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Bronzefigur von Justizia

Länger ins Ausland - nur mit Haftpflichtversicherung

 

Voraussetzung für eine österreichische Privathaftpflichtversicherung ist ein fester Wohnsitz in Österreich. Wenn Sie sich in Österreich abmelden, um für längere Zeit ins Ausland zu reisen und eine private Haftpflichtversicherung brauchen, ist dieser Versicherungstarif der Care Concept eine gute Option.

 

Dabei ist eine Haftpflichtversicherung für einen Auslandsaufenthalt von bis zu 60 Monaten (= 5 Jahre) möglich. Wenn Sie die Versicherung für einen längeren Zeitraum benötigen, können wir für Sie eine Individualanfrage bei der Versicherung stellen.

Vor einer grauen Wand sind verschieden große Koffer gestapelt. Die Koffer sind aus Leder und sehen aus, als hätten sie schon einige Reisen hinter sich.

Oh Schreck – Gepäck weg!

 

Sie steigen aus dem Flieger und freuen sich schon auf die karibische Meeresbrandung oder den Anblick der New Yorker Skyline. Das letzte was Sie jetzt brauchen, ist, dass Sie an der Gepäckausgabe Ihre Koffer nicht mehr finden. So etwas ist sehr ärgerlich, besonders bei langen Reisen, bei denen viel Gepäck notwendig ist. Noch schlimmer wäre es aber, wenn Sie jetzt noch auf den Kosten sitzenbleiben.

 

Eine gute Reisegepäcks-Versicherung versichert die Beschädigung, den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisegepäcks. Oft werden auch Kosten der dringend notwendigen Ersatzeinkäufe übernommen, die Sie vor Ort machen müssen, wenn Sie Ihr Gepäck erst verspätet erhalten. Sehr gute Reiseversicherer bieten überdies bei Diebstahl oder Raub des Zahlungsmittels Vorauszahlungen in bar an, damit die Reise beendet werden kann.  

 

Die meisten Fluggesellschaften bezahlen bei Gepäcksverlust oder -beschädigung einen gewissen Pauschalbeitrag. Machen Sie beim Packen ein Foto vom Inhalt Ihres Koffers. Wenn Sie wertvolle Gegenstände mittransportieren, können Sie so nachweisen, dass sich diese im Gepäck befunden haben.

Hit the Road – aber versichert!

 

Für viele sind Mietwagen ein fixer Bestandteil des Urlaubs. Auf vier Rädern lässt sich flexibel und einfach eine neue Stadt oder ein neues Land erkunden.

 

Viele Mietwagenfirmen haben allerdings hohe Selbstbeteiligungskosten in den Vertragsbedingungen vereinbart, die im Falle eines Unfalls oder Diebstahls von den Mietern bezahlt werden müssen. Genau hier knüpft die Mietwagen-Kautionsversicherung an: Sie übernimmt im Versicherungsfall anfallenden Kautions- und Selbstbehaltskosten.

 

Mit diesem Online-Rechner der HanseMerkur Versicherung können Sie die Kosten für Ihre Mietwagen-Kautionsversicherung berechnen. Hier ist es möglich zwischen einer Versicherungssumme von 1.500 € und 2.500 € zu wählen.

Sicherheitsrisiko oder schon Reisewarnung?

 

Das österreichische Außenministerium legt für andere Länder ein Sicherheitsrisiko fest. Dabei gibt es insgesamt sechs Stufen. Dabei ist die erste „Guter Sicherheitszustand“ und die sechste „Reisewarnung“. Hier erklären wir Ihnen, was es damit genauer auf sich hat.

 

  1. Stufe: Guter Sicherheitszustand

Das Außenministerium spricht keine besondere Warnung vor eine Reise in dieses Gebiet aus.

 

  1. Stufe: Sicherheitsrisiko

Das Außenministerium weist auf ein Sicherheitsrisiko hin. Ursachen dafür können unter anderem Straßenraub, Naturkatastrophen, Epidemien oder auch das Risiko von Terroranschlägen sein.

 

  1. Stufe: Hohes Sicherheitsrisiko in einem bestimmten Gebiet

Das Außenministerium rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Gebiet ab. Gründe dafür sind unter anderem ein hohes Risiko von Terroranschlägen, Naturkatastrophen sowie Epidemien.

 

  1. Stufe: Hohes Sicherheitsrisiko in einem Land

Das Außenministerium rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land ab. Ursachen dafür sind etwa Naturkatastrophen, ein hohes Risiko von Terroranschlagen oder Industrieunfälle.

 

  1. Stufe: Partielle Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet

Das Außenministerium warnt vor Reisen in dieses Gebiet. ÖsterreicherInnen werden dazu ersucht, sich sofort an die österreichische Vertretungsbehörde eines EU-Mitgliedsstaates zu wenden. Außerdem wird in diesem Gebiet lebenden ÖsterreicherInnen dringend empfohlen, das Land zu verlassen. Gründe dafür sind unter anderem kriegsähnliche Zustände, Bürgerkrieg oder Epidemien.

 

  1. Stufe: Reisewarnung

Das Außenministerium warnt vor Reisen in dieses Land. ÖsterreicherInnen werden dazu ersucht, sich sofort an die österreichische Vertretungsbehörde eines EU-Mitgliedsstaates zu wenden. Außerdem wird in diesem Gebiet lebenden ÖsterreicherInnen dringend empfohlen, das Land zu verlassen. Gründe dafür sind etwa kriegsähnliche Zustände, Krieg, Bürgerkrieg oder Epidemien.

  

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website des österreichischen Bundesministeriums.

Ein kleiner weißer Hundewelpe spielt auf einem Bett mit einer kleinen braunen Katze.

Die beste Versicherung für Ihren besten (vierbeinigen) Freund.

Ein Hund sitzt in einer Wohnung und schaut schuldbewusst noch oben. Neben ihm steht ein Mann, dessen Hose an den Beinen total zerfetzt ist.

Haftpflichtversicherung für Ihr Tier

 

Manchmal sind Tiere unberechenbar. Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen, etwa Nervosität oder Fluchtreflex, dazu kommen, dass Ihr Tier Sach- oder Personenschäden bei Dritten verursacht. In so einem Fall ist eine Tier-Haftpflichtversicherung wichtig. Diese deckt in Versicherungsfällen die Kosten, die durch den von Ihrem Tier angerichteten Schaden angefallen sind. Hier finden Sie nähere Informationen zur Haftpflichtversicherung für Ihren Hund oder Ihr Pferd.

Ein Mann in einem karierten Hemd und ein Hund sitzen auf einer Couch und geben sich ein High-Five.

Auf den Hund gekommen

 

Eine Hunde-Haftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Ihr Hund Schäden bei Dritten verursacht. Beispiele hierfür sind etwa:

  • die zerbissene Couch eines Freundes
  • der ruinierte Perserteppich eines Nachbarn
  • das beschädigte Auto eines Verkehrsteilnehmers, der ein Ausweichmanöver starten musste, weil Ihr Hund auf die Fahrbahn gelaufen ist

 

Auch könnten andere Hunde, Tiere oder Personen von Ihrem Hund gebissen und verletzt werden. So etwas kann sehr schnell sehr teuer werden, besonders, wenn es zu Personenschäden kommt. Die Mindestversicherungssumme für diese Versicherung beläuft sich auf 725.000 €. Sie können sich allerdings für eine höhere Versicherungssumme entscheiden. 5 Mio. € sind mittlerweile marktüblich und sollten mindestens gewählt werden.

 

Ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht, hängt auch immer davon ab, ob Sie als Hundehalter Ihrer Aufsichts- und Verwahrungspflicht nachgekommen sind oder diese verletzt wurde.

 

Als Hundehalter können Sie sich aussuchen, ob Sie die Hunde-Haftpflichtversicherung in Ihre Haushaltsversicherung einschließen oder separat abschließen möchten. In der Regel muss die Versicherung bis zum Tod des Hundes aufrecht bleiben, auf jeden Fall aber, solange sich der Hund in Ihrer Obhut befindet.

 

In vielen Bundesländern ist eine solche Versicherung bereits für alle Hundehalter Pflicht, so etwa in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark. Die Kosten der Hunde-Haftpflichtversicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren, etwa dem Geschlecht, dem Alter und der Größe des Hundes.

 

Eine Hunde-Haftpflichtversicherung schützt sie ebenfalls vor unberechtigten zivilrechtlichen Forderungen oder falls es zu einer gerichtlichen Klärung der Schuldfrage kommen sollte. Für strafrechtliche Belange übernimmt die Haftpflichtversicherung allerdings keine Deckung, dies ist der Zuständigkeitsbereich der Rechtsschutzversicherung.

 

Achten Sie beim Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung immer auf den Geltungsbereich: Gilt die Versicherung in Österreich, in ganz Europa, weltweit…?
Eine junge Frau steht am frühen Abend mit ihrem schwarzen Pferd auf einer Wiese.

Inhalt im Aufbau


Unser Team fasst gerade die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammen.

Ein Hund liegt mit Fieberthermometer zugedeckt in einem Bett und schläft.

Krankenversicherung für unsere Vierbeiner

 

„Der Hund ist der beste Freund des Menschen“ oder „Ein Zuhause ohne Katze ist nur ein Haus“ sind Sprüche, die wir immer wieder hören. Wir alle wünschen uns, dass es unseren Haustieren gut geht. Manchmal ist dazu ein Tierarztbesuch notwendig. Eine Tier-Krankenversicherung erstattet Ihnen Tierarzt- und Operationskosten. Sehr gute Versicherer bieten zudem auch finanzielle Deckung für Vorsorgeleistungen oder sogar Zahnbehandlungen.

 

In den meisten Fällen ist eine Tier-Krankenversicherung bis zum 5. oder 6. Lebensjahr abschließbar. Einige Versicherer bieten einen Abschluss bis zum Ende des 8. Lebensjahres an, also bis kurz vor dem 9. Geburtstag.

 

 

Wie viel kostet die Versicherung?

 

Die Kosten der Tier-Krankenversicherung sind abhängig vom Alter und der Rasse des Hundes oder der Katze. Es gibt verschiedene Anbieter am Markt mit unterschiedlichen Preisen für Tierrasse und Alter. 

 

Hanse Merkur Tierkrankenversicherung

Tierkrankenversicherung (bis einschließlich dem 8. Lebensjahr möglich)

 

  • Wer? - Hunde & Katzen
  • Was? - Operationen, Heilbehandlungen bis hin zu Zahnbehandlungen
  • Wie lange? - Jahresvertrag, jährlich kündbar
  • Wie viel? - abhängig von Rasse und Alter

 

Mehr Informationen & online abschließen

 

 

Gerne bieten wir Ihnen auch einen Marktvergleich für Ihre Versicherung mit den wichtigsten Anbietern an.

Vier Freundinnen sind zusammen auf einem Roadtrip und sitzen im Auto. Sie lachen in die Kamera und haben jubelnd die Hände in der Luft.

Alles rund ums Thema Kfz-Versicherung

 

Wenn Sie Ihr Kfz versichern möchten, müssen Sie dabei einiges beachten: Was ist die richtige Haftpflichtversicherung? Brauchen Sie eine Vollkasko oder Teilkasko? Auf was müssen Sie bei Neuwägen oder Leasingfahrzeugen achten?

 

Wenn Sie kein Auto, sondern ein anderes Kfz, wie etwa einen Lkw oder ein Motorrad besitzen, müssen Sie auf gewisse Punkte in Ihren Versicherungsbedingungen besonders achten. Das gilt auch für Oldtimer.

 

Im Bereich der Kfz-Versicherungen gibt es einige, wirklich gemeine, Ausschlussgründe. Hier erfahren Sie mehr zu Themen wie grober Fahrlässigkeit, Totalschadenklausel oder dem Nichtbezahlen der Prämie. Außerdem informieren wir Sie, wie Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen können, wie ein Rücktritt funktioniert und was Sie tun können, wenn Ihr Versicherer den Vertrag kündigt.

 

Ebenfalls wichtig ist, was Sie nach einem Unfall tun müssen. Was ist das richtige Verhalten? Wie macht man eine Schadenmeldung beim Versicherer? Und wieso ist mein Auto nach einem Unfall weniger wert?

 

Wer schon einmal ein Auto angemeldet hat, der weiß, was das für eine Zettelwirtschaft sein kann. Deswegen haben wir uns intensiv mit Kennzeichen & Fahrzeugpapieren beschäftigt und die wichtigsten Punkte zu An-, Ab- & Ummeldung, Kennzeichenentzug, Verlust der Fahrzeugdokumente und noch vielen weiteren Themen zusammengefasst.

 

Außerdem finden Sie unter unseren Kfz-Checklisten eine Auflistung aller Unterlagen, die Sie für die An- und Ummeldung und Abmeldung Ihres Kfz sowie die Kostenberechnung bei Ihrem Makler brauchen.

Paar liegt auf Holzboden

Sachversicherungen & Vermögensabsicherung

 

Alles rund um Eigenheim, Haushalt, Haftpflicht, Rechtsschutz und mehr.

Ein Mann steht in einer Werkstatt und lächelt in die Kamera, er trägt einen Schutzhelm und eine Schutzbrille, im Hintergrund fliegen Funken.

Inhalt in Arbeit

Der Inhalt dieser Seite wird gerade von uns überarbeitet und alsbald veröffentlicht.

Viele einzelne Portraitfotos von Personen in Geschäftskleidung sind nebeneinander aufgereiht, sie lächeln in die Kamera.

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Eine Statuette der Göttin der Gerechtigkeit steht auf einem Tisch. In der einen Hand hält sie eine Waage, in der anderen ein Schwert. Daneben liegt ein Richterhammer.

Wozu brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie schützt in solchen Situationen, in denen Sie selbst Schaden verursacht haben, vor den zivilrechtlichen Ansprüchen der geschädigten Person.

 

 

1. Kostenabdeckung bei berechtigter Forderung

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Kosten ab, die durch den verursachten Schaden bei anderen Personen anfallen. Sie sind laut § 1295 des ABGB dazu verpflichtet, den Schaden gänzlich zu begleichen, den Sie verursacht haben.

 

Während sich die Kosten bei einem Sachschaden in Grenzen halten, kann es bei einem Personenschaden richtig teuer werden. Beispielsweise wurden einer halbseitig querschnittsgelähmten Frau 2019 von einem österreichischen Gericht 6,5 Mio. € zugesprochen.

 

Desto mehr Personen Sie schwer verletzt haben, desto teurer kann es werden. Wenn der Schaden höher ist als die versicherte Summe, sind Sie als schuldtragender Lenker verpflichtet, den Differenzbetrag zu bezahlen.

 

Daher sollten Sie niemals nur die Mindestversicherungssumme von etwa 7,79 Mio. € wählen, sondern immer die maximal mögliche. Diese beträgt in Österreich 35 Mio. € (Stand 2020).

 

 

2. Abwehr bei unberechtigter Forderung

 

Es kommt zu einem Unfall und Ihr Unfallgegner behauptet, Sie sind schuld. Sie sind sich aber sicher, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben. In einem solchen Fall wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen ab.

 

Zunächst prüfen SchadensreferentInnen den Fall. Wenn dieser zu dem Schluss kommt, dass Sie unschuldig sind, wehrt die Versicherung die Forderungen der geschädigten Person ab. Falls notwendig wird auch eine Rechtsanwältin hinzugezogen, um Ihre Unschuld vor Gericht zu beweisen.

 

Falls der Schadensreferent feststellt, dass Sie schuld am Unfall sind, zahlt Ihre Versicherung den Schadensersatz. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Kosten für das Abwehrverfahren höher sind als der zu bezahlende Schadenersatz.

 

Hier steht also nicht immer nur die Gerechtigkeit im Vordergrund, sondern auch die Kosteneffizienz. Wer Recht bekommen möchte, benötigt in diesem Fall eine eigene Rechtsschutzversicherung.

 

In jeden Fall ist es wichtig, dass Sie dem Unfallgegner kein Angebot machen. Wenn Sie das tun, ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung leistungsfrei. Sämtliche Entscheidungen darüber ob und was bezahlt wird, trifft Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Falls an Sie Forderungen gestellt werden, ist die perfekte Antwort also immer: "Ich leite das an meine Haftpflichtversicherung weiter."Jeanquartier & Partner
Ein kleines rotes Spielzeugauto steht auf einem Haufen aus silbernen und kupfernen Münzen, die auf einem braunen Holztisch liegen.

Wie viel kostet meine KFZ-Kaskoversicherung?

 

Wie viel darf sie kosten, Ihre Kaskoversicherung? Es ist nicht nur ein einzelner Faktor, sondern mehrere, die beeinflussen wie teuer oder günstig Ihre Versicherungsprämie ist.

 

Die Höhe der Prämie ist in erster Linie vom Wert des Kfz, das Sie versichern wollen, abhängig. Für die Berechnung der Kosten wird der Listenpreis des Kfz benötigt. Dieser setzt sich aus dem Listenneupreis und dem Neuwert der Sonderausstattung zusammen.

 

Achtung! Der Kaufpreis ist nicht der Listenpreis.

 

Auch wenn Sie ein gebrauchtes Kfz versichern, geht man hier vom Neuwert, also dem Wert zum Zeitpunkt der Erstzulassung, aus. Die Formel lautet also immer: 

 

Listenneupreis + Neupreis der Sonderausstattung = gesamter Listenpreis

 

Auf dieser Checkliste sehen Sie, wo genau Sie den Listenneupreis etc. finden und welche Daten wir benötigen, um Ihre Kfz-Kaskoversicherungsprämie zu berechnen.

 

 

Weitere Preisfaktoren sind

 

  • Wahl von Vollkasko oder Teilkasko
  • Leistung und Marke des Kfz
  • Alter der Person
  • CO2-Ausstoß des Kfz, wenn die Erstanmeldung nach September 2020 erfolgt ist
  • Selbstbehalt
  • Arbeitgeber der Person (z.B. Landesbedienstete und besondere Berufsgruppen)
  • voraussichtliche Jahreskilometeranzahl
  • Zulassungsbezirk
  • Telematik-Tarif

 

 

Was ist der Selbstbehalt?

 

In beiden Kaskovarianten wird üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart. Hier gibt es zwei unterschiedliche Arten:

 

  1. Der kostengünstigere durchgehende Selbstbehalt
    Jeder Kaskoschaden verursacht einen Selbstbehalt.

 

  1. Der teurere eingeschränkte Selbstbehalt
    Dinge, die selten passieren, wie Elementarschäden, sind vom Selbstbehalt ausgenommen.

 

Es kann auch für gewisse Schäden, wie zum Beispiel Kleingläser, ein halbierter Selbstbehalt vereinbart werden. Das ist beim durchgehenden sowie beim eingeschränkten Selbstbehalt möglich.

 

In der Vollkasko wird der Selbstbehalt entweder nur im Falle von Kollision und Vandalismus oder für alle Gefahren vereinbart. In der Teilkasko gilt die Selbstbehalt-Regelung in den meisten Fällen nur für Parkschäden, Vandalismusschäden und Kleingläser, also Seitenspiegel und Scheinwerfer.

 

Grundsätzlich kann man festhalten: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Kaskoversicherung.
Frontansicht eines Fiat 500 mit künstlichen Wimpern auf den Scheinwerfern

Gut für die Umwelt, gut für den Preis...

 

Seit 2021 spielt der CO2-Ausstoß Ihres Kfz vermehrt eine Rolle bei der Höhe Ihrer Versicherungsprämie etc. Dies betrifft auch die NoVA (Normverbrauchsabgabe).

 

 

Was ist die Normverbrauchsabgabe?

 

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist im Kaufpreis des Neuwagens enthalten. Die Höhe der NoVA hängt vom Fahrzeugpreis ab. Es handelt sich dabei um eine einmalige Steuer, die für Pkw, Kombi und Krafträder anfällt, wenn eines dieser Fahrzeuge

 

  • für den Straßenverkehr erstzugelassen oder
  • an den Kunden geliefert wird.

 

Der zweite Punkt gilt auch für Gebrauchtwägen, die aus dem Ausland importiert werden. In diesem Fall muss die Steuer bei der erstmaligen Typisierung in Österreich abgeführt werden.

 

Für gewisse Fahrzeuge fällt keine NoVA an:

 

  • Kfz, die hauptsächlich zum Transport von Menschen mit Behinderung verwendet werden
  • Anhänger
  • reine Elektrofahrzeuge
  • Diplomaten-, Fahrschul- Vorführfahrzeuge
  • Taxis
  • Miet-, Gästewagen
  • Oldtimer

 

 

Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ab 2021

 

Mit 1. Jänner 2021 hat der CO2-Ausstoß in (g/km) eines Kfz größeren Einfluss auf die NoVA: Der CO2-Abzugsbetrag wird gesenkt. Das bedeutet für etwa die Hälfte aller Neufahrzeuge eine Erhöhung der NoVA um einen Prozentpunkt.

 

Die NoVA ist ab dem 1. Juli 2021 auch für Klein-Lkw fällig. Ab diesem Datum gilt ein neuer Höchststeuersatz für Motorräder: 30 % statt 20 %. Ebenfalls eingeführt wird die NoVA-Befreiung für Leasingwägen, die hauptsächlich für den Transport von Menschen mit Behinderung verwendet werden.

 

 

Berechnen der NoVA

 

Die NoVA kann mit dieser Formel berechnet werden. (Stand 2021)

 

(CO2-Emissionswert – 112) ÷ 5 = Steuersatz × Bemessungsgrundlage (+ 40 Euro je Gramm CO2 über 275 g/km) – 350 Euro

 

Oder auch ganz bequem mit diesem kostenlosen NoVA-Rechner.

Ein kleines rotes gemaltes Auto im Stil eines 2CV steht auf einer ausgetrockneten Landschaft. Rechts gegenüber steht ein Baum auf einer grünen Wiese.

Motorbezogene Versicherungssteuer

 

Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer handelt es sich um eine Besitzsteuer. Sie ist Teil Ihrer Haftpflichtversicherungsprämie. Sie müssen diese Steuer regelmäßig bezahlen, wenn Sie ein Kfz für den Straßenverkehr zulassen wollen.

 

Es ist dabei ganz egal, ob Sie viel oder wenig mit Ihrem Kfz fahren. Die Höhe der motorbezogenen Steuer wird dadurch nicht beeinflusst.

 

 

Wann bezahle ich keine motorbezogene Versicherungssteuer?

 

Für folgende Kfz fällt keine motorbezogene Versicherungssteuer an:

 

  • reine Elektrofahrzeuge
  • Kfz, die hauptsächliche für den Transport von Menschen mit Behinderung verwendet werden

 

Wenn Sie mehrere Kfz mit einem Wechselkennzeichen fahren, bezahlen Sie die motorbezogene Steuer für das Kfz mit der stärksten Leistung.

 

 

Wie teuer ist die motorbezogene Steuer?

 

Die motorbezogene Steuer bezieht sich auf die Leistung (in kW) des Verbrennungsmotors. Für alle Kfz, die nach dem 1. Oktober 2020 erstangemeldet worden sind, spielt auch der CO2-Emissionswert eine Rolle.

 

Ab dem 1. Jänner 2021 wird die motorbezogene Steuer jedes Jahr angepasst. Dieser neue Steuersatz gilt dann aber nicht rückwirkend auf Kfz, die davor angemeldet worden sind. Sie betreffen solche Kfz, die nach der Anpassung zum ersten Mal zugelassen werden.

 

Zur Veranschaulichung hier ein Beispiel, wie der CO2-Ausstoß die Höhe der motorbezogenen Steuer beeinflussen kann: Ein Volvo mit einem Neupreis von 81.516 € hat eine Leistung von 173 kW. Die Versicherungsprämie (Haftpflicht- + Kaskoversicherung) ohne motorbezogene Steuer für dieses Kfz beträgt 1.449,03 €.

 

Bei einem CO2-Ausstoß von 177 g/m3 macht die motobezogene Steuer 1.468,80 € aus. Bei einem CO2-Ausstoß von 300 g/m3 hingegen beträgt sie bereits 2.531,52 € (Stand 01.01.2021). Die motorbezogene Steuer hat sich also um über 70% erhöht.

 

CO2-AUSSTOS

177 g/m3

300 g/m3

MOTORBEZOGENE STEUER

1.468,80 €

2.531,52 €

VERSICHERUNGSPRÄMIE

2.917,83 €

3.980,55 €

 

 

 

 

 

Es kann sich also durchaus lohnen, beim Kauf eines Neuwagens auf den CO2-Ausstoß zu achten.

Zwei animierte Autos stehen einander gegenüber. Das linke ist grün und auf ihm sind ein lachender Smiley und der Schriftzug „Bonus“ abgebildet. Auf dem rechten roten Auto steht „Malus“, darüber ist ein trauriger Smiley abgebildet.

Höher ist nicht immer besser

 

Je höher Ihre Bonus-Malus-Stufe ist, desto mehr bezahlen Sie für Ihre Kfz-Versicherung. Aber warum sollten Sie mehr bezahlen als unbedingt notwendig?

 

Erfahrene, unfallfreie Lenkerinnen erhalten eine niedrigere Bonus-Malus-Stufe und bezahlen dadurch weniger.

 

Sie sind ein erfahrener Lenker? Ideal, dann bekommen Sie bei uns den besten Preis für Ihre Kfz-Versicherung.

 

Sie sind kein erfahrener Lenker? Kein Problem, bei uns bekommen Sie trotzdem den besten Preis.

 

 

Was ist das Bonus-Malus-System?

 

Das Bonus-Malus-System ist eine Regelungssystem. Durch dieses System kann eine Versicherungsgesellschaft einen gerechten Preis für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmen.

 

Insgesamt gibt es 18 Prämienstufen: Die niedrigste ist 0, die höchste 17. Je niedriger die Stufe, desto weniger bezahlen Sie für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Umgekehrt bedeutet das allerdings auch: Je höher die Stufe, desto mehr bezahlen Sie.

 

Achtung! Das Bonus-Malus-System bezieht sich nur auf Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Manchmal wird auch ein eigenes Bonus-Malus-System für die Kfz-Kaskoversicherung angeboten. Davon raten wir aber ab. Nach einem Kaskoschaden müssten Sie zusätzlich zum Selbstbehalt auch noch eine höhere Versicherungsprämie bezahlen.

 

 

Wie funktioniert das Bonus-Malus-System?

 

 

Im Regelfall starten Sie mit Ihrem Kfz in der Bonus-Malus-Stufe 9. In dieser Stufe bezahlen sie 100% der Prämie. Nachdem Sie einen vollen Beobachtungszeitraum schadenfrei mit Ihrem Kfz gefahren sind, erhalten Sie eine niedrigere Stufe.

 

Das bedeutet also, Sie befinden sich dann in der Bonusstufe 8. Nach einem weiteren schadenfreien Jahr erhalten Sie wieder eine niedrigere Stufe. In der Bonusstufe 7 bezahlen Sie jetzt nur noch 80% der Versicherungsprämie.

 

So geht das immer weiter, bis Sie in der Bonus-Malus-Stufe 0 angekommen sind. In dieser bezahlen Sie nur noch den halben Preis für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Das System funktioniert allerdings auch in die andere Richtung. Wenn bei einem selbstverschuldeten Schaden Kosten für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung entstehen, erhalten Sie im Bonus-Malus-System eine höhere und damit teurere Stufe. Dabei machen Sie aber einen Stufensprung von drei Stufen.

 

Das bedeutet: Sie starten in der Bonus-Malus-Stufe 9 und verursachen im Beobachtungszeitraum einen Unfall, durch den Kosten für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung entstehen. Ab diesem Zeitpunkt befinden Sie sich in der Bonus-Malus-Stufe 12. In dieser Stufe zahlen Sie nicht mehr nur den vollen Preis für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern 140%.

 

Der Beobachtungszeitraum startet immer am 1. Oktober eines Jahres und dauert bis zum 30. September des Folgejahres. Wenn man das Kfz nicht genau am 1. Oktober anmeldet, dauert der erste volle Beobachtungszeitraum länger als ein Jahr.

 

Um wieder von Stufe 12 zu Stufe 9 zu gelangen, müssten Sie nun drei volle Beobachtungszeiträume schadensfrei mit Ihrem Kfz fahren. Dann bezahlen Sie ab dem nächsten Umstufungstermin wieder den ursprünglichen Vollpreis für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

 

Muss ich immer in der Stufe 9 starten?

 

Nein, müssen Sie nicht. Es ist auch möglich in einer niedrigeren Stufe einzusteigen. Diese niedrigere Einstiegsstufe kann entweder offiziell oder intern sein.

 

Unser Tipp! Wir haben bereits Spezialvereinbarungen und Top-Konditionen mit verschiedenen Versicherungsunternehmenausverhandelt und können Ihnen somit die beste Kfz-Versicherung anbieten. Mit unseren Verträgen bezahlen Sie nicht die teure Stufe 9.

 

Das ist der Unterschied: die offizielle Stufe bleibt Ihnen erhalten, wenn Sie Ihre Versicherung wechseln, die interne Stufe nicht. Diese ist ein interner Rabatt, der nur bei der Versicherungsgesellschaft gilt, von der Sie ihn erhalten haben. Manche Versicherungen übernehmen aber auch interne Bonus-Malus-Stufen. 

 

Eine Bonus-Malus-Stufe 9 kann sogar günstiger sein kann als eine Bonus-Malus-Stufe 0. Es ist immer gut, sich über seine Möglichkeiten beraten zu lassen. Oft geht mehr, als man glaubt.

 

Das Ziel ist der beste Preis, nicht die niedrigste Stufe. Beides kombiniert ist natürlich die Toplösung.Jeanquartier & Partner

 

 

Bleibe ich in derselben Stufe, wenn ich ein neues Kfz anmelde?

 

Nicht immer. Wenn Sie ihr altes Kfz abmelden, wird Ihre bestehende Stufe frei. Sie können diese also behalten, wenn Sie ein neues Kfz anmelden und starten so nicht wieder in der Stufe 9. Die Stufe verfällt allerdings nach einem gewissen Zeitraum, wenn Sie kein neues Kfz anmelden.

 

Wenn Sie allerdings zusätzlich zu Ihrem Kfz ein weiteres anmelden wollen, starten Sie mit dem neuen Kfz im Regelfall wieder in der Stufe 9. In dem Fall können Sie aber auch wieder mit einer niedrigeren internen oder offiziellen Stufe einsteigen.

 

 

Kann eine Bonus-Malus-Stufe verfallen?

 

Ja. Wenn Sie Ihr Kfz für mindestens ein Jahr abmelden, wird Ihre Bonus-Malus-Stufe automatisch auf 9 zurückgesetzt. Das gilt leider auch für die Bonus-Malus Stufe 0. Sollte Ihnen das passieren berücksichtigen einige Versicherer aber netterweise die verfallene Stufe.

 

Falls Sie also eine sehr hohe Stufe haben sollten, ist es vielleicht besser, das Kfz abzumelden und ein Jahr nicht zu fahren. Sie könnten den Wagen in der Zwischenzeit Ihrem Partner schenken, der freut sich bestimmt darüber.

 

Dann kaufen Sie sich das Jahresticket für die öffentlichen Verkehrsmittel, besuchen das eine oder andere Fahrsicherheitstraining und starten schließlich als sicherer Lenker wieder in der Bonus-Malus-Stufe 9. Wenn Sie nett fragen, dürfen Sie sich das Auto sicher gelegentlich von Ihrem Partner ausborgen.

 

 

Kann man eine Bonus-Malus-Stufe an jemand anderen weitergeben?

 

Ja, das ist möglich. Aber nicht immer.

 

Die Bonus-Malus-Stufe kann innerhalb der Familie weitergegeben werden. Das ist für bis zu ein Jahr nach Abmeldung des Kfz möglich. Zum Beispiel kann der Großvater, der nicht mehr Autofahren möchte, seine Stufe an das Enkelkind weitergeben.

 

Folgende Personen können eine Stufe erhalten:

  • nahe Angehörige in auf- und absteigender Linie (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel)
  • im gleichen Haushalt lebende Geschwister
  • Pflegeeltern, Pflegekinder
  • Lebensgefährten

 

Eine Firma kann eine Bonus-Malus-Stufe auf einen Angestellten übertragen. Viele Angestellte fahren hauptsächlich mit dem Firmenauto und haben privat kein Kfz auf sich angemeldet. Wenn jemand beispielsweise 15 Jahre unfallfrei mit dem Firmenauto unterwegs ist, wird diese unfallfreie Zeit in einer eigenen Bonus-Malus-Stufe angerechnet. Dadurch muss der Angestellte mit dem Privat-Kfz nicht in der Bonus-Malus-Stufe 9 beginnen.

 

 

Erhalte ich nach jedem Unfall eine höhere Stufe?

 

Jedes Mal, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz bezahlt, erhalten Sie eine höhere Stufe. Das heißt, jedes Mal, wenn Sie selbstverschuldet Schaden jemand anderen verursachen. Viele Versicherungsunternehmen bieten allerdings einen „Freischaden“ an. Dadurch erhalten Sie nach einem Unfall keine höhere Stufe. Ein Freischaden kann offiziell oder intern vergeben werden.

 

Wenn er offiziell vergeben wird, bleiben Sie auch offiziell auf derselben Stufe. Wenn er intern vergeben wird, erhalten Sie zwar offiziell eine höhere Stufe, die Versicherungsprämie wird aber nicht teurer. Sie bleiben also intern auf Ihrer bisherigen Stufe.

 

Ein Freischaden kann extra in der Versicherung eingeschlossen werden, was die Prämie etwas teurer macht. Einige Versicherungsunternehmen inkludieren Freischäden aber auch automatisch. Die Anzahl der Freischäden hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Manche Versicherer bieten auch unlimitierte Freischäden an.

Eine junge Frau mit Sonnenbrille streckt frech ihre Zunge heraus. Sie sitzt in einem Karton und hält ihre Füße angewinkelt in die Luft.

Jugend hinterm Steuer

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann für junge Lenkerinnen bis zu doppelt so viel kosten, als für Personen mit mehr Fahrpraxis.

 

Ist dieser Zuschlag nachvollziehbar?

Ja. Statistisch gesehen passieren im jungen Alter mehr Unfälle als im Erwachsenenalter.

 

Müssen Sie das akzeptieren?

Nein. Auch junge LenkerInnen können einen günstigen Preis für die Kfz-Versicherung bezahlen.

 

Ein Safari-Jeep fährt durch eine Steppenlandschaft. Im Hintergrund fressen Giraffen Blätter von den Bäumen und Vögel ziehen am Himmel ihre Kreise.

(ver)Sicher(t) ins Ausland

 

Unfälle können überall passieren, auch im Ausland.

 

Damit Sie auch dort Schadenfälle schnell und unkompliziert abwickeln können, gibt es die internationale Versicherungskarte.

 

So sind Sie auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen richtig versichert.

 

Ein Hirsch steht auf einer Straße im Wald. Ein Sonnenstrahl scheint ihm durch die Bäume auf sein Geweih.

Kaskoversicherung, was ist das eigentlich?

 

Es ist Winter. Sie freuen sich auf die Geburtstagsfeier Ihres Freundes und parken Ihr Auto vor seinem Haus. Während Sie sich drinnen amüsieren, hören Sie die Dachlawine, die Ihr Auto unter sich begräbt.

 

Ihre Freunde lachen, Sie nicht.

 

Was jetzt?

 

 

Wieso brauche ich eine Kfz-Kaskoversicherung?

 

Stellen Sie sich den aktuellen Wert Ihres Kfz als Geldbetrag vor, den sie bar mit sich herumtragen. Dieser wird Ihnen gestohlen. Sie erhalten keine Entschädigung dafür, das Geld ist einfach weg.

 

Würde Sie das treffen? Ganz sicher.

 

Dasselbe Prinzip gilt bei einem Kfz mit Totalschaden, das nicht kaskoversichert ist: Das Geld, also der Wert des Autos, ist einfach weg.

 

Schäden können immer und überall entstehen. Oft auch ohne, dass Sie unmittelbar daran schuld sind. Man kann leider nicht jeden Unfall vermeiden, aber man kann sich dagegen absichern.

 

 

Vollkasko oder Teilkasko, das ist hier die Frage.

 

Sie können sich zwischen der Teilkasko (= Elementarkasko) und der Vollkasko (= Kollisionskasko) entscheiden. Der große Unterschied ist, dass bei der Teilkasko selbst verschuldete Schäden am Kfz nicht übernommen werden.

 

Die unterschiedlichen Varianten der Kfz-Kaskoversicherung, die es am Markt gibt, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

 

 VollkaskoTeilkasko mit Vandalismus & ParkschadenTeilkasko ohne Vandalismus & Parkschaden
Preis Vollpreis ca. 2/3 ca. 1/3
Unfall Ja Nein Nein
Parkschaden Ja Ja Nein
Vandalismus Ja Ja Nein
Glasbruch Scheiben & Kleingläsern Ja Ja Ja
Tier(biss)schaden Ja Ja Ja
Wildschaden Ja Ja Ja
Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch Ja Ja Ja
Brand, Explosion, Schmorschaden Ja Ja Ja
Naturgewalt (Hagel, Dachlawine etc.) Ja Ja Ja

 

Die Kfz-Kaskoversicherung bietet je nach Versicherungsgesellschaft zahlreiche optionale Zusatzdeckungen, wie zum Beispiel Neuwertentschädigung, grobe Fahrlässigkeit, Verlust persönlicher Gegenstände etc. an.

 

 

Unser besonderer Service

 

Wir arbeiten mit Kfz-Dienstleistern zusammen, die bei jedem Kaskoschaden einen Teil Ihres Selbstbehaltes übernehmen. Je nach Schaden sind das bis zu 200 €. Zusätzlich wird Ihnen in der Zwischenzeit kostenlos ein Leihwagen zur Verfügung gestellt.

 

Um die Organisation der Reparatur müssen Sie sich keine Gedanken machen. Auch das übernimmt der Dienstleister für Sie. Durch die enge Zusammenarbeit mit vielen Kfz-Fachwerkstätten erhalten sie Vergünstigungen auf die Reparatur, für die Ihre Versicherung den marktüblichen Preis bezahlt. Mit der Differenz, die sich dadurch ergibt, wird dieser umfassende Service finanziert.

Auf einem braunen Holztisch sind drei Münzstapel aus kupfernen und silbernen Münzen aufgebaut. Auf diesen Münzen steht ein kleines rotes Spielzeugauto.

Wie viel kostet meine KFZ-Kaskoversicherung?

 

Wie viel darf sie kosten, Ihre Kaskoversicherung? Es ist nicht nur ein einzelner Faktor, sondern mehrere, die beeinflussen wie teuer oder günstig Ihre Versicherungsprämie ist.

 

Die Höhe der Prämie ist in erster Linie vom Wert des Kfz, das Sie versichern wollen, abhängig. Für die Berechnung der Kosten wird der Listenpreis des Kfz benötigt. Dieser setzt sich aus dem Listenneupreis und dem Neuwert der Sonderausstattung zusammen.

 

Achtung! Der Kaufpreis ist nicht der Listenpreis.

 

Auch wenn Sie ein gebrauchtes Kfz versichern, geht man hier vom Neuwert, also dem Wert zum Zeitpunkt der Erstzulassung, aus. Die Formel lautet also immer: 

 

Listenneupreis + Neupreis der Sonderausstattung = gesamter Listenpreis

 

Auf dieser Checkliste sehen Sie, wo genau Sie den Listenneupreis etc. finden und welche Daten wir benötigen, um Ihre Kfz-Kaskoversicherungsprämie zu berechnen.

 

 

Weitere Preisfaktoren sind

 

  • Wahl von Vollkasko oder Teilkasko
  • Leistung und Marke des Kfz
  • Alter der Person
  • CO2-Ausstoß des Kfz, wenn die Erstanmeldung nach September 2020 erfolgt ist
  • Selbstbehalt
  • Arbeitgeber der Person (z.B. Landesbedienstete und besondere Berufsgruppen)
  • voraussichtliche Jahreskilometeranzahl
  • Zulassungsbezirk
  • Telematik-Tarif

 

 

Was ist der Selbstbehalt?

 

In beiden Kaskovarianten wird üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart. Hier gibt es zwei unterschiedliche Arten:

 

  1. Der kostengünstigere durchgehende Selbstbehalt
    Jeder Kaskoschaden verursacht einen Selbstbehalt.

 

  1. Der teurere eingeschränkte Selbstbehalt
    Dinge, die selten passieren, wie Elementarschäden, sind vom Selbstbehalt ausgenommen.

 

Es kann auch für gewisse Schäden, wie zum Beispiel Kleingläser, ein halbierter Selbstbehalt vereinbart werden. Das ist beim durchgehenden sowie beim eingeschränkten Selbstbehalt möglich.

 

In der Vollkasko wird der Selbstbehalt entweder nur im Falle von Kollision und Vandalismus oder für alle Gefahren vereinbart. In der Teilkasko gilt die Selbstbehalt-Regelung in den meisten Fällen nur für Parkschäden, Vandalismusschäden und Kleingläser, also Seitenspiegel und Scheinwerfer.

 

Grundsätzlich kann man festhalten: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Kaskoversicherung.
Ein junges paar liegt lächelnd auf der Motorhabe ihres neuen weißen Autos. Sie haben die Augen geschlossen.

So gut wie neu

 

Totalschaden. Dabei war der Wagen noch ganz neu!

 

Gerade bei neuwertigen und geleasten Kfz ist so etwas sehr ärgerlich.

 

In so einem Fall hilft Ihnen der Einschluss einer Neuwertentschädigungs- oder Gap-Klausel weiter.

 

Ein Oldtimer mit riesigen Reifen steht in einem grauen Raum.

Für jeden der beste Versicherungsschutz

 

Viele sprechen oft nicht von einer Kfz-Versicherung, sondern von einer Autoversicherung. Dabei brauchen nicht nur Autos, sondern jedes Kfz den besten Versicherungsschutz

 

Wenn Sie ein Moped, ein Motorrad, einen Lkw oder einen Oldtimer besitzen, müssen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung auf besondere Faktoren achten. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Ein Motorradfahrer fährt eine Feldstraße entlang dem Sonnenuntergang entgegen.

Einspurig unterwegs

 

Motorradfahren ist für viele der ultimative Nervenkitzel: die Geschwindigkeit hautnah erleben, der Adrenalinstoß in engen Kurven, das Gefühl von Freiheit auf der Route 66. Einspurige Kraftfahrzeuge bieten auch viele praktische Vorteile, wie etwa mehr Mobilität und Parkmöglichkeiten.

 

Allerdings ist beim Motorradfahren auch das persönliche Risiko größer. Deswegen sollten Sie sich um einen guten Versicherungsschutz kümmern.

 

 

Welche Versicherung brauche ich für mein Motorrad?

 

Allgemein gilt dasselbe wie bei allen Kfz: die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, die Kfz-Kaskoversicherung können Sie zusätzlich abschließen, wenn Sie möchten. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung von Mopeds und Motorrädern wird allerdings kein Bonus-Malus-System angewendet.

 

Wenn Sie Ihr Motorrad im Winter nicht verwenden wollen, können Sie Ihr Kennzeichen hinterlegen. So sparen Sie sich einen Teil Ihrer Versicherungsprämie. Falls das nicht gewünscht ist, können Sie sich auch durch den Hinterlegungsverzicht oder einen Winternachlass Rabatte sichern.

 

 

Moped, Leichtmotorrad oder Motorrad?

 

Ob es sich bei Ihrem einspurigen Kraftfahrzeug um ein Moped, Leichtmotorrad oder Motorrad handelt, hängt vom Hubraum (in Kubikzentimeter = ccm) des Fahrzeugs ab:

 

  • Alles bis 50 ccm ist ein Moped.
  • Von 50 ccm aufwärts bis 125 ccm gilt das Fahrzeug als Leichtmotorrad.
  • Ab 125 ccm ist das Fahrzeug ein Motorrad.

 

Je mehr ccm der Hubraum hat, desto teurer ist auch die Kfz-Versicherungsprämie. Die motorbezogene Versicherungssteuer, die Teil der Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie ist, entfällt für einspurige Kraftfahrzeuge bis 100 ccm Hubraum (Stand 2021).

 

 

Moped ist nicht gleich Moped

 

Eigentlich ist nicht „Moped“ der korrekte Begriff, sondern „Kleinkraftrad“. Ein Moped ist eine Art von Kleinkraftrad neben dem Mofa, dem Mokick und dem (Motor)Roller.

 

Das Mofa, oder Motor-Fahrrad, hat eine zugelassene Maximalgeschwindigkeit von 20-25 km/h. Diese Fahrzeuge sind einsitzig. Das bedeutet, dass neben dem Fahrer keine zweite Person mittransportiert werden darf.

 

Ein Moped ist etwas schneller als ein Mofa: Die maximale Geschwindigkeit beträgt 45 km/h. Ein Mokick ist gleich schnell, hat aber im Gegensatz zum Moped keine Pedale. Mokicks werden allerdings meistens ebenfalls als Mopeds bezeichnet.

 

Roller haben eine andere Bauweise. Sie besitzen keine Fußraster, wie es Mopeds tun. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt ebenfalls 45 km/h.

Ein schneebedecktes Motorrad steht im Wald. Der schwarze Lack ist unter der Schneemasse kaum zu sehen.

Motorradfahren im Winter

 

Wir alle wissen, dass Motorradfahren, so schön es auch ist, im Winter sehr gefährlich sein kann. Deswegen können Sie das Kennzeichen Ihres Motorrads in den Wintermonaten in der Zulassungsstelle hinterlegen. Dadurch ersparen Sie sich für diese Zeit die Versicherungssteuer und Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie.

 

Falls das nicht gewünscht ist, können Sie sich durch die Hinterlegungsverzicht einen Rabatt auf Ihre Versicherungsprämie sichern. Außerdem gibt es noch eine spezielle Garagenkasko für die Wintermonate.

 

 

Nicht fahren, Prämie sparen: Kennzeichenhinterlegung

 

Wenn Sie Ihr Motorrad in den Wintermonaten nicht verwenden wollen, können Sie Ihr Kennzeichen in dieser Zeit zur Zulassungsstelle bringen. Für den Zeitraum, den Ihre Kennzeichen dort hinterlegt sind, bekommen Sie anschließend die Versicherungsprämie Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und die Versicherungssteuer zurückerstattet.

 

Damit das möglich ist, müssen Sie Ihr Kennzeichen für mindestens 45 Tage hinterlegen. Die genaue Mindestlänge hängt von Ihrer Versicherung ab.

 

So funktioniert die Hinterlegung: Sie bringen Ihr Kennzeichen zur Zulassungsstelle, wo sie eine Hinterlegungsbestätigung erhalten. Diese leiten Sie an Ihr Versicherungsmaklerbüro weiter. Dieses verständigt Ihren Versicherer und Ihr Versicherungsvertrag wird vorübergehend stillgelegt.

 

Wenn Sie Ihr Motorrad wieder benutzen wollen, geben Sie das Ihrem Versicherungsmakler bekannt, sodass der Versicherungsvertrag wieder aktiviert werden kann. Sie können Ihr Kennzeichen anschließend wieder von der Zulassungsstelle abholen, in der Sie es hinterlegt haben.

 

 

Kaskoversicherung im Winter: Garagenkasko

 

Sie haben nun also Ihr Kennzeichen hinterlegt und das Motorrad in der Garage eingewintert. Was passiert jetzt aber mit Ihrer Kaskoversicherung? Sie können Ihr Motorrad zwar ohne Kennzeichen nicht im Straßenverkehr bewegen, aber andere Kaskoschäden, wie etwa Diebstahl, sollen weiterhin versichert bleiben.

 

Deswegen sollten Sie Ihre Kaskoversicherung auf eine Garagenkasko umstellen. Dann wäre der Versicherungsschutz für diese Zeit auf das Garagenrisiko reduziert ist. Das sind Schäden, die in der Garage, bzw. auf dem Abstellplatz, entstehen können. Bei dieser Garagenkasko wird in der Regel ein Rabatt auf die Versicherungsprämie gewährt.

 

Achten Sie unbedingt darauf, was für Ihren Versicherer unter den Begriff „Garage“ fällt, beziehungsweise für welche Arten von Abstellplätzen der Versicherungsschutz besteht.

 

Bei Manchen Versicherern wird Ihre Kaskoversicherung automatisch auf das Garagenrisiko reduziert, sobald sie darüber informiert wurden, dass Sie Ihr Kennzeichen hinterlegt habe. Das ist aber nicht immer so. Sie sollten sich also nicht einfach darauf verlassen, dass das passiert und sich mit Ihrem Versicherungsmakler in Verbindung setzten.

 

 

Auch im Winter unterwegs: Hinterlegungsverzicht

 

Sie können einen Hinterlegungsverzicht in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbaren. Dadurch ersparen Sie sich den Weg zur Zulassungsstelle und erhalten einen Rabatt, auf die Versicherungsprämie Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese müssen Sie dann natürlich das ganze Jahr bezahlen.

 

Den Rabatt erhalten Sie deswegen, weil Sie Ihrer Versicherung durch Ihren Hinterlegungsverzicht bürokratischen Aufwand ersparen. Der Versicherungsvertrag muss dann schließlich nicht vorübergehend stillgelegt und wieder aktiviert werden. Weniger Papierkram – das freut Sie und Ihren Versicherer.

 

Auch wenn Sie den Hinterlegungsverzicht vereinbaren, heißt das nicht automatisch, dass Sie Ihr Motorrad bei jeder Art von Schneefahrbahn benutzen sollten. Achten Sie unbedingt darauf, welche Versicherungsbedingungen für die Wintermonate gelten.

 

 

Hinterlegung oder Verzicht – was ist das Richtige für mich?

 

Wenn Sie sich gerade Fragen, ob Sie nun den Weg zur Zulassungsstelle auf sich nehmen sollen oder nicht, haben wir hier eine einfache Faustformel für Sie:

 

Je teurer die motorbezogenen Steuer für Ihr Motorrad ist, desto mehr wird sich eine Hinterlegung des Kennzeichens auszahlen. Je geringer die motorbezogene Steuer, desto mehr wird sich eine Hinterlegungsverzicht mit Winternachlass auszahlen.

 

Wenn Sie sich durch die Kennzeichenhinterlegung nur ein paar Euro ersparen, ist die Frage, ob Sie sich nicht lieber den Weg zur Zulassungsstelle sparen wollen.

Ein weißer Lkw fährt bei Sonnenuntergang eine Straße entlang.

Großes Kfz, großes Risiko

 

Wenn Sie schon einmal umgezogen sind oder generell viel transportieren mussten, wissen Sie sicher, wie praktisch Lkws sein können. Diese großen Lasttransporter sind im weltweiten Güterverkehr generell nicht mehr wegzudenken.

 

Durch ihr hohes Gewicht stellen Lkws im Straßenverkehr aber auch ein großes Risiko dar. Deswegen sollten Sie sich um einen guten Versicherungsschutz für Ihren Lkw kümmern.

 

 

Klein-Lkw, Lkw oder Sattelschlepper?

 

Größere Fahrzeuge werden gerne allgemein als Lkws bezeichnet. Man unterscheidet allerdings zwischen verschiedenen Lkw-Arten. Welche Art Ihr Lkw hat, wirkt sich auch auf die Prämie der Kfz-Versicherung aus.

 

Manche Liefer- oder Kastenwägen etc. sind im Typenschein als Klein-Lkw typisiert. Ausschlaggebende Gründe sind beispielsweise die Größe der Ladefläche oder die Ausstattung des Kfz. Ob Ihr Fahrzeug als Lkw typisiert ist oder nicht, können Sie sich leider nicht aussuchen.

 

Neben den Klein Lkws gibt es noch Lkws und Sattelschlepper. Der Unterschied zwischen diesen beiden ist die Ladefläche: Lkws haben eine Ladefläche, Sattelschlepper nicht, sie sind reine Zugfahrzeuge.

 

Die Versicherung von privat genutzten und gewerblich genutzten Fahrzeugen ist sehr unterschiedlich. Die Verwendungsklassifikation spielt dabei eine große Rolle. Dies betrifft den Bereich der Lkw-Versicherungen besonders, da größere Lkw vorwiegend gewerblich genutzt werden. Natürlich kann man nicht ausschließen, dass es vereinzelt Lkw-Liebhaber gibt, die Lkws zu Hause haben und diese privat nutzen. Von diesen Einzelfällen gehen wir aber nicht aus.

 

 

Welche Versicherung brauche ich für meinen Lkw?

 

Allgemein gilt dasselbe wie bei allen Kfz: die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, die Kfz-Kaskoversicherung können Sie zusätzlich abschließen, wenn Sie möchten. Das Bonus-Malus-System wird für Lkw, die schwerer als 3,5t sind, nicht angewendet.

 

Die Mindestversicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung eines Lkws und eines Pkws unterscheidet sich nicht. Die Schäden, die durch Lkw-Unfälle herbeigeführt werden, können allerdings erheblich größer, und deswegen auch teurer, sein. Sie sollten deswegen immer die maximal mögliche Versicherungssumme wählen.

 

 

Was kostet meine Lkw-Versicherung?

 

Die Versicherungsprämie für Ihren Lkw wird von mehreren Faktoren beeinflusst:

  • Gewicht: über oder unter 3,5t (Klein-Lkw, größere Lkw)
  • Nutzlast: ab 1-1,5t wird es erheblich teurer
  • Leistung: in kW oder PS
  • Platzanzahl
  • CO2-Austoß

 

Das Einholen von Versicherungsangeboten dauert bei Lkws etwas länger als bei Autos. Das kommt daher, dass Ihr Versicherungsmakler die Prämie oft nicht selbst berechnen kann und auf Auskünfte der Versicherer warten muss. Sie sollten deswegen also etwas mehr Zeit einplanen.

 

Bei Lkws empfiehlt es sich zusätzlich eine Maschinenbruchversicherung abzuschließen, damit auch Anbauten und Gerätschaften wie etwa Kräne im Falle einer Beschädigung versichert sind.
Ein roter Oldtimer fährt eine Straße entlang. Der Hintergrund ist aufgrund der schnellen Fahrt verschwommen.

Wieso brauche ich eine besondere Oldtimer-Versicherung?

 

Erst wenn ein Wagen 30 Jahre alt ist, gilt er als Oldtimer. Oft werden „jüngere“ Wägen davor schon als Youngtimer bezeichnet. Dafür müssen diese mindestens 20 Jahre alt sein. Die meisten Versicherer haben spezielle Kriterien dafür, wann ein Fahrzeug als Oldtimer gilt.

 

Bei einer Oldtimer-Haftpflichtversicherung wird oft die Motorenleistung außer Acht gelassen, wenn die Haftpflichtprämie berechnet wird. Viele Versicherer verzichten auch auf die Anwendung des Bonus-Malus-Systems. Dadurch kann die Haftpflichtversicherungsprämie günstiger sein.

 

Viel wichtiger als eine preiswerte Kfz-Haftpflichtversicherung ist jedoch eine hochwertige Kaskoversicherung, die Ihren Oldtimer vor unterschiedlichen Gefahren schützt. Eine gute Oldtimer-Kaskoversicherung berücksichtigt nach einem Schaden den Wiederherstellungswert des Fahrzeuges. Dieser ist höher als der Marktwert.

 

Die Reparatur wird nämlich meistens von Mechanikern, die sich auf die Reparatur von Klassikern spezialisiert haben, vorgenommen, wodurch sehr hohe Kosten anfallen können. Auch die Beschaffung von Ersatzteilen für die Reparatur kann kostspielig werden.

 

Unser Tipp! Wenn Sie Ihren Klassiker zu Ausstellungen transportieren, sollten Sie zusätzlich eine Transportversicherung abschließen. So ist er vor Schäden, die während dem Transport von A nach B entstehen, geschützt.

 

 

Typisierung als historisches Fahrzeug: H-Kennzeichen

 

 

Warum sollte ich mein Kfz als historisches Fahrzeug klassifizieren lassen?

 

Abgasvorschriften werden immer strenger. In vielen Städten gibt es Fahrverbote für Fahrzeuge, die nicht abgasarm sind. Diese Vorschriften gelten aber nicht für historische Fahrzeuge. Damit dürften Sie auch in Zukunft in solchen Zonen fahren.

 

Für historische Fahrzeuge gibt es Ausnahmen bei der § 57a Begutachtung, dem "Pickerl-Gutachten", um die Originalität des Fahrzeugs zu erhalten. Es kann sogar sein, dass Sie ohne H-Kennzeichen gar kein Pickerl für Ihren Oldtimer bekommen, weil er beispielsweise nicht den Abgasvorschriften entspricht.

 

 

Wie bekomme ich das H-Kennzeichen?

 

Damit Sie ein H-Kennzeichen bekommen, muss Ihr Kfz älter als 30 Jahre sein und darf nicht für den täglichen Gebrauch verwendet werden. Den Eintrag "Historisches Fahrzeug" in Ihren Typenschein können Sie nur bei der Landesprüfstelle  des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, durchführen lassen.

 

Vor Ihrem Termin mit der jeweiligen Landesprüfstelle sollten Sie abklären, welche Dokumente Sie für Ihren konkreten Fall vorlegen müssen. In der Regel werden folgende Dinge verlangt:

 

  • Auszug aus der Liste der "Historischen Fahrzeuge"
  • Typenschein
  • Nachweis für erstmalige Zulassung bzw. Baujahr
  • Besitznachweis
  • technisches Datenblatt
  • Zwei Fotos von links vorne

 

Außerdem wird eine Vorführung des Fahrzeuges gefordert, um den Originalzustand und Erhaltungszustand zu bestätigen.

 

 

Welche Vorschriften gelten für mein historisches Fahrzeug?

 

Wenn das Kfz mit H-Kennzeichen zugelassen ist, müssen Sie gewisse Vorschriften einhalten:

  • Das Kfz wird max. 120 Tage pro Jahr verwendet, Krafträder max. 60 Tage pro Jahr
  • Ein Fahrtenbuch muss geführt werden
  • Das Fahrzeug muss alle zwei Jahre zum „Pickerl“-Gutachten (§ 57a Begutachtung)
    Hier werden folgende Fahrzeugdokumente benötigt:
    • Einzelgenehmigung
    • Typenschein

 

Wenn Sieoft mit Ihrem Oldtimer unterwegs sind, wäre es für Sie von Vorteil, wenn Ihre Kfz-Versicherung auf die Kilometerbegrenzung verzichtet. So müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, wie oft und wie weit Sie mit Ihrem Oldtimer fahren.

 

Da ein H-Kennzeichen ein anderes Format als herkömmliche Kennzeichen hat, kann ein historisches Fahrzeug nicht mit anderen Kfz auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden.

 

Nicht alle Versicherungen bestehen auf die Klassifizierung mit H-Kennzeichen. Es gibt auch Versicherungen, die eine Oldtimer-Versicherung nach allgemeineren Kriterien anbieten.

 

Kosten und Unterversicherung

 

Wie viel kostet meine Oldtimer-Versicherung?

 

Die Versicherungsprämie wird bei einer Kaskoversicherung meist für den Einzelfall berechnet. Da jeder Oldtimer einzigartig ist, kann man die Prämie nicht pauschalieren.

 

Viele Faktoren, wie zum Beispiel die Anschaffung von Ersatzteilen, müssen berücksichtigt werden. Um den richtigen Wert zu ermitteln, ist für die meisten Versicherer das Gutachten von Sachverständigen notwendig.

 

Achtung! Im Gegensatz zu anderen Kfz steigen Oldtimer in ihrem Wert. Deswegen ist es wichtig, regelmäßig neue Gutachten einzuholen und die Versicherungsprämie daran anzupassen. Sonst ist Oldtimer unterversichert.

 

Was passiert, wenn mein Oldtimer unterversichert ist?

 

Wenn Ihr Oldtimer unterversichert ist und beschädigt wird, erhalten Sie eine geringere Entschädigung von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Für die Berechnung der Entschädigung wird in so einem Fall folgende Formel verwendet:

 

Entschädigung = Versicherungssumme ÷ Versicherungswert × Schaden

 

Die Versicherungssumme ist hier der von Ihnen angegebene Wert Ihres Oldtimers. Von ihm leitet sich die Versicherungsprämie ab. Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Versicherungsprämie.

 

Der Versicherungswert ist der tatsächliche Wert Ihres Oldtimers. Wenn dieser sehr viel höher ist als die Versicherungssumme, erhalten Sie im Schadensfall eine geringere Entschädigungszahlung.

 

Hier ein Beispiel: Der Listenpreis Ihres Oldtimers betrug 70.000 €. Mittlerweile ist der Wagen aber 100.000 € wert. Wenn Sie die Versicherungssumme nicht daran anpassen, ist Ihr Wagen zu 30% unterversichert. Das bedeutet, dass jeder Schadenersatz um 30% gekürzt wird und Sie nur 70% der Kosten ausbezahlt bekommen.

 

Versicherungssumme

70.000 €

100.000 €

Tatsächlicher Wagenwert

100.000 €

100.000 €

Unterversicherung
= Leistungskürzung

30 %

0 %

Schadenersatz

70 %

100 %

Vor einem beigen Hintergrund steht ein dunkelhaariger Mann mit Brille. Er kratzt greift sich an seinem Bart und blickt dabei ratlos in die Kamera.

Ist "versichert" immer "sicher"?

 

Ein verlässlicher Versicherungsschutz ist für Sie als Versicherungsnehmer das Wichtigste. Dafür haben Sie ja immerhin Ihre Kfz-Versicherung abgeschlossen. Es gibt allerdings Situationen, in denen Ihr Kfz-Versicherer leistungsfrei ist oder sogar den Vertrag mit Ihnen kündigen kann.

 

Außerdem kann es manchmal für Sie besser sein, zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Dafür müssen Sie zuerst den Vertrag bei Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung kündigen. Das kann allerdings recht kompliziert werden.

 

Hier erfahren Sie, welche Ausschlussgründe  es im Bereich der Kfz-Versicherung gibt, was Sie im Falle einer Kündigung  tun können und wie Sie selbst am besten Ihren Versicherungsvertrag kündigen oder davon zurücktreten.

Eine braune Kuh hält den Kopf durch das Beifahrerfenster eines Autos und blickt in die Kamera. Im Hintergrund sieht man noch weitere Kühe.

Wieso will meine Versicherung nicht zahlen?

 

Es gibt Fälle, in denen Ihre Kfz-Versicherung aussteigen kann und nicht verpflichtet ist, eine Versicherungsleistung zu erbringen. Das Letzte, was man nach einem Autounfall möchte, ist gleich die nächste böse Überraschung zu erleben und mit den Kosten alleine dazustehen.

 

Deshalb sollten Sie sich vorher darüber informieren, auf was Sie achten müssen. Hier erfahren Sie mehr zu den Ausschlussgründen, die es im Bereich der Kfz-Versicherung gibt.

Ein Mann und eine Frau stehen vor einem hellblauen Hintergrund und haben geschockt die Augen aufgerissen. Mit ihren Fingern deuten sie mit einer

Nicht bezahlt = nicht versichert

 

So wie Ihr Versicherer haben auch Sie als VersicherungsnehmerIn Pflichten. Eine sehr wichtige davon ist das Einzahlen der Versicherungsprämie. Wenn Sie dies vergessen, kann das zu einer Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung führen.

 

 

Nichtbezahlen der Erstprämie

 

Jede Versicherung ist leistungsfrei, wenn die Erstprämie (§ 38 VersVG) nicht bezahlt wird. Am besten zahlen Sie diese unverzüglich nach Zusendung der Erstpolizze ein.

 

Wichtig! Wenn Sie SEPA-Abbuchungen als Zahlungsmethode gewählt haben, dann gehen Sie bitte sicher, dass die Abbuchung von Ihrem Konto auch möglich ist.

 

Sollte die Erstprämie nicht abgebucht werden können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung des Versicherers. Es besteht kein Versicherungsschutz bis diese Summe auf dem Konto des Versicherers eingegangen ist. 

 

Unser Tipp! Wenn Sie die SEPA-Abbuchung als Zahlungsmethode wählen, erfolgt die Zahlung automatisch und pünktlich. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass der Versicherungsschutz verloren geht, weil die Prämie zu spät eingezahlt wurde.

 

 

Nichtbezahlen der Folgeprämie

 

Sollte die Folgeprämie (§ 39 VersVG) nicht eingezahlt werden, erhalten Sie eine qualifizierte Mahnung. Die Post stellt Sie Ihnen als eingeschriebenen Brief zu. Nach Erhalt dieses Briefes ist der Versicherungsschutz noch 13 Tage aufrecht. Ab dem 14. Tag nach der Zustellung ist Ihre Versicherung leistungsfrei.

 

Wenn Sie nicht vor Ort sind, um den Brief persönlich entgegenzunehmen, wird Ihnen ein gelber Zettel im Briefkasten hinterlassen. Auch dieser Zustellversuch gilt als Zustellung und damit als Start der Frist.

 

Achtung! Auch bei der Zustellung können Fehler passieren. Es ist natürlich besser, wenn Sie die Versicherungsprämie regelmäßig und pünktlich bezahlen.
Ein kleines Ferkel steht auf dem Fahrersitz eines Autos. Es hat die Vorderläufe auf das Lenkrad gelegt und blickt angestrengt durch die Windschutzscheibe nach draußen.

Versehen oder Vorsatz, das ist hier die Frage

 

Es kann immer passieren, dass etwas schiefgeht, wenn man im Straßenverkehr einen Fehler macht. Wenn Sie einfach Pech hatten, ist Ihre Versicherung in der Leistungspflicht.

 

Anders sieht es aus, wenn Sie grob fahrlässig handeln, eine Obliegenheitsverletzung begehen oder sogar vorsätzlich Schäden verursachen.

 

 

Grobe Fahrlässigkeit

 

Wenn Sie grob fahrlässig handeln, ist Ihre Kfz-Versicherung, mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung, leistungsfrei.

 

In Ihrer Kfz-Kaskoversicherung können Sie grobe Fahrlässigkeit mitversichern lassen. Dadurch erhalten Sie auch bei grob fahrlässigem Verhalten eine Entschädigung von Ihrem Versicherer.
 

Ein grob fahrlässiger Fehler wäre beispielsweise, wenn Sie ein Stoppschild übersehen und deswegen Schaden verursachen. Ob ein gewisses Verhalten im Schadensfall grob fahrlässig war, wird von einem Gericht entschieden.

 

 

 

Obliegenheitsverletzung

 

Bei einer Obliegenheitsverletzung, also einer Verletzung der Verhaltenspflicht, ist jede Versicherung, außer der Haftpflichtversicherung, leistungsfrei

 

Eine Obliegenheitsverletzung ist es zum Beispiel, wenn Sie mehr Insassen als erlaubt in Ihrem Kfz mitnehmen oder auch wenn Sie zu schnell oder betrunken fahren.

 

Die Haftpflichtversicherung bezahlt zwar den Schaden, den Sie verursacht haben, fordert aber anschließend Regress, also einen Selbstbehalt, von Ihnen. Das ist so, weil die geschädigten Personen Schadenersatz erhalten müssen.

 

Pro Obliegenheitsverletzung können bis zu 11.000 € Selbstbehalt vom Schädiger eingefordert werden. Für die Kfz-Haftpflichtforderung besteht allerdings eine Regressbeschränkung: Die Maximalsumme, die an Selbstbehalt vom Schädiger eingefordert werden kann beträgt 22.000 €. 

 

Ihre Versicherung entscheidet, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt. Hier hat auch Ihr Versicherungsmakler die Möglichkeit einzuwirken. Falls Sie mit dieser Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie das vor Gericht klären

 

Achtung! Auch das Unterlassen der Selbstanzeige ist eine Obliegenheitsverletzung. Wenn Sie Schaden verursachen, müssen Sie das unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle melden.

 

Ihrem Versicherer müssen Sie innerhalb einer Woche Bescheid geben. Es reicht auch, wenn Sie sich innerhalb dieser Zeit bei Ihrem Versicherungsmakler melden.

 

 

Vorsatz

 

Sie handeln vorsätzlich, wenn Sie wissentlich und willentlich Schaden verursachen. Vorsätzliches Handeln können Sie in keinem Fall versichern.

 

Für vorsätzlich verursachte Schäden müssen Sie sich vor dem Straflandesgericht verantworten. Neben den Schadenersatzkosten kann Ihnen dort zusätzlich eine Geld- oder Gefängnisstrafe auferlegt werden.

 

Ob ein Vorsatz vorliegt, wird von einem Gericht entschieden.

Ein alter VW Käfer steht komplett zerstört vor einem weißen Gebäude. Die Tür hängt nur noch an wenigen Schrauben, das Heck liegt auf dem Boden auf.

Zu alt für eine Kaskoversicherung?

 

Wenn ein Kfz ein gewisses Alter erreicht, kann es sein, dass sich eine Kaskoversicherung nicht mehr auszahlt. Der Wagenwert ist dann schon so gering, dass Ihre Versicherung sowieso die Totalschadenklausel anwenden würde.

 

 

Was ist ein Teilschaden, was ein Totalschaden?

 

Wenn die Reparaturkosten geringer als der aktuelle Wagenwert sind, wird der Versicherungsfall als Teilschaden angesehen. Ist aber der Wagenwert geringer als die Reparaturkosten, gilt der Versicherungsfall als Totalschaden. In so einem Fall wird bei älteren Kfz, die ohnehin schon einen geringeren Wagenwert haben, oft die Totalschadenklausel angewendet.  

 

Auch ein Diebstahl ist ein Totalschaden. Nach einer Wartefrist von vier Wochen, kann der Wiederbeschaffungswert erstattet werden, wenn das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit nicht wieder aufgefunden wurde.

 

Unser Tipp! Bei Leasingfahrzeugen und/oder neuwertigen Wägen ist ein Totalschaden besonders ärgerlich. In so einem Fall ist der Einschluss einer Gap- oder Neuwertentschädigungsklausel sehr sinnvoll.

 

 

Was ist die Totalschadenklausel?

 

Wenn Ihr Versicherer nach einem Kaskoschaden die Totalschadenklausel anwendet, habe Sie kein Recht mehr darauf, Ihr Kfz auf Versicherungskosten reparieren zu lassen. Da die Schadensreparatur mehr kosten würde als der errechnete Restwert Ihres Kfz, ersetzt Ihr Kfz-Kaskoversicherer lediglich den aktuellen Wert des Fahrzeuges. Der Kaskoversicherungsvertrag kann anschließend aufgelöst werden.

 

Ihre Versicherung ersetzt aber nicht einfach so den gesamten Wagenwert, sondern holt sich zunächst Angebote von Autoverwertungsunternehmen ein, die bereit sind, eine gewisse Summe für weiterverwendbare Teile Ihres Autos zu bezahlen. Die Unternehmen verkaufen diese Teile weiter und entsorgen das Kfz anschließend.

 

Dazu ein Beispiel:

  • Ihr Gebrauchtwagen hat einen aktuellen Wert von 2.000 €.
  • Die Reparaturkosten nach einem Totalschaden übersteigen diesen Wagenwert.
  • Das Autoverwertungsunternehmen bietet 1.200 € für Ersatzteile an, der vereinbarte Selbstbehalt für Sie liegt bei 300 €.
  • Von der Versicherung erhalten Sie nur noch den Betrag, der auf den aktuellen Wagenwert fehlt, also 500 €.

 

WAGENWERT-  Autoverwertungsunternehmen-  Selbstbehalt=  Versicherungsleistung
2.000 € 1.200 € 300 € 500 €

 

Sie könnten sich in diesem Fall natürlich auch dazu entscheiden, das Auto nicht zum Verwertungsunternehmen zu bringen und eine Reparatur vorzunehmen. Von der Versicherung würden sie trotzdem nur 500 € erhalten. Den Rest der Kosten müssten Sie selbst übernehmen.

 

Sie sehen also, dass sich die Kaskoversicherung bei einem geringen Wagenwert, bzw. ab einem gewissen Alter des Kfz nicht wirklich auszahlt.Jeanquartier & Partner

 

Wenn der Wert Ihres Wagens unter 5.000 Euro liegt oder das Kfz schon älter als neun Jahre alt ist, wird es vermutlich gar nicht mehr möglich sein, eine Kaskoversicherung dafür zu bekommen. Die genauen Annahmerichtlinien sind aber von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Eine Kuh auf der Weide blickt von unten in die Kamera. Sie wirkt neugierig und hat keine Angst vor dem Kameramann. Im Hintergrund grasen weitere Kühe.

Alles hat ein Ende...

 

... auch die Beziehung mit Ihrer Kfz-Versicherung, also Ihr Versicherungsvertrag. Zumindest, wenn Sie oder Ihr Versicherer das wollen.

 

Wenn Sie als VersicherungsnehmerIn genug haben, können Sie den Versicherungsvertrag entweder kündigen  oder davon zurücktreten. Sie machen also mit Ihrem Kfz-Versicherer Schluss.

 

Ihr Versicherer kann den Vertrag ebenfalls kündigen  oder Ihnen, wenn er noch Hoffnung für Ihre Vertragsbeziehung sieht, ein Erschwernisangebot unterbreiten. Wenn Sie diese Sanierung des Vertrages akzeptieren, kann dieser weitergeführt werden.

 

Eine Vertragskündigung hat natürlich Auswirkungen  auf Sie als VersicherungsnehmerIn, über die Sie Bescheid wissen sollten.

Kfz-Versicherung auflösen: Kündigung durch VersicherungsnehmerInnen

Wie mache ich mit meiner Kfz-Versicherung Schluss?

 

Manchmal ist man bereit für etwas Neues.

 

Es kann für Sie aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, die Fahrzeugversicherung zu wechseln.

 

Sie müssen aber zuerst mit Ihrem aktuellen Kfz-Versicherungsvertrag Schluss machen. Am besten kurz und schmerzlos. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

 

Gesetzesgrundlage

 

Im Bereich der Versicherungskündigungen überschneiden sich viele Gesetze. Generell geht man nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) vor.

 

Die Kündigungsbedingungen können sich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag auflösen wollen, müssen dafür viele unterschiedliche Paragraphen angeführt werden.

 

Grundsätzlich gilt: lieber zu viele Paragraphen anführen, als nur den falschen. Wir raten Ihnen, sich für Vertragskündigungen an Ihren Versicherungsmakler zu wenden.Jeanquartier & Partner

 

Wenn Sie die Kündigung selbst durchführen, aber mit dem Thema nicht viel Erfahrung haben, kann es sein, dass etwas vergessen oder übersehen wird. Ein Formfehler, die Verwendung des falschen Paragraphen oder das Versäumen einer Frist ist schnell passiert.

 

Im schlimmsten Fall kann der Versicherungsvertrag dann nicht zum gewünschten Termin gekündigt werden.

 

 

Kündigung zum Vertragsablauf

 

Verträge in der Kfz-Versicherung laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Nachdem die Mindestlaufzeit abgelaufen ist, können Sie den Versicherungsvertrag jährlich kündigen. 

 

Die Kündigung ist immer zum juristischen Beginn (Verlinkung zur Wissensecke) des Kfz-Versicherungsvertrages möglich. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das ein bisschen anders: Wenn der juristische Beginn nicht auf einen Monatsersten fällt, ist die die Kündigung zum nächstfolgenden Monatsersten möglich.

 

Achtung! Beachten Sie unbedingt die Kündigungsfrist. Der Vertrag muss spätestens einen Monat und einen Werktag zu den Geschäftszeiten vor seinem Ablauf schriftlich beim Versicherer einlangen.


 
Kündigung bei Prämienerhöhung

 

Wenn Sie vom Versicherer eine Verständigung erhalten, dass sich Ihre Prämie erhöht, können Sie den Vertrag kündigen. Bei manchen Versicherern gilt auch die jährliche Indexanpassung als Prämienerhöhung.

 

Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats ab Erhalt der Verständigung erfolgen.

 

Wirksam wird die Kündigung nach einem Monat. Sie haben also ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist, einen Monat Zeit, um eine neue Versicherung abzuschließen.



Kündigung im Schadenfall

 

Wenn Ihr Versicherer den Schadenersatz verweigert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats ab der Ablehnung kündigen.

 

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es auch möglich den Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherer Schadenersatz leistet. Nach der Schadenersatzleistung des Versicherers haben Sie einen Monat Zeit, um den Versicherungsvertrag zu kündigen. 

 

Alternativ zur Kündigung des Versicherungsvertrages ist auch ein Rücktritt von diesem möglich. Das geht allerdings nur, wenn Sie den Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen haben.

Ein Mann mit Brille, blauer, verkehrt aufgesetzter Kappe und weißem T-Shirt steht vor einer weißen Wand und weint. Sein Gesicht ist vor Trauer verzogen.

Von der Versicherung abserviert

 

Ihr Versicherer möchte den Vertrag mit Ihnen kündigen. Das heißt Sie stehen bald ohne Versicherungsschutz da.

 

Was ist der Grund dafür?

 

Und noch wichtiger: Was sollen Sie jetzt tun?

 

Man sieht die Hände einer Frau im Anzug, die einen Vertrag in der Mitte zerreißt.

So als wäre es nie passiert

 

Alternativ zur Kündigung des Versicherungsvertrages ist auch ein Rücktritt von diesem möglich. Das geht allerdings nur, wenn Sie den Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen haben.

 

 

Was ist der Unterschied zur Kündigung?

 

Eine Kündigung ist auch bei länger bestehenden Verträgen möglich, ein Rücktritt nicht. Bei einem Rücktritt wird der Vertrag, im Gegensatz zur Kündigung, rückwirkend aufgelöst. Das bedeutet, der Vertrag ist nie zustande gekommen. Es gibt einige Rücktrittsmöglichkeiten, die zum Teil nur für Konsumenten gelten.

 

Falls ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag für Sie nicht möglich ist, können Sie sich hier über Ihre Kündigungsmöglichkeiten informieren.

 

 

Rücktritt vom „Haustürgeschäft“

 

Diese Rücktrittsmöglichkeit gilt nur für Konsumenten. Für die Kündigung nach § 3 des KSchG (Konsumentenschutzgesetzt) müssen zwei Bedingungen erfüllt werden:

 

  • Der Versicherungsvertrag muss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Versicherers abgeschlossen worden sein.
  • Sie als Konsument haben nicht selbst die Initiative ergriffen, um einen Versicherungsvertrag abzuschließen.

 

Wenn das der Fall ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten.

 

Rücktritt bei Nichtausfolgung

 

Sie können innerhalb von 14 Tagen nach § 5b des VersVG vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn:

 

  • Ihnen keine Kopie des Versicherungsantrags ausgehändigt wurde.
  • Sie die Versicherungsbedingungen nicht erhalten haben.
  • Sie gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht erhalten haben.

(z.B. über die Rücktrittsmöglichkeiten)

 

Es genügt, wenn die Kündigung innerhalb dieser zwei Wochen abgesendet wurde. Auf dem Schreiben sollte also ein Poststempel mit dem Datum der Absendung sein.

 

Die Rücktrittsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie die Vertragskopie, die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben. Oder, in diesem Fall, eben nur einen Teil dieser Dinge. Spätestens einen Monat nach Erhalt der Unterlagen und der Informationen ist kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich.

 

Achtung! Wenn die Vertragsdauer weniger als sechs Monate beträgt gilt dieses Rücktrittsrecht nach § 5b VersVG nicht.

 


Allgemeines Rücktrittsrecht

 

Diese Rücktrittsmöglichkeit gilt nur für Konsumenten. Sie können nach § 5c des VersVG ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

 

Die Rücktrittsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie die Vertragskopie, die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben.

 

Spätestens einen Monat nach Erhalt der Unterlagen und der Informationen ist kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich. Falls Ihnen von Ihrem Versicherer vorläufige Deckung gewährt wurde, müssen Sie für diese Dauer eine entsprechende Prämie bezahlen.

 

Achtung! Wenn die Vertragsdauer weniger als sechs Monate beträgt gilt dieses Rücktrittsrecht nach § 5c des VersVG nicht.
Ein Mann im Anzug fährt mit dem Auto. Man kann seine Arme und Hände sehen, mit denen er das Lenkrad hält. Am Handgelenk trägt er eine schwarze Armbanduhr.

Erschwernisangebot statt Kündigung

 

Den Begriff der Sanierung verbannen viele in den Gebäude- oder Badezimmerbereich. Aber auch Ihr Versicherungsvertrag kann saniert, also abgeändert, werden. Nämlich dann, wenn Ihr Versicherer entscheidet, dass die derzeitigen Vereinbarungen für Ihn nicht mehr tragbar sind.

 

Diese Abänderung ist ein zeitlich befristetes Erschwernisangebot, das Ihnen Ihr Versicherer anstelle einer Kündigung anbietet, wenn er noch Hoffnung für Ihre Vertragsbeziehung sieht. Falls Sie das Angebot nicht annehmen, wird der Vertrag seitens Ihres Versicherers gekündigt.

 

 

Wieso bekomme ich ein Erschwernisangebot?

 

Ein Erschwernisangebot in der Kfz-Versicherung bekommen Sie zum Beispiel dann, wenn Sie Ihre Prämie in der Vergangenheit nicht bezahlt haben. Es kann auch sein, dass Ihre Schadensquote zu hoch ist und Ihr Versicherer deswegen den Vertrag sanieren möchte.

 

Bei vielen kleinen Schäden ist die Wahrscheinlichkeit einer Vertragssanierung höher, als bei einem großen Schaden. Jeder kann im Straßenverkehr einfach mal Pech haben.

 

Meistens wird Ihnen ein Erschwernisangebot gemacht, bevor es zur Kündigung kommt, aber das muss nicht so sein. In gewissen Fällen kann es auch gleich zu einer Kündigung kommen. Die Umstände, die zu Unfällen und Schäden am Kfz geführt haben, spielen hierbei mitunter eine Rolle. Volltrunkenheit am Steuer zum Beispiel wäre wahrscheinlich gleich ein Kündigungsgrund.

 

Oft hängt es auch mit Ihrem Alter zusammen, ob Sie ein Erschwernisangebot erhalten oder nicht. Wenn Sie jünger als 75 Jahre sind und einfach nur Pech gehabt haben, werden Sie wahrscheinlich eine Vertragssanierung anstelle der Kündigung angeboten bekommen. Wenn Sie älter als 75 sind, kann es sein, dass Ihnen Ihr Kfz-Versicherer gleich die Kündigung ausspricht.

 

Was in Zukunft noch als Grund für Erschwernisangebote gelten wird, ist schwer zu sagen. Im Zeitalter von Big Data kann man nicht vorhersehen, was noch alles auf uns zukommen wird.

 

 

Wie kann das Erschwernisangebot aussehen?

 

Welches Erschwernisangebot Sie bekommen hängt von Ihrem Versicherer und der jeweiligen Situation ab. Einige Möglichkeiten sind:

 

  • Der Versicherer erhöht den Selbstbehalt in der Kfz-Haftpflicht und/oder auch in der Kaskoversicherung. Dies kann auch mit einer Erhöhung der Versicherungsprämie einhergehen.
  • Der Versicherer erhöht die Prämie, zum Beispiel um 20 %. Dies kann auch mit einer Erhöhung des Selbstbehaltes einhergehen.
  • Wechsel von einer Vollkaskoversicherung auf eine Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer bekommt vom Versicherer nur noch das Teilkaskorisiko angeboten.
  • Der Versicherer schließt die Kaskoversicherung  aus. Ab jetzt kann der Versicherungsnehmer nur noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

 

Wenn es schon zu einigen Schäden gekommen ist, sollte man darüber nachdenken, rechtzeitig den Versicherer zu wechseln bevor der Vertrag seitens des Versicherers saniert wird.
Ein Mann mit Sonnenbrille und Vollbart hat die Hände neben seinem Kopf erhoben und den Mund zum Schrei aufgerissen. Das Bild ist schwarz-weiß.

Welche Auswirkungen hat es, wenn mein Vertrag gekündigt wird?

 

Das Offensichtliche zuerst: Sie stehen ohne Versicherungsschutz da. Das bedeutet im Falle der Kfz-Haftpflichtversicherung, dass Sie mit Ihrem Kfz nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

 

Weitere Auswirkungen hat die Kündigung, wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln wollen. Bei jedem neuen Versicherungsantrag wird Ihnen nämlich folgende Frage gestellt: „Ist Ihr Versicherungsvertrag schon einmal seitens des Versicherers gekündigt worden?“ bzw. "Wurde eine einvernehmliche Kündigung angeboten?“

 

Sie müssen auf diese Frage ehrlich antworten. Falls Sie lügen und mit „Nein“ antworten, riskieren Sie damit, dass Ihre Versicherung im Schadensfall leistungsfrei  ist.
  

 

Wenn Sie mit „Ja“ antworten, müssen Sie nachweisen, dass mittlerweile alles bezahlt ist. Auch hier sollten Sie wieder die Gründe für den Zahlungsverzug oder die Schadensquellen angeben und dass diese mittlerweile beseitigt sind. Dann sollte es auch mit dem neuen Versicherungsschutz klappen!

 

Was passiert, wenn mich niemand mehr versichern möchte?

 

Im Falle der Kfz-Kaskoversicherung haben Sie schlicht und einfach Pech. Wenn Ihnen kein Versicherer eine Kaskoversicherung anbieten möchte, können Sie auch keine bekommen.

 

Bei der Haftpflichtversicherung sieht das allerdings anders aus. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie haben also ein Recht darauf, eine zu erhalten. Deswegen werden Sie einer Versicherung zwangszugewiesen. Die Versicherungsprämie bei einer Zwangszuweisung ist aber sehr hoch.

 

Der Versicherungsverband Österreich (VVÖ) teilt Ihnen eine Versicherungsgesellschaft zu, die Sie und Ihr Kfz versichern muss. Es wird Ihre aktuelle Bonus-Malus-Stufe berücksichtigt, ohne die Möglichkeit auf Rabatte. Zusätzlich erhalten Sie auf Ihre Prämie noch einen Zuschlag von 50%.

 

Sie müssen die gesamte Jahresprämie im Vorhinein überweisen. Ihr Kfz dürfen Sie erst anmelden, nachdem die Versicherungsgesellschaft die Zahlung erhalten hat. Auch in den folgenden Jahren müssen Sie die Jahresprämie im Vorhinein zu den gleichen Konditionen bezahlen.

 

Hier empfiehlt es sich, nicht mehr selbst fahren zu wollen. Sie könnten Ihr Kfz Ihrem Partner schenken, der dafür manchmal den Taxidienst übernimmt. Vielleicht dürfen Sie ja auch gelegentlich mit dem Wagen fahren. Unser Tipp hierfür: Seien Sie immer nett zu Ihrem Partner, besonders unter diesen Umständen.

 

 

Ab welchem Alter bekomme ich keine Versicherung mehr?

 

Es ist nicht so, dass Sie ab einem bestimmten Alter gar keine Chance mehr auf eine Versicherung haben. Allerdings wird es ab einem gewissen Alter, schwieriger, eine Versicherungsgesellschaft zu finden, die Sie versichern möchte. Das ist abhängig von Ihrer Bonus-Malus-Stufe.

 

Wenn Sie in einer guten Bonus-Malus-Stufe sind, geht eine Versicherung von einen schadensfreien Fahrverhalten aus. Dann bekommen Sie in der Regel immer einen guten Versicherungsschutz.  Wenn Sie ein Malus-Fahrer sind, weiß die Versicherung, dass es in der Vergangenheit ein paar Unfälle gegeben hat. Eine Versicherung wird Sie also im Regelfall ab einem gewissen Alter ablehnen, wenn Sie im Malus-Bereich sind.

 

Das Stichalter dafür ist 75. Wenn Sie 75 oder älter sind, ist es auch sehr wahrscheinlich, dass Ihre Versicherung den Vertrag bei einer zu hohen Schadensbelastung kündigt. Dafür können auch schon ein bis zwei Unfälle ausreichen. Sie sollten also besonders vorsichtig fahren.

Vier Freundinnen sitzen in einem Auto und schauen erschrocken nach vorne. Sie haben den Mund und die Augen vor Entsetzen weit aufgerissen.

Nach dem ersten Schreck

 

Ein Unfall ist ein ärgerliches Ereignis für alle Beteiligten. In glücklichen Fällen ist niemand verletzt. Die Kfz können allerdings trotzdem schwer beschädigt sein. Wichtig ist, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und die nötigen Schritte einleiten, um Ihre Versicherung über den Unfall zu informieren.

 

Natürlich hoffen wir, dass Sie im Straßenverkehr immer auf sich selbst und Ihre Verkehrsteilnehmer Acht geben. Für den Fall, dass es wirklich einmal zu einem Unfall kommen sollte, werden Sie hier bestens darüber informiert, wie Sie sich direkt nach einem Unfall richtig verhalten und wie eine Schadenmeldung funktioniert.

Eine junge Frau im Sommerkleid zerrt an den Haaren einer anderen Frau, die in einem gelben Auto sitzt. Die beiden haben die Augen geschlossen und den Mund zum Schreien geöffnet.

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

 

Es ist passiert: Ein Unfall. Sie stehen fassungslos vor der rauchenden Motorhaube Ihres Autos und wollen Ihren Augen nicht trauen.

 

Ihrem Unfallgegner scheint es nicht besser zu gehen. Zum Glück scheint keiner verletzt zu sein, ärgerlich ist es aber trotzdem. Was sollen Sie jetzt tun?

 

Zwei Hände halten ein Handy um ein Foto von einem Unfall zu machen. Ein blaues Auto ist auf das Heck eines silbernen Autos aufgefahren.

Wie melde ich einen Schadensfall?

 

Sie stehen am Parkplatz des Einkaufszentrums vor Ihrem Auto. Eine faustgroße Delle prangt in der Beifahrertür. Der Lack rundherum ist abgekratzt. Ihren Seitenspiegel finden Sie drei Meter weiter in einem Blumenbeet liegen.

 

Sie ärgern sich. Sie regen sich auf.

 

Aber was sollten Sie tun, wenn Sie damit fertig sind?

 

Eine schwarzhaarige Frau sitzt vor der geöffneten Motorhaube ihres Autos. Ihr Gesicht ist genervt verzogen und sie hat die Hände in einer verzweifelten Geste erhoben.

Minderwert ist nicht gleich minderwertig

 

Wenn Sie mit Ihrem Kfz einen Unfall haben, gilt es ab diesem Zeitpunkt als Unfallwagen. Ein vorbeschädigtes Kfz kann nicht zum gleichen Preis verkauft werden wie ein unbeschädigtes Kfz, das ansonsten gleichwertig ist.

 

Kurz gesagt: Ihr Kfz ist nach einem Unfall nicht mehr so viel Wert wie davor.

 

Für diese Wertminderung werden Sie nur dann entschädigt, wenn Sie es explizit anfordern.

 

 

Wie fordere ich die Wertminderungsentschädigung an?

 

Sie können die Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordern.

 

Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:

  1. Sie sind nicht schuld am Unfall
  2. Ihr Kfz ist nicht älter als 36 Monate

 

Letzteres hat folgenden Grund: Ein neues Kfz verliert besonders in den ersten zwei Jahren an Wert. Nach drei Jahren ist der Wert schon so weit gefallen, dass die Berechnung einer Wertminderung nicht mehr möglich ist. Diese ist also nur für neuere Kfz relevant.

 

 

Wie kann ich die Wertminderung berechnen?

 

Sie können den Wertverlust selbst mithilfe des Rechners der Arbeiterkammer Oberösterreich berechnen anhand der Verbandsformel berechnen. Dafür brauchen Sie:

 

  • den Zeitwert des Autos
  • die Reparaturkosten
  • die Anzahl der Zulassungsmonate

 

Den Zeitwert des Autos erhalten Sie über eine Eurotaxabfrage. Dafür benötigen Sie den sechsstelligen nationalen Code in Ihrem Zulassungsschein (A7).

 

Hier ein Beispiel: Sie besitzen seit zwei Jahren ein Auto das aktuell einen Zeitwert von 20.000 € hat. Wenn die Reparaturkosten bei einem Unfall 2.000 € ausmachen, ergibt sich daraus ein Minderwert von 330 €. Diesen müsste Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers, zusätzlich zu den Reparaturkosten, bezahlen. Das wären in diesem Fall 2.330 €.

 

Die Wertminderung kann auch mithilfe der Salzburger Formel berechnet werden. Dafür darf das das Unfall-Kfz die Verschleißgrenze nicht überschreiten. Das sind 40% des Wiederbeschaffungswertes. Der Widerbeschaffungswert ist der Pries, den Sie vor dem Unfall bei einem Autohänderl für Ihr Kfz bezahlen müssten

 

Leider gibt es keinen zugänglichen Online-Rechner für die Salzburger Formel. Es lässt sich zwar herausfinden, welche Faktoren berücksichtig werden, aber den genauen Wertverlust kann nur ein Sachverständiger feststellen.

Zwei Freundinnen fahren in einem Cabrio zwischen zwei Weizenfeldern entlang. Sie sind aufgeregt, haben die Arme nach oben gestreckt, strahlen sich and und sind kurz davor sich zu umarmen.

Alles Wichtige im Überblick

 

Im Bereich der Fahrzeugpapiere und Kennzeichen kann es schnell kompliziert werden. Hier finden Sie wichtigen Informationen rund um dieses Thema: u.a. Kennzeichenentzug, Verlust der Fahrzeugdokumente sowie An-, Ab- oder Ummeldungen.

 

Das kleine ABC der Fahrzeugdokumente

 

COC-Papier = Certificate of Conformity. Bestätigt, dass das Kfz der EU-Betriebserlaubnis entspricht. Wichtig für den An- und Verkauf von Autos aus dem oder ins Ausland. 
Datenblatt Auszug aus der Genehmigungsdatenbank. Erhält man seit 1. Juli 2007 anstelle des Typenscheindokuments.
Einzelgenehmigung Notwendig für Kfz, an denen erhebliche Änderungen vorgenommen worden sind. Etwa wenn ein Kfz auf die Bedürfnisse von einem Menschen mit Behinderung angepasst wird.
Genehmigungsdokument Teil 2 des Zulassungsscheins + Genehmigungsnachweis
Genehmigungsnachweis Typenschein, Einzelgenehmigung oder Datenblatt (bei Kfz mit EG-Typisierung)
Kaufvertrag Nachweis, dass Sie das Kfz gekauft haben und dessen Eigentümer sind
Typenschein Bestätigung, dass das Kfz der entsprechenden Type entspricht. Das bedeutet einfach, dass keine rechtswidrigen Modifizierungen vorgenommen worden sind.
Überlassungsbestätigung Eigentumsnachweis für Leasingwägen
Zulassungsbescheinigung

Besteht aus zwei Teilen:

 

Teil 1 ist der Ausweis Ihres Kfz. Enthält die wichtigsten technischen Daten des Kfz und Information, auf welchen Halter das Fahrzeug angemeldet ist. Muss im Kfz mitgeführt werden.

 

Teil 2 bescheinigt die Zulassung Ihres Kfz zur Teilnahme am Straßenverkehr. Sollte nicht im Kfz mitgeführt werden. Wird an den Typenschein angeheftet.

 

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