die einen Vertrag in der Mitte zerreißt.

So als wäre es nie passiert

 

Alternativ zur Kündigung des Versicherungsvertrages ist auch ein Rücktritt von diesem möglich. Das geht allerdings nur, wenn Sie den Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen haben.

 

 

Was ist der Unterschied zur Kündigung?

 

Eine Kündigung ist auch bei länger bestehenden Verträgen möglich, ein Rücktritt nicht. Bei einem Rücktritt wird der Vertrag, im Gegensatz zur Kündigung, rückwirkend aufgelöst. Das bedeutet, der Vertrag ist nie zustande gekommen. Es gibt einige Rücktrittsmöglichkeiten, die zum Teil nur für Konsumenten gelten.

 

Falls ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag für Sie nicht möglich ist, können Sie sich hier über Ihre Kündigungsmöglichkeiten informieren.

 

 

Rücktritt vom „Haustürgeschäft“

 

Diese Rücktrittsmöglichkeit gilt nur für Konsumenten. Für die Kündigung nach § 3 des KSchG (Konsumentenschutzgesetzt) müssen zwei Bedingungen erfüllt werden:

 

  • Der Versicherungsvertrag muss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Versicherers abgeschlossen worden sein.
  • Sie als Konsument haben nicht selbst die Initiative ergriffen, um einen Versicherungsvertrag abzuschließen.

 

Wenn das der Fall ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten.

 

Rücktritt bei Nichtausfolgung

 

Sie können innerhalb von 14 Tagen nach § 5b des VersVG vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn:

 

  • Ihnen keine Kopie des Versicherungsantrags ausgehändigt wurde.
  • Sie die Versicherungsbedingungen nicht erhalten haben.
  • Sie gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht erhalten haben.

(z.B. über die Rücktrittsmöglichkeiten)

 

Es genügt, wenn die Kündigung innerhalb dieser zwei Wochen abgesendet wurde. Auf dem Schreiben sollte also ein Poststempel mit dem Datum der Absendung sein.

 

Die Rücktrittsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie die Vertragskopie, die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben. Oder, in diesem Fall, eben nur einen Teil dieser Dinge. Spätestens einen Monat nach Erhalt der Unterlagen und der Informationen ist kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich.

 

Achtung! Wenn die Vertragsdauer weniger als sechs Monate beträgt gilt dieses Rücktrittsrecht nach § 5b VersVG nicht.

 


Allgemeines Rücktrittsrecht

 

Diese Rücktrittsmöglichkeit gilt nur für Konsumenten. Sie können nach § 5c des VersVG ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

 

Die Rücktrittsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie die Vertragskopie, die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben.

 

Spätestens einen Monat nach Erhalt der Unterlagen und der Informationen ist kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich. Falls Ihnen von Ihrem Versicherer vorläufige Deckung gewährt wurde, müssen Sie für diese Dauer eine entsprechende Prämie bezahlen.

 

Achtung! Wenn die Vertragsdauer weniger als sechs Monate beträgt gilt dieses Rücktrittsrecht nach § 5c des VersVG nicht.
Ein Mann im Anzug fährt mit dem Auto. Man kann seine Arme und Hände sehen, mit denen er das Lenkrad hält. Am Handgelenk trägt er eine schwarze Armbanduhr.

Erschwernisangebot statt Kündigung

 

Den Begriff der Sanierung verbannen viele in den Gebäude- oder Badezimmerbereich. Aber auch Ihr Versicherungsvertrag kann saniert, also abgeändert, werden. Nämlich dann, wenn Ihr Versicherer entscheidet, dass die derzeitigen Vereinbarungen für Ihn nicht mehr tragbar sind.

 

Diese Abänderung ist ein zeitlich befristetes Erschwernisangebot, das Ihnen Ihr Versicherer anstelle einer Kündigung anbietet, wenn er noch Hoffnung für Ihre Vertragsbeziehung sieht. Falls Sie das Angebot nicht annehmen, wird der Vertrag seitens Ihres Versicherers gekündigt.

 

 

Wieso bekomme ich ein Erschwernisangebot?

 

Ein Erschwernisangebot in der Kfz-Versicherung bekommen Sie zum Beispiel dann, wenn Sie Ihre Prämie in der Vergangenheit nicht bezahlt haben. Es kann auch sein, dass Ihre Schadensquote zu hoch ist und Ihr Versicherer deswegen den Vertrag sanieren möchte.

 

Bei vielen kleinen Schäden ist die Wahrscheinlichkeit einer Vertragssanierung höher, als bei einem großen Schaden. Jeder kann im Straßenverkehr einfach mal Pech haben.

 

Meistens wird Ihnen ein Erschwernisangebot gemacht, bevor es zur Kündigung kommt, aber das muss nicht so sein. In gewissen Fällen kann es auch gleich zu einer Kündigung kommen. Die Umstände, die zu Unfällen und Schäden am Kfz geführt haben, spielen hierbei mitunter eine Rolle. Volltrunkenheit am Steuer zum Beispiel wäre wahrscheinlich gleich ein Kündigungsgrund.

 

Oft hängt es auch mit Ihrem Alter zusammen, ob Sie ein Erschwernisangebot erhalten oder nicht. Wenn Sie jünger als 75 Jahre sind und einfach nur Pech gehabt haben, werden Sie wahrscheinlich eine Vertragssanierung anstelle der Kündigung angeboten bekommen. Wenn Sie älter als 75 sind, kann es sein, dass Ihnen Ihr Kfz-Versicherer gleich die Kündigung ausspricht.

 

Was in Zukunft noch als Grund für Erschwernisangebote gelten wird, ist schwer zu sagen. Im Zeitalter von Big Data kann man nicht vorhersehen, was noch alles auf uns zukommen wird.

 

 

Wie kann das Erschwernisangebot aussehen?

 

Welches Erschwernisangebot Sie bekommen hängt von Ihrem Versicherer und der jeweiligen Situation ab. Einige Möglichkeiten sind:

 

  • Der Versicherer erhöht den Selbstbehalt in der Kfz-Haftpflicht und/oder auch in der Kaskoversicherung. Dies kann auch mit einer Erhöhung der Versicherungsprämie einhergehen.
  • Der Versicherer erhöht die Prämie, zum Beispiel um 20 %. Dies kann auch mit einer Erhöhung des Selbstbehaltes einhergehen.
  • Wechsel von einer Vollkaskoversicherung auf eine Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer bekommt vom Versicherer nur noch das Teilkaskorisiko angeboten.
  • Der Versicherer schließt die Kaskoversicherung  aus. Ab jetzt kann der Versicherungsnehmer nur noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

 

Wenn es schon zu einigen Schäden gekommen ist, sollte man darüber nachdenken, rechtzeitig den Versicherer zu wechseln bevor der Vertrag seitens des Versicherers saniert wird.
Ein Mann mit Sonnenbrille und Vollbart hat die Hände neben seinem Kopf erhoben und den Mund zum Schrei aufgerissen. Das Bild ist schwarz-weiß.

Welche Auswirkungen hat es, wenn mein Vertrag gekündigt wird?

 

Das Offensichtliche zuerst: Sie stehen ohne Versicherungsschutz da. Das bedeutet im Falle der Kfz-Haftpflichtversicherung, dass Sie mit Ihrem Kfz nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

 

Weitere Auswirkungen hat die Kündigung, wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln wollen. Bei jedem neuen Versicherungsantrag wird Ihnen nämlich folgende Frage gestellt: „Ist Ihr Versicherungsvertrag schon einmal seitens des Versicherers gekündigt worden?“ bzw. "Wurde eine einvernehmliche Kündigung angeboten?“

 

Sie müssen auf diese Frage ehrlich antworten. Falls Sie lügen und mit „Nein“ antworten, riskieren Sie damit, dass Ihre Versicherung im Schadensfall leistungsfrei  ist.
  

 

Wenn Sie mit „Ja“ antworten, müssen Sie nachweisen, dass mittlerweile alles bezahlt ist. Auch hier sollten Sie wieder die Gründe für den Zahlungsverzug oder die Schadensquellen angeben und dass diese mittlerweile beseitigt sind. Dann sollte es auch mit dem neuen Versicherungsschutz klappen!

 

Was passiert, wenn mich niemand mehr versichern möchte?

 

Im Falle der Kfz-Kaskoversicherung haben Sie schlicht und einfach Pech. Wenn Ihnen kein Versicherer eine Kaskoversicherung anbieten möchte, können Sie auch keine bekommen.

 

Bei der Haftpflichtversicherung sieht das allerdings anders aus. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie haben also ein Recht darauf, eine zu erhalten. Deswegen werden Sie einer Versicherung zwangszugewiesen. Die Versicherungsprämie bei einer Zwangszuweisung ist aber sehr hoch.

 

Der Versicherungsverband Österreich (VVÖ) teilt Ihnen eine Versicherungsgesellschaft zu, die Sie und Ihr Kfz versichern muss. Es wird Ihre aktuelle Bonus-Malus-Stufe berücksichtigt, ohne die Möglichkeit auf Rabatte. Zusätzlich erhalten Sie auf Ihre Prämie noch einen Zuschlag von 50%.

 

Sie müssen die gesamte Jahresprämie im Vorhinein überweisen. Ihr Kfz dürfen Sie erst anmelden, nachdem die Versicherungsgesellschaft die Zahlung erhalten hat. Auch in den folgenden Jahren müssen Sie die Jahresprämie im Vorhinein zu den gleichen Konditionen bezahlen.

 

Hier empfiehlt es sich, nicht mehr selbst fahren zu wollen. Sie könnten Ihr Kfz Ihrem Partner schenken, der dafür manchmal den Taxidienst übernimmt. Vielleicht dürfen Sie ja auch gelegentlich mit dem Wagen fahren. Unser Tipp hierfür: Seien Sie immer nett zu Ihrem Partner, besonders unter diesen Umständen.

 

 

Ab welchem Alter bekomme ich keine Versicherung mehr?

 

Es ist nicht so, dass Sie ab einem bestimmten Alter gar keine Chance mehr auf eine Versicherung haben. Allerdings wird es ab einem gewissen Alter, schwieriger, eine Versicherungsgesellschaft zu finden, die Sie versichern möchte. Das ist abhängig von Ihrer Bonus-Malus-Stufe.

 

Wenn Sie in einer guten Bonus-Malus-Stufe sind, geht eine Versicherung von einen schadensfreien Fahrverhalten aus. Dann bekommen Sie in der Regel immer einen guten Versicherungsschutz.  Wenn Sie ein Malus-Fahrer sind, weiß die Versicherung, dass es in der Vergangenheit ein paar Unfälle gegeben hat. Eine Versicherung wird Sie also im Regelfall ab einem gewissen Alter ablehnen, wenn Sie im Malus-Bereich sind.

 

Das Stichalter dafür ist 75. Wenn Sie 75 oder älter sind, ist es auch sehr wahrscheinlich, dass Ihre Versicherung den Vertrag bei einer zu hohen Schadensbelastung kündigt. Dafür können auch schon ein bis zwei Unfälle ausreichen. Sie sollten also besonders vorsichtig fahren.

Vier Freundinnen sitzen in einem Auto und schauen erschrocken nach vorne. Sie haben den Mund und die Augen vor Entsetzen weit aufgerissen.

Nach dem ersten Schreck

 

Ein Unfall ist ein ärgerliches Ereignis für alle Beteiligten. In glücklichen Fällen ist niemand verletzt. Die Kfz können allerdings trotzdem schwer beschädigt sein. Wichtig ist, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und die nötigen Schritte einleiten, um Ihre Versicherung über den Unfall zu informieren.

 

Natürlich hoffen wir, dass Sie im Straßenverkehr immer auf sich selbst und Ihre Verkehrsteilnehmer Acht geben. Für den Fall, dass es wirklich einmal zu einem Unfall kommen sollte, werden Sie hier bestens darüber informiert, wie Sie sich direkt nach einem Unfall richtig verhalten und wie eine Schadenmeldung funktioniert.

Eine junge Frau im Sommerkleid zerrt an den Haaren einer anderen Frau, die in einem gelben Auto sitzt. Die beiden haben die Augen geschlossen und den Mund zum Schreien geöffnet.

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

 

Es ist passiert: Ein Unfall. Sie stehen fassungslos vor der rauchenden Motorhaube Ihres Autos und wollen Ihren Augen nicht trauen.

 

Ihrem Unfallgegner scheint es nicht besser zu gehen. Zum Glück scheint keiner verletzt zu sein, ärgerlich ist es aber trotzdem. Was sollen Sie jetzt tun?

 

Zwei Hände halten ein Handy um ein Foto von einem Unfall zu machen. Ein blaues Auto ist auf das Heck eines silbernen Autos aufgefahren.

Wie melde ich einen Schadensfall?

 

Sie stehen am Parkplatz des Einkaufszentrums vor Ihrem Auto. Eine faustgroße Delle prangt in der Beifahrertür. Der Lack rundherum ist abgekratzt. Ihren Seitenspiegel finden Sie drei Meter weiter in einem Blumenbeet liegen.

 

Sie ärgern sich. Sie regen sich auf.

 

Aber was sollten Sie tun, wenn Sie damit fertig sind?

 

Eine schwarzhaarige Frau sitzt vor der geöffneten Motorhaube ihres Autos. Ihr Gesicht ist genervt verzogen und sie hat die Hände in einer verzweifelten Geste erhoben.

Minderwert ist nicht gleich minderwertig

 

Wenn Sie mit Ihrem Kfz einen Unfall haben, gilt es ab diesem Zeitpunkt als Unfallwagen. Ein vorbeschädigtes Kfz kann nicht zum gleichen Preis verkauft werden wie ein unbeschädigtes Kfz, das ansonsten gleichwertig ist.

 

Kurz gesagt: Ihr Kfz ist nach einem Unfall nicht mehr so viel Wert wie davor.

 

Für diese Wertminderung werden Sie nur dann entschädigt, wenn Sie es explizit anfordern.

 

 

Wie fordere ich die Wertminderungsentschädigung an?

 

Sie können die Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordern.

 

Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:

  1. Sie sind nicht schuld am Unfall
  2. Ihr Kfz ist nicht älter als 36 Monate

 

Letzteres hat folgenden Grund: Ein neues Kfz verliert besonders in den ersten zwei Jahren an Wert. Nach drei Jahren ist der Wert schon so weit gefallen, dass die Berechnung einer Wertminderung nicht mehr möglich ist. Diese ist also nur für neuere Kfz relevant.

 

 

Wie kann ich die Wertminderung berechnen?

 

Sie können den Wertverlust selbst mithilfe des Rechners der Arbeiterkammer Oberösterreich berechnen anhand der Verbandsformel berechnen. Dafür brauchen Sie:

 

  • den Zeitwert des Autos
  • die Reparaturkosten
  • die Anzahl der Zulassungsmonate

 

Den Zeitwert des Autos erhalten Sie über eine Eurotaxabfrage. Dafür benötigen Sie den sechsstelligen nationalen Code in Ihrem Zulassungsschein (A7).

 

Hier ein Beispiel: Sie besitzen seit zwei Jahren ein Auto das aktuell einen Zeitwert von 20.000 € hat. Wenn die Reparaturkosten bei einem Unfall 2.000 € ausmachen, ergibt sich daraus ein Minderwert von 330 €. Diesen müsste Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers, zusätzlich zu den Reparaturkosten, bezahlen. Das wären in diesem Fall 2.330 €.

 

Die Wertminderung kann auch mithilfe der Salzburger Formel berechnet werden. Dafür darf das das Unfall-Kfz die Verschleißgrenze nicht überschreiten. Das sind 40% des Wiederbeschaffungswertes. Der Widerbeschaffungswert ist der Pries, den Sie vor dem Unfall bei einem Autohänderl für Ihr Kfz bezahlen müssten

 

Leider gibt es keinen zugänglichen Online-Rechner für die Salzburger Formel. Es lässt sich zwar herausfinden, welche Faktoren berücksichtig werden, aber den genauen Wertverlust kann nur ein Sachverständiger feststellen.

Zwei Freundinnen fahren in einem Cabrio zwischen zwei Weizenfeldern entlang. Sie sind aufgeregt, haben die Arme nach oben gestreckt, strahlen sich and und sind kurz davor sich zu umarmen.

Alles Wichtige im Überblick

 

Im Bereich der Fahrzeugpapiere und Kennzeichen kann es schnell kompliziert werden. Hier finden Sie wichtigen Informationen rund um dieses Thema: u.a. Kennzeichenentzug, Verlust der Fahrzeugdokumente sowie An-, Ab- oder Ummeldungen.

 

Das kleine ABC der Fahrzeugdokumente

 

COC-Papier = Certificate of Conformity. Bestätigt, dass das Kfz der EU-Betriebserlaubnis entspricht. Wichtig für den An- und Verkauf von Autos aus dem oder ins Ausland. 
Datenblatt Auszug aus der Genehmigungsdatenbank. Erhält man seit 1. Juli 2007 anstelle des Typenscheindokuments.
Einzelgenehmigung Notwendig für Kfz, an denen erhebliche Änderungen vorgenommen worden sind. Etwa wenn ein Kfz auf die Bedürfnisse von einem Menschen mit Behinderung angepasst wird.
Genehmigungsdokument Teil 2 des Zulassungsscheins + Genehmigungsnachweis
Genehmigungsnachweis Typenschein, Einzelgenehmigung oder Datenblatt (bei Kfz mit EG-Typisierung)
Kaufvertrag Nachweis, dass Sie das Kfz gekauft haben und dessen Eigentümer sind
Typenschein Bestätigung, dass das Kfz der entsprechenden Type entspricht. Das bedeutet einfach, dass keine rechtswidrigen Modifizierungen vorgenommen worden sind.
Überlassungsbestätigung Eigentumsnachweis für Leasingwägen
Zulassungsbescheinigung

Besteht aus zwei Teilen:

 

Teil 1 ist der Ausweis Ihres Kfz. Enthält die wichtigsten technischen Daten des Kfz und Information, auf welchen Halter das Fahrzeug angemeldet ist. Muss im Kfz mitgeführt werden.

 

Teil 2 bescheinigt die Zulassung Ihres Kfz zur Teilnahme am Straßenverkehr. Sollte nicht im Kfz mitgeführt werden. Wird an den Typenschein angeheftet.

 

Zwei Hände ragen aus einem Papierberg hervor. Sie halten einen Zettel in die Höhe, auf dem in Großbuchstaben das Wort „HELP“ geschrieben steht, dahinter steht ein Ausrufezeichen.

Was für eine Zettelwirtschaft


Zulassungsschein, Vollmacht, Gutachten, Kaufvertrag… bei dieser Zettelwirtschaft kann man schnell den Überblick verlieren. Und dabei muss es bei solchen Angelegenheiten meistens schnell gehen.

 

Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen, wenn Sie Ihr Kfz anmelden, abmelden oder ummelden wollen. So sind Sie für den nächsten Besuch bei der Zulassungsstelle perfekt gewappnet

Drei Freundinnen sitzen im Sommer lachend in einem Auto und fahren in einer grünen Landschaft.

Was brauche ich wofür?

 

Ein neues Auto! Das sorgt für viel Freude, Fahrspaß und einen Besuch bei der Zulassungsstelle. Schließlich muss Ihr Wagen angemeldet werden, bevor Sie damit die erste Spritztour unternehmen können.

 

Wie melde ich ein Fahrzeug neu an?

 

Dafür brauchen Sie:

  • Typenschein bzw. Datenblatt oder Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag (als Eigentumsnachweis)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (als Identitätsnachweis)
  • Gute 200 €

 

Das brauchen Sie noch, wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden:

  • Gültige §57a Begutachtung (= Pickerl-Gutachten). Toleranz nach Ablauf: 4 Monate
  • Zulassungsschein Teil 1 und 2 vom Vorbesitzer

 

Wenn Sie die Anmeldung nicht persönlich durchführen, benötigt die Person, die das für Sie übernimmt, eine Vollmacht von Ihnen.

 

Die Anmeldung können Sie bei jeder Zulassungsstelle durchführen, die die Berechtigung hat, Kfz für den jeweiligen Bezirk zuzulassen. Diese Information können Sie im Internet oder telefonisch abfragen. Am besten Sie wählen die Zulassungsstelle, die Ihrem Hauptwohnsitz am nächsten ist. 

 

Mit der Anmeldung allein ist noch nicht alles geschafft. Schließlich brauchen Sie noch den Versicherungsschutz, bevor Sie entspannt losfahren können. Hier können Sie nachlesen, wie sie so schnell wie möglich zum Haftpflichtversicherungs- und Kaskoversicherungsschutz kommen.
 

 

Wie kann ich mein Fahrzeug wechseln?

 

Für das Kfz, dass Sie neu anmelden wollen, brauchen Sie die Unterlagen, die unter „Wie melde ich ein Fahrzeug neu an“ aufgelistet sind.

 

Für das abzumeldende Fahrzeug benötigen sie noch zusätzlich:

  • Zulassungsschein
  • Typenschein bzw. Datenblatt oder Einzelgenehmigung

 

Wenn Sie Ihre Kennzeichentafeln nicht weiterverwenden möchten, müssen Sie diese bei der Zulassungsstelle abgeben.  

 

Sie können die Abmeldung bei jeder österreichischen Zulassungsstelle durchführen. Sie müssen also nicht zu derselben Zulassungsstelle gehen, bei der Sie ihr Kfz angemeldet haben.

 

 

Wie melde ich ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen an?

 

Wenn Sie ein weiteres Kfz in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung miteinschließen wollen, können Sie dieses mit Wechselkennzeichen anmelden. Insgesamt könne Sie bis zu drei Kfz auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden.

 

Für das Kfz, dass Sie neu anmelden wollen, brauchen Sie die Unterlagen, die unter „Fahrzeug neu anmelden“ aufgelistet sind.

 

Für das bereits angemeldete Kfz benötigen sie noch zusätzlich:

  • Zulassungsschein
  • Typenschein bzw. Datenblatt oder Einzelgenehmigung

 

Durch die Anmeldung auf ein Wechselkennzeichen ist das neue Kfz nicht in der Kfz-Kaskoversicherung des bestehenden Kfz miteingeschlossen. Die Kfz-Kasko-Versicherung muss für jedes Kfz extra abgeschlossen werden.

 

 

Wie finde ich die Zulassungsstelle?

 

Geben Sie auf Google Maps „Zulassungsstelle“ und Ihren Ort ein, dann werden Ihnen alle Zulassungsstellen in der Umgebung vorgeschlagen. Für Graz finden Sie die Zulassungsstellen hier. Achten Sie auf die Öffnungszeiten, da manche Zulassungsstellen etwas früher schließen, als man es gewohnt ist.

Ein kleines, rundes, gelbes Auto fährt durch eine belebte kubanische Seitengasse. In der Gasse spazieren Menschen in sommerlicher Kleidung.

Wie melde ich mein Fahrzeug ab?

 

Wenn Sie Ihr Kfz abmelden möchten benötigen Sie dafür Folgendes:

 

  • Typenschein bzw. Datenblatt oder Einzelgenehmigung
  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln

 

Sie können die Abmeldung bei jeder österreichischen Zulassungsstelle durchführen. Sie müssen also nicht zu derselben Zulassungsstelle gehen, bei der Sie ihr Kfz angemeldet haben.

 

Wie melde ich ein Fahrzeug von jemand anderem ab?

 

Dafür benötigen Sie zusätzlich zu den Dokumenten, die oben angeführt sind, eine Vollmacht des Fahrzeugbesitzers

 

 

Wie melde ich das Fahrzeug von jemand anderem ab, der leider verstorben ist?

 

Wenn Sie ein Kfz oder einen Anhänger abmelden wollen, das auf Namen eines Verstorbenen zugelassen ist, muss die Zulassungsbehörde der verstorbenen Person verständigt werden. Das Übernimmt derjenige, der für die Vertretung des Nachlasses zuständig ist, also zum Beispiel die Notarin.

 

Dann kann das Kfz oder der Anhänger entweder von der Nachlassverwalterin oder dem Erben abgemeldet werden. Dafür muss die Einantwortungsurkunde vorgelegt werden, die Sie nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens von Ihrer Notarin erhalten.

 

 

Wie finde ich die Zulassungsstelle?

 

Geben Sie auf Google Maps „Zulassungsstelle“ und Ihren Ort ein, dann werden Ihnen alle Zulassungsstellen in der Umgebung vorgeschlagen. Achten Sie auf die Öffnungszeiten, da manche Zulassungsstellen etwas früher schließen, als man es gewohnt ist.

Eine junge, braunhaarige Frau im rosa Strickpulli hält fragend einen blauen Briefumschlag in die Luft. Ihre Augen sind weit geöffnet, ihr Mund verzogen.

Die Post bringt allen was

 

Sie öffnen den Briefkasten und finden einen Brief des Verkehrsreferates. Wenn Sie innerhalb einer Woche keinen Versicherungsschutz nachweisen können, wird Ihnen das Kennzeichen entzogen.

 

Sie sollen Ihre Kennzeichen abgeben, aber Sie können sich nicht daran erinnern, etwas falsch gemacht zu haben.

 

Was jetzt?

 

Schicken Sie uns so schnell wie möglich einen Scan des Schreibens. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir Ihnen rasch und kompetent weiterhelfen. Wir stehen Ihnen in solchen Fällen gerne bei.

 

Es kann verschiedene Ursachen haben, wieso Sie dieses Schreiben erhalten. Hier gehen wir der Sache näher auf den Grund.

 

 

Zahlungsverzug

 

Oft ist schlichtweg übersehen worden, dass die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung zu bezahlen war. Durch die Nicht-Einzahlung ist die Versicherung leistungsfrei.

 

Wenn Sie in dieser Zeit einen Unfall verursachen, würde Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schadenersatz und Personenschaden nicht übernehmen. Das kann wirklich teuer werden.

 

Beispielsweise wurden einer halbseitig querschnittsgelähmten Frau 2019 von einem österreichischen Gericht 6,5 Mio. € zugesprochen. Diese Summe soll ihren Verdienstentgang, die lebenslange Pflege und auch die Betreuung für Ihre Tochter abdecken. 

 

 

Bezirkswechsel nicht gemeldet

 

Sind Sie kürzlich in einen anderen Bezirk gezogen? Vielleicht haben Sie vergessen, Ihren neuen Wohnsitz im Zulassungsschein eintragen zu lassen. Auch das kann dazu führen, dass Ihnen das Kennzeichen entzogen wird.

 

 

Versicherungswechsel ohne Wissen der Zulassungsstelle

 

Haben Sie kürzlich Ihre Versicherung gewechselt? Vielleicht ist bei der Kommunikation mit der Zulassungsbehörde etwas schief gegangen.

 

Zum Beispiel wenn Ihre alte Versicherung der Behörde Bescheid gibt, dass von ihrer Seite kein Versicherungsschutz mehr besteht, die Behörde aber nicht informiert wurde, dass Sie schon einen neuen Versicherungsschutz beantragt haben.

 

 

Gefahr im Verzug

 

Es ist auch möglich, dass die Begutachtungsstelle der Behörde meldet, dass an Ihrem Kfz ein Mangel mit Gefahr im Verzug festgestellt wurde.

 

Das kann passieren, wenn vom Hersteller ein Mangel bei einer bestimmten Kfz-Type festgestellt wird. In diesem Fall müssen Sie den Mangel in der Werkstatt beheben lassen.

Viele verschiedene Kennzeichen in allen Farben und Formen sind an einer Wand angebracht.

Alles, was Sie wissen müssen.

 

Hier finde Sie Antworten auf die Fragen: Kann ich ein Kennzeichen aus einem anderen Bezirk anmelden? Wie hinterlege ich mein Kennzeichen? Was ist, wenn ich mein Kennzeichen verliere oder es gestohlen wird? Wie bekomme ich ein Wunschkennzeichen?

 

Kann ich ein Kennzeichen aus einem anderen Bezirk anmelden?

 

Ja, das geht. Es gibt immer öfters Zulassungsstellen, die den großen Teil der Bezirke eines Bundeslandes abdecken können. Im Zweifelsfall sollten Sie bei der jeweiligen Zulassungsstelle anrufen. Ein Kennzeichen aus einem Nachbarbezirk ist im Regelfall kein Problem.

 

 

Wie funktioniert die Hinterlegung eines Kennzeichens?

 

Wenn Sie Ihr Kfz abmelden, können Sie Ihre Kennzeichentafeln bis zu sechs Monate bei der Zulassungsstelle hinterlegen lassen. Sie erhalten ihre bisherigen Kennzeichen wieder, wenn Sie innerhalb dieser Zeit ein neues Kfz anmelden.

 

Sie müssen Ihr Kennzeichen für mindestens 45 Tage hinterlegen. Falls Sie einen längeren Zeitraum als sechs Monate benötigen, können sie das beantragen.

 

Für das Hinterlegen der Kennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen

 

  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln
  • Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis)

 

Wenn Sie das Kennzeichen für Ihr neues Kfz verwenden möchten, benötigen Sie die Versicherungsbestätigung des Kfz. Diese erhalten Sie von Ihrem Versicherungsmakler.

 

Bei Motorrädern oder dergleichen, die über die kalte Jahreszeit eingewintert werden, kann sich das Hinterlegen des Kennzeichens auszahlen. Da dies auch für Ihren Versicherer Verwaltungsaufwand bedeutet, wird oft ein Bonus für eine Hinterlegungsverzicht angeboten.

 

 

Was ist, wenn ich mein Kennzeichen verliere oder es gestohlen wird?

 

Zunächst müssen Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei erstatten. Dann kann ein neues Kennzeichen bei der Zulassungsstelle angefordert werden.

 

Dafür müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Typenschein
    Datenblatt oder Einzelgenehmigung
  • Zulassungsschein
  • Positives Pickerl-Gutachten (bei Gebrauchtwägen)
  • Anzeigebestätigung
    Das ist eine Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienstelle.

 

Wenn Sie noch eine der beiden Kennzeichentafel besitzen, legen Sie auch diese vor.

 

 

Wie bekomme ich ein Wunschkennzeichen?

 

Für die Reservierung oder Bewilligung eines Wunschkennzeichens müssen Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde wenden. Dort erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie an die Zulassungsstelle weiterleiten müssen.

 

Die Kennzeichentafeln sollten innerhalb von etwa vier Werktagen bei der Zulassungsstelle eintreffen. Für diese Zeit können Sie sich auch ein anderes Kennzeichen wählen, falls Sie Ihr Wunschkennzeichen nicht früh genug bestellt haben.

 

Sie können insgesamt bis zu drei Kfz auf ein Wechselkennzeichen anmelden.
Ein Esel steckt seinen Kopf durch das Fahrer- Seitenfester

Nur nicht den Kopf verlieren

 

Es ist nie lustig, wenn man etwas verliert. Gerade bei so wichtigen Dokumenten, wie dem Typenschein oder der Zulassungsbescheinigung kann es besonders ärgerlich sein.

 

Hier erfahren Sie, was Sie in diesen Fällen, außer suchen, tun können.

 

 

Mein Typenschein ist weg, was jetzt?

 

Zunächst müssen Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei erstatten. Anschließend müssen Sie sich an den Autohändler wenden und ein Duplikat des Typenscheins anfordern. Hierfür können durchaus hohe Kosten anfallen.

 

Mit diesem Duplikat können Sie dann die gewünschten Änderungen bei der Zulassungsstelle veranlassen. Das gilt für alle Typenscheine, die ab dem 1. Juli 2007 ausgestellt worden sind.

 

Bei älteren Typenscheinen müssen Sie ein bisschen anders vorgehen. Hier benötigen sie andere Dokumente, um ein Duplikat des Typenscheins anzufordern.

 

Wenn Sie Ihren Typenschein verlieren, müssen Sie zur zuständigen Behörde gehen und sich dort eine Zustimmungserklärung, oder auch Unbedenklichkeitsbescheinigung, ausstellen lassen.

 

Falls Ihr Typenschein gestohlen wurde, benötigen Sie eine Diebstahlanzeige der örtlichen Polizei. Je nach Wohnort ist die Anlaufstelle dafür die Bundespolizeidirektion, das Verkehrsamt, der Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft.

 

 

Was ist, wenn ich meine Zulassungsbescheinigung verliere?

 

In diesem Fall müssen Sie in der Zulassungsstelle Bescheid geben und erklären, wieso Sie Ihren Zulassungsschein verloren haben oder wieso das Original unbrauchbar geworden ist. Dort werden dann alle nötigen Schritte in die Wege geleitet, um einen Ersatz für das Dokument herzustellen.

 

Das gilt sowohl beim Verlust von Teil 1, als auch beim Verlust von Teil 2 oder beiden Teilen.

Eine Statuette der Göttin der Gerechtigkeit steht auf einem Tisch. In der einen Hand hält sie eine Waage, in der anderen ein Schwert. Daneben liegt ein Richterhammer.

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Ein junges Paar sitzt in der Abendsonne und lacht sich an, während sie sich Kopfhörer teilen und Musik hören. Die Frau hält scherzhaft ihren Finger auf die Nase des Mannes.

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Grundstückshaftpflicht

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Eine Drohne fliegt über einer Wiese, im Hintergrund geht die Sonne unter.

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Eine schwarze Bulldogge hält ein Schild in der Hand auf dem “guilty” steht. Von ihm wird ein Foto vor einer Wand gemacht, die bei der Inhaftierung von Straftätern üblich ist.

Die wichtigste Ergänzung zur Haftpflichtversicherung

 

Der primäre Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung ist die strafrechtliche Abwehr. Und es gibt auch die zivilrechtliche aktive Komponente, die durch eine Haftpflichtversicherung alleine nicht gegeben ist. Die Rechtsschutzversicherung ist eine wichtige Ergänzung zu einer Haftpflichtversicherung.

Ein Richterhammer liegt auf einem Schreibtisch, dahinter sitzt ein Mann in dunkelblauem Anzug.

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Mit einem Smartphone wird ein Foto eines Front- Schadens aufgenommen

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Jemand hält einen Schlüssel in die Kamera, im Hintergrund ist ein kleines Modelhaus zu sehen.

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Eine Frau arbeitet am Computer.

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Die beste Berufshaftpflichtversicherung

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Kleinkind (Mädchen) mit sehr kritischem Blick

Wann zahlt meine Haushaltsversicherung nicht?

 

In Ihrer Haushaltsversicherung gibt es bestimmte Obliegenheiten, denen Sie nachkommen müssen. Tun Sie dies nicht, ist die Versicherung leistungsfrei und Sie erhalten keine Zahlung. Nicht jedes Versäumnis ist aber automatisch eine Obliegenheitsverletzung, man unterscheidet hier zwischen verschiedenen Kategorien:

 

  • Leichte Fahrlässigkeit: Verhalten ist leicht fahrlässig, wenn es auch einer sorgfältigen Person gelegentlich passieren kann. Leichte Fahrlässigkeit ist in Ihrer Haushaltsversicherung mitversichert.

 

  • Grobe Fahrlässigkeit: Verhalten ist grob fahrlässig, wenn es einer sorgfältigen Person in der gleichen Situation keinesfalls unterlaufen wäre. Grobe Fahrlässigkeit kann optional mitversichert werden. Mittlerweile ist es bereits Marktstandard, grobe Fahrlässigkeit in der Haushaltsversicherungspolizze zu inkludieren.

 

  • Obliegenheitsverletzung: Wenn Sie Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer missachten, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Diese ist nicht versicherbar.

 

  • Vorsatz: Wenn sie vorsätzlich, also absichtlich, Schaden verursachen, spricht man von Vorsatz. Auch dieser ist nicht versicherbar.

 

 

Welche Obliegenheiten habe ich?

 

Hauptwasserhahn abdrehen

 

 

Wenn Sie für mehr als 72 Stunden das Haus oder die Wohnung verlassen und niemand anderer in der Wohnung ist, müssen Sie den Hauptwasserhahn abdrehen. Tun Sie dies nicht und es kommt deswegen zu einem Leitungswasser-Schaden, ist Ihr Versicherer aufgrund der Obliegenheitsverletzung leistungsfrei.

 

 

Fenster schließen

 

 

Wenn Sie das Haus verlassen, müssen alle Fenster geschlossen sein. Wichtig hierbei: gekippte Fenster gelten nicht als geschlossen. Wenn über ein geöffnetes oder gekipptes Fenster eingebrochen wird, gilt dies als einfacher Diebstahl. Für einen solchen einfachen Diebstahl stehen im Versicherungsfall nur geringe Sublimits zur Verfügung.

 

Von einem einfachen Diebstahl spricht man, wenn die Diebe für den Diebstahl bedingungsgemäß keine Hindernisse überwinden mussten.

 

 

Kerzen nicht unbeaufsichtigt brennen lassen

 

 

Brennende Kerzen dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Es liegt also eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn aufgrund einer von Ihnen unbeaufsichtigt gelassenen Kerzen ein Brand entsteht. Ihre Versicherung ist dann leistungsfrei und muss für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.

 

 

Türen absperren

 

 

Wenn Sie das Haus oder die Wohnung verlassen, müssen Sie die Haus- oder Wohnungstür abschließen. Wichtig hierbei: Eine Tür gilt bedingungsgemäß nur dann als verschlossen, wenn der Türriegel durch eine Schlüsseldrehung mit Mechanismus seitlich in die Türe hineinragt. Das bedeutet, dass eine Tür mit Knauf, die einrastet, nicht als verschlossen gilt. Hier muss zusätzlich mit dem Schlüssel manuell abgesperrt werden.

 

Elektronische Schließsysteme werden auf dem Markt immer häufiger. Im Versicherungsbereich stellen diese allerdings leider manchmal eine Grauzone dar, und es kann sogar zu einer gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers kommen. Die Beweispflicht, dass eingebrochen wurde, liegt nämlich bei Ihnen als Versicherungsnehmer.

 

Vorhandene Einbruchspuren werden von der Polizei dokumentiert. Was ist aber, wenn es keine Einbruchspuren gibt? Etwa, weil das Schließsystem technisch überlistet und gehackt wurde. Ohne Einbruchspuren kann von der Versicherung entschieden werden, dass nur ein einfacher Diebstahl vorliegt. In diesem Fall würden geringe Sublimits gelten und Sie würden nicht den vollen Schaden ersetzt bekommen.

 

Versicherungstechnisch empfiehlt es sich, ein klassisches Schlüssel-Schloss-Modell zu verwenden, da die Bedingungswerke darauf aufbauen. Viele Fragen im Zusammenhang mit elektronischen Schlössern sind noch nicht geklärt.

 

 

Leichte oder grobe Fahrlässigkeit?

 

Es ist oft nicht immer ganz klar, wo die Grenzen zwischen leichter, grober Fahrlässigkeit und einer Obliegenheitsverletzung liegen. Im Folgenden finden Sie ein Beispiel zur Verdeutlichung. Wichtig dabei: Auch in diesem Fall kann nicht pauschal gesagt werden, was grobe Fahrlässigkeit oder bereits eine Obliegenheitsverletzung ist. Es kommt hierbei immer auf die Rahmenbedingungen und viele Eventualitäten an.

 

Beispiel: Küchenbrand

 

 

Sie erhitzen eine Pfanne mit heißem Öl auf dem Herd und lassen diese unbeaufsichtigt stehen, woraufhin sie Feuer fängt und es zu einem Küchenbrand kommt. Wenn Sie den Raum nur kurz verlassen haben und der Brand in diesem Moment entstanden ist, gilt Ihr Verhalten wahrscheinlich als leicht fahrlässig. Falls Sie aber längere Zeit nicht in der Küche gewesen sind, beispielsweise, weil Sie für ein Telefonat den Raum verlassen haben, wird man eher von grober Fahrlässigkeit sprechen.

 

Frau und Mann sitzen an der Reling eines Segelboots und blicken aufs offene Meer

Skipper-Rechtsschutzversicherung

 

Schon eine alte römische Juristenweisheit besagt: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“ Dieses Sprichwort gilt besonders, wenn Sie sich aufgrund eines Unfalls auf hoher See vor Gericht einfinden und verantworten müssen. Vor allem, wenn es um strafrechtliche Themen geht.

 

Die wenigsten Rechtsschutzversicherungen beinhalten Versicherungsschutz für Skipper. Außerdem ist der Geltungsbereich oft eingeschränkt und gilt nicht in Übersee. Gerichtskosten können allerdings sehr schnell sehr teuer werden – auch wenn Sie im Recht sind. Damit Sie im Fall der Fälle nicht mit den Anwaltskosten alleine dastehen, bietet sich eine Skipper-Rechtsschutz-Versicherung mit weltweiter Deckung an. Diese gilt nicht nur für den Skipper, sondern auch für die Crewmitglieder, sodass alle an Bord über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügen.

Frau und Mann auf einem Segelboot an einer Küste

Skipper-Haftpflichtversicherung

 

Als Skipper haften Sie grundsätzlich uneingeschränkt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Da Haftpflichtschäden sehr kostspielig sein können, ist eine ausreichende Versicherungssummer in der Haftpflichtversicherung wichtig. Hier können Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu € 10 Mio. abschließen.

 

Die Versicherungssumme, die in den meisten Charterverträgen für Haftpflichtschäden vereinbart ist, ist immer zu gering. In vielen Fällen wissen Sie gar nicht, in welcher Höhe das gecharterte Schiff haftpflichtversichert ist. In diesen Versicherungen sind außerdem die Haftungsansprüche der Crew gegen den Skipper nur selten versichert. Zudem besteht das Risiko, dass der Vercharterer seiner Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist und Skipper deswegen überhaupt keinen Haftpflichtschutz haben.

 

Außerdem gilt Folgendes zu berücksichtigen: Sie haften trotz einer aufrechten Haftpflichtversicherung im Chartervertrag für Sachschäden am Schiff uneingeschränkt persönlich, wenn Ihr Verhalten, das zum Schaden geführt hat, grob fahrlässig war. Ob ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt wird vom örtlich zuständigen Gericht entschieden.

 

Aus diesen Gründen empfiehlt sich eine spezielle Skipper-Haftpflicht-Versicherung. Ihr Urlaub ist wesentlich entspannter mit dem richtigen Versicherungsschutz. So gibt es kein böses Erwachen bei hohen Schadenersatzforderungen.
Gesplittetes Bild: Links noch renovierungsbedürftiger Wohnraum, rechts bereits abgeschlossen

Versicherbare Sachrisiken: Hausversicherung

 

Einige Risiken, die während des Bau- oder Renovierungsprozesses auftreten können, sind ebenfalls versicherbar. Die folgenden Punkte beziehen sich vorwiegend auf Häuser, allerdings ist bei einem Wohnungsumbau eine Bauherrenhaftpflicht und eine Bauwesenversicherung durchaus sinnvoll.

 

  1. Rohbauversicherung
     
  2. Grundstückshaftpflicht
    Haftung der Grundstückseigentümer, falls sich jemand auf dem Grundstück verletzt
     
  3. Bauherrenhaftpflicht
    Haftung der Bauherren (= die Personen, die einen Bau beauftragen)
     
  4. Bauwesenversicherung
    eine Art “Kaskoversicherung” für das Gebäude während der Bauzeit
     
  5. Gebäudeversicherung
    Diese sollte nach der Rohbauversicherung, spätestens mit dem Einbau der Fenster, aufrecht sein. Während meistens auf die üblichen Dinge, wie zum Beispiel Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherungen, geachtet wird, werden weitere wichtige Sparten oft vergessen.

     
    1. Katastrophenschäden
      Hochwasser, Vermurung, Lawinen etc.
       
    2. Wasserrückstauschäden und Eintritt von Niederschlagswasser
       
    3. Erweiterte Gebäudeinstallationen
      Photovoltaik, Wärmepumpen, Solaranlagen etc.
       
    4. Stromschwankungsschäden
      Umfasst sämtliche Formen der Überspannung und nicht nur den indirekten Blitzschlag. Besonders am Land empfehlenswert.
       
    5. Gebäudeverglasung
      Versichert nicht nur die Außenfenster, sondern zum Beispiel auch einen verglasten Wintergarten, Glasdächer etc.
Fröhliches kleines Mädchen sitzt in einem Wäschekorb und wird von der Mutter gezogen

Auf was muss ich bei Umzug achten?

 

Wenn Sie mit dem Umzug gleichzeitig einen Versicherungswechsel durchführen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich erst ummelden, nachdem die Kündigung an die Versicherung geschickt wurde.  Ansonsten sind Sie dazu verpflichtet, die bestehende Versicherung auch für Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus zu bezahlen.

 

Solange Sie noch nicht umgemeldet sind, können Sie die Kündigung wegen Umzug aussprechen. Diese lehnt der Versicherer erst ab, sie wird aber rechtswirksam, sobald der neue Meldezettel bei der Versicherung eingeht.

 

Am besten informieren Sie Ihren Versicherungsmakler früh genug im Vorhinein über

  • die Daten der neuen Wohnung,
  • wann Sie den Schlüssel der neuen Wohnung bekommen,
  • wann Sie den Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben wollen,
  • und wann Sie sich voraussichtlich auf die neue Adresse ummelden

 

So können alle rechtlichen Fristen für den Versicherungswechsel eingehalten werden und einem Versicherungsschutz, der perfekt auf Ihr neues Wohnobjekt zugeschnitten ist, steht nichts mehr im Weg.

 

Beim Kauf eines Hauses übernehmen Sie automatisch die Eigenheimversicherung des Vorbesitzers. Sie geht mit der Grundbucheintragung automatisch auf den neuen Erwerber über. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie vier Wochen Zeit, die Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen. Eine Kündigung vor der Eintragung ins Grundbuch ist nicht möglich, da Sie bis dahin nicht die Rechte am Vertrag haben, weil Sie noch nicht der Eigentümer sind.
Hintereinanderstehende Fahrräder in den Regenbogenfarben fahren schräg nach hinten und ziehen bunte Spuren nach sich.

Fahrräder & E-Bikes in der Haushaltsversicherung

 

Fahrräder, insbesondere E-Bikes, sind oft sehr teuer, weswegen eine Versicherung sinnvoll ist. In der Haushaltsversicherung können diese mitversichert werden. Wichtig ist, hier auf eventuelle Ausnahmen und Sublimits in den Versicherungsvereinbarungen zu achten.

 

Viele Versicherer haben etwa im Falle eines einfachen Diebstahls Versicherungssummen, die nicht den Wert des Fahrrades decken. Ein einfacher Diebstahl liegt zum Beispiel vor, wenn das Fahrrad im Stiegenhaus oder aus dem abgesperrten Kellerabteil gestohlen wird. Deswegen sollten Sie bei der Versicherung Ihres Fahrrads oder E-Bikes auf folgende Dinge achten:

 

  • Welche Versicherungssumme wird tatsächlich benötigt?
  • Welcher Geltungsbereich wird gebraucht?
    (Grundstück, ganz Österreich, angrenzende EU-Länder, ganze EU)
  • Bei hochpreisigen Bikes: Müssen der Versicherung Fotos zukommen gelassen werden, wie die Räder gelagert werden?
    (Garage, Nebengebäude, tosisches Schloss)

 

Zu letzterem Punkt ist anzumerken, dass es von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ist, wann ein Fahrrad oder E-Bike als hochpreisig gilt. Für manche beginnt dies bei einem Neuwert von 5.000 €, für manche erst bei 10.000 €.

 

Ein Versicherungsschutz nach Neuwert ist immer zu bevorzugen, denn der Zeitwert eines Fahrrads kann nach einigen Jahren schon sehr gering sein.
Ein mächtiger Bulle steht in einem Geschäft mit Porzellanwaren

Unbenannte Gefahren

 

Im Versicherungsvertrag ist geregelt, was versichert ist und was nicht. Dies sind üblicherweise die sogenannten benannten Gefahren, also die versicherten Sparten. Alles was pro Sparte nicht definiert ist, sind die sogenannten unbenannten Gefahren. Diese können im Rahmen einer EC-Deckung (Extended-Coverage-Deckung) oder „All-Risk“-Versicherung mitversichert werden.

 

Ein solcher zusätzlicher Versicherungsschutz hat wieder eigene Ausschlüsse und Versicherungslimits, die von Versicherer zu Versicherer variieren. All-Risk heißt also nicht, dass alles versichert ist, aber deutlich mehr als nur die benannten Gefahren.  

 

Ein Beispiel für eine einen Versicherungsfall mit dem Einschluss der unbenannten Gefahren wäre, wenn sich ein Luster oder eine schwere Deckenlampe von der Decke löst, auf den Glastisch fällt und neben diesem auch noch das Parkett beschädigt.

Frau mit Sonnenhut sitzt am Vorderdeck eines Schiffs und  blickt auf das offene Meer

Charter-Kautionsversicherung

 

Wenn Sie ein Boot chartern, sollte dieses bereits eine Kaskoversicherung haben, die Sie nicht mehr selbst abschließen müssen. Sie hinterlegen im Regelfall jedoch eine Kaution, von welcher Einbehalte abgezogen werden, wenn Sie das Boot beschädigen.

 

Da dies durchaus teuer werden kann, empfiehlt sich hier eine Charter-Kautionsversicherung mit weltweiter Deckung. Mit einer umfassenden Charter-Kautionsversicherung ersparen Sie sich auch die Diskussionen innerhalb der Crew, wer denn jetzt schuld am Schaden ist und dafür aufkommen muss.

 

Sie sollten darauf achten, dass von Ihrer Kaution nur berechtigte Einbehalte abgezogen werden. Sprich: Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten der Crew und des Skippers herbeigeführt wurden. Unberechtigte Einbehalte wären etwa diese, die auf eine mangelhafte Beschaffenheit des Bootes zurückzuführen sind.

 

Außerdem sollte im Chartervertrag geklärt sein, dass die Kaution nicht für Haftpflichtschäden einbehalten werden kann. Für Haftpflichtschäden sollte es in der Regel keine Selbstbeteiligung geben. So gehen Sie sicher, dass Einbehalte nicht nach beliebigem Ermessen vorgenommen werden können.

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