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Zwei Hände ragen aus einem Papierberg hervor. Sie halten einen Zettel in die Höhe, auf dem in Großbuchstaben das Wort „HELP“ geschrieben steht, dahinter steht ein Ausrufezeichen.

Was für eine Zettelwirtschaft


Zulassungsschein, Vollmacht, Gutachten, Kaufvertrag… bei dieser Zettelwirtschaft kann man schnell den Überblick verlieren. Und dabei muss es bei solchen Angelegenheiten meistens schnell gehen.

 

Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen, wenn Sie Ihr Kfz anmelden, abmelden oder ummelden wollen. So sind Sie für den nächsten Besuch bei der Zulassungsstelle perfekt gewappnet

Drei Freundinnen sitzen im Sommer lachend in einem Auto und fahren in einer grünen Landschaft.

Was brauche ich wofür?

 

Ein neues Auto! Das sorgt für viel Freude, Fahrspaß und einen Besuch bei der Zulassungsstelle. Schließlich muss Ihr Wagen angemeldet werden, bevor Sie damit die erste Spritztour unternehmen können.

 

Wie melde ich ein Fahrzeug neu an?

 

Dafür brauchen Sie:

  • Typenschein bzw. Datenblatt oder Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag (als Eigentumsnachweis)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (als Identitätsnachweis)
  • Gute 200 €

 

Das brauchen Sie noch, wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden:

  • Gültige §57a Begutachtung (= Pickerl-Gutachten). Toleranz nach Ablauf: 4 Monate
  • Zulassungsschein Teil 1 und 2 vom Vorbesitzer

 

Wenn Sie die Anmeldung nicht persönlich durchführen, benötigt die Person, die das für Sie übernimmt, eine Vollmacht von Ihnen.

 

Die Anmeldung können Sie bei jeder Zulassungsstelle durchführen, die die Berechtigung hat, Kfz für den jeweiligen Bezirk zuzulassen. Diese Information können Sie im Internet oder telefonisch abfragen. Am besten Sie wählen die Zulassungsstelle, die Ihrem Hauptwohnsitz am nächsten ist. 

 

Mit der Anmeldung allein ist noch nicht alles geschafft. Schließlich brauchen Sie noch den Versicherungsschutz, bevor Sie entspannt losfahren können. Hier können Sie nachlesen, wie sie so schnell wie möglich zum Haftpflichtversicherungs- und Kaskoversicherungsschutz kommen.
 

 

Wie kann ich mein Fahrzeug wechseln?

 

Für das Kfz, dass Sie neu anmelden wollen, brauchen Sie die Unterlagen, die unter „Wie melde ich ein Fahrzeug neu an“ aufgelistet sind.

 

Für das abzumeldende Fahrzeug benötigen sie noch zusätzlich:

  • Zulassungsschein
  • Typenschein bzw. Datenblatt oder Einzelgenehmigung

 

Wenn Sie Ihre Kennzeichentafeln nicht weiterverwenden möchten, müssen Sie diese bei der Zulassungsstelle abgeben.  

 

Sie können die Abmeldung bei jeder österreichischen Zulassungsstelle durchführen. Sie müssen also nicht zu derselben Zulassungsstelle gehen, bei der Sie ihr Kfz angemeldet haben.

 

 

Wie melde ich ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen an?

 

Wenn Sie ein weiteres Kfz in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung miteinschließen wollen, können Sie dieses mit Wechselkennzeichen anmelden. Insgesamt könne Sie bis zu drei Kfz auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden.

 

Für das Kfz, dass Sie neu anmelden wollen, brauchen Sie die Unterlagen, die unter „Fahrzeug neu anmelden“ aufgelistet sind.

 

Für das bereits angemeldete Kfz benötigen sie noch zusätzlich:

  • Zulassungsschein
  • Typenschein bzw. Datenblatt oder Einzelgenehmigung

 

Durch die Anmeldung auf ein Wechselkennzeichen ist das neue Kfz nicht in der Kfz-Kaskoversicherung des bestehenden Kfz miteingeschlossen. Die Kfz-Kasko-Versicherung muss für jedes Kfz extra abgeschlossen werden.

 

 

Wie finde ich die Zulassungsstelle?

 

Geben Sie auf Google Maps „Zulassungsstelle“ und Ihren Ort ein, dann werden Ihnen alle Zulassungsstellen in der Umgebung vorgeschlagen. Für Graz finden Sie die Zulassungsstellen hier. Achten Sie auf die Öffnungszeiten, da manche Zulassungsstellen etwas früher schließen, als man es gewohnt ist.

Ein kleines, rundes, gelbes Auto fährt durch eine belebte kubanische Seitengasse. In der Gasse spazieren Menschen in sommerlicher Kleidung.

Wie melde ich mein Fahrzeug ab?

 

Wenn Sie Ihr Kfz abmelden möchten benötigen Sie dafür Folgendes:

 

  • Typenschein bzw. Datenblatt oder Einzelgenehmigung
  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln

 

Sie können die Abmeldung bei jeder österreichischen Zulassungsstelle durchführen. Sie müssen also nicht zu derselben Zulassungsstelle gehen, bei der Sie ihr Kfz angemeldet haben.

 

Wie melde ich ein Fahrzeug von jemand anderem ab?

 

Dafür benötigen Sie zusätzlich zu den Dokumenten, die oben angeführt sind, eine Vollmacht des Fahrzeugbesitzers

 

 

Wie melde ich das Fahrzeug von jemand anderem ab, der leider verstorben ist?

 

Wenn Sie ein Kfz oder einen Anhänger abmelden wollen, das auf Namen eines Verstorbenen zugelassen ist, muss die Zulassungsbehörde der verstorbenen Person verständigt werden. Das Übernimmt derjenige, der für die Vertretung des Nachlasses zuständig ist, also zum Beispiel die Notarin.

 

Dann kann das Kfz oder der Anhänger entweder von der Nachlassverwalterin oder dem Erben abgemeldet werden. Dafür muss die Einantwortungsurkunde vorgelegt werden, die Sie nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens von Ihrer Notarin erhalten.

 

 

Wie finde ich die Zulassungsstelle?

 

Geben Sie auf Google Maps „Zulassungsstelle“ und Ihren Ort ein, dann werden Ihnen alle Zulassungsstellen in der Umgebung vorgeschlagen. Achten Sie auf die Öffnungszeiten, da manche Zulassungsstellen etwas früher schließen, als man es gewohnt ist.

Eine junge, braunhaarige Frau im rosa Strickpulli hält fragend einen blauen Briefumschlag in die Luft. Ihre Augen sind weit geöffnet, ihr Mund verzogen.

Die Post bringt allen was

 

Sie öffnen den Briefkasten und finden einen Brief des Verkehrsreferates. Wenn Sie innerhalb einer Woche keinen Versicherungsschutz nachweisen können, wird Ihnen das Kennzeichen entzogen.

 

Sie sollen Ihre Kennzeichen abgeben, aber Sie können sich nicht daran erinnern, etwas falsch gemacht zu haben.

 

Was jetzt?

 

Schicken Sie uns so schnell wie möglich einen Scan des Schreibens. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir Ihnen rasch und kompetent weiterhelfen. Wir stehen Ihnen in solchen Fällen gerne bei.

 

Es kann verschiedene Ursachen haben, wieso Sie dieses Schreiben erhalten. Hier gehen wir der Sache näher auf den Grund.

 

 

Zahlungsverzug

 

Oft ist schlichtweg übersehen worden, dass die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung zu bezahlen war. Durch die Nicht-Einzahlung ist die Versicherung leistungsfrei.

 

Wenn Sie in dieser Zeit einen Unfall verursachen, würde Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schadenersatz und Personenschaden nicht übernehmen. Das kann wirklich teuer werden.

 

Beispielsweise wurden einer halbseitig querschnittsgelähmten Frau 2019 von einem österreichischen Gericht 6,5 Mio. € zugesprochen. Diese Summe soll ihren Verdienstentgang, die lebenslange Pflege und auch die Betreuung für Ihre Tochter abdecken. 

 

 

Bezirkswechsel nicht gemeldet

 

Sind Sie kürzlich in einen anderen Bezirk gezogen? Vielleicht haben Sie vergessen, Ihren neuen Wohnsitz im Zulassungsschein eintragen zu lassen. Auch das kann dazu führen, dass Ihnen das Kennzeichen entzogen wird.

 

 

Versicherungswechsel ohne Wissen der Zulassungsstelle

 

Haben Sie kürzlich Ihre Versicherung gewechselt? Vielleicht ist bei der Kommunikation mit der Zulassungsbehörde etwas schief gegangen.

 

Zum Beispiel wenn Ihre alte Versicherung der Behörde Bescheid gibt, dass von ihrer Seite kein Versicherungsschutz mehr besteht, die Behörde aber nicht informiert wurde, dass Sie schon einen neuen Versicherungsschutz beantragt haben.

 

 

Gefahr im Verzug

 

Es ist auch möglich, dass die Begutachtungsstelle der Behörde meldet, dass an Ihrem Kfz ein Mangel mit Gefahr im Verzug festgestellt wurde.

 

Das kann passieren, wenn vom Hersteller ein Mangel bei einer bestimmten Kfz-Type festgestellt wird. In diesem Fall müssen Sie den Mangel in der Werkstatt beheben lassen.

Viele verschiedene Kennzeichen in allen Farben und Formen sind an einer Wand angebracht.

Alles, was Sie wissen müssen.

 

Hier finde Sie Antworten auf die Fragen: Kann ich ein Kennzeichen aus einem anderen Bezirk anmelden? Wie hinterlege ich mein Kennzeichen? Was ist, wenn ich mein Kennzeichen verliere oder es gestohlen wird? Wie bekomme ich ein Wunschkennzeichen?

 

Kann ich ein Kennzeichen aus einem anderen Bezirk anmelden?

 

Ja, das geht. Es gibt immer öfters Zulassungsstellen, die den großen Teil der Bezirke eines Bundeslandes abdecken können. Im Zweifelsfall sollten Sie bei der jeweiligen Zulassungsstelle anrufen. Ein Kennzeichen aus einem Nachbarbezirk ist im Regelfall kein Problem.

 

 

Wie funktioniert die Hinterlegung eines Kennzeichens?

 

Wenn Sie Ihr Kfz abmelden, können Sie Ihre Kennzeichentafeln bis zu sechs Monate bei der Zulassungsstelle hinterlegen lassen. Sie erhalten ihre bisherigen Kennzeichen wieder, wenn Sie innerhalb dieser Zeit ein neues Kfz anmelden.

 

Sie müssen Ihr Kennzeichen für mindestens 45 Tage hinterlegen. Falls Sie einen längeren Zeitraum als sechs Monate benötigen, können sie das beantragen.

 

Für das Hinterlegen der Kennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen

 

  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln
  • Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis)

 

Wenn Sie das Kennzeichen für Ihr neues Kfz verwenden möchten, benötigen Sie die Versicherungsbestätigung des Kfz. Diese erhalten Sie von Ihrem Versicherungsmakler.

 

Bei Motorrädern oder dergleichen, die über die kalte Jahreszeit eingewintert werden, kann sich das Hinterlegen des Kennzeichens auszahlen. Da dies auch für Ihren Versicherer Verwaltungsaufwand bedeutet, wird oft ein Bonus für eine Hinterlegungsverzicht angeboten.

 

 

Was ist, wenn ich mein Kennzeichen verliere oder es gestohlen wird?

 

Zunächst müssen Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei erstatten. Dann kann ein neues Kennzeichen bei der Zulassungsstelle angefordert werden.

 

Dafür müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Typenschein
    Datenblatt oder Einzelgenehmigung
  • Zulassungsschein
  • Positives Pickerl-Gutachten (bei Gebrauchtwägen)
  • Anzeigebestätigung
    Das ist eine Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienstelle.

 

Wenn Sie noch eine der beiden Kennzeichentafel besitzen, legen Sie auch diese vor.

 

 

Wie bekomme ich ein Wunschkennzeichen?

 

Für die Reservierung oder Bewilligung eines Wunschkennzeichens müssen Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde wenden. Dort erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie an die Zulassungsstelle weiterleiten müssen.

 

Die Kennzeichentafeln sollten innerhalb von etwa vier Werktagen bei der Zulassungsstelle eintreffen. Für diese Zeit können Sie sich auch ein anderes Kennzeichen wählen, falls Sie Ihr Wunschkennzeichen nicht früh genug bestellt haben.

 

Sie können insgesamt bis zu drei Kfz auf ein Wechselkennzeichen anmelden.
Ein Esel steckt seinen Kopf durch das Fahrer- Seitenfester

Nur nicht den Kopf verlieren

 

Es ist nie lustig, wenn man etwas verliert. Gerade bei so wichtigen Dokumenten, wie dem Typenschein oder der Zulassungsbescheinigung kann es besonders ärgerlich sein.

 

Hier erfahren Sie, was Sie in diesen Fällen, außer suchen, tun können.

 

 

Mein Typenschein ist weg, was jetzt?

 

Zunächst müssen Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei erstatten. Anschließend müssen Sie sich an den Autohändler wenden und ein Duplikat des Typenscheins anfordern. Hierfür können durchaus hohe Kosten anfallen.

 

Mit diesem Duplikat können Sie dann die gewünschten Änderungen bei der Zulassungsstelle veranlassen. Das gilt für alle Typenscheine, die ab dem 1. Juli 2007 ausgestellt worden sind.

 

Bei älteren Typenscheinen müssen Sie ein bisschen anders vorgehen. Hier benötigen sie andere Dokumente, um ein Duplikat des Typenscheins anzufordern.

 

Wenn Sie Ihren Typenschein verlieren, müssen Sie zur zuständigen Behörde gehen und sich dort eine Zustimmungserklärung, oder auch Unbedenklichkeitsbescheinigung, ausstellen lassen.

 

Falls Ihr Typenschein gestohlen wurde, benötigen Sie eine Diebstahlanzeige der örtlichen Polizei. Je nach Wohnort ist die Anlaufstelle dafür die Bundespolizeidirektion, das Verkehrsamt, der Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft.

 

 

Was ist, wenn ich meine Zulassungsbescheinigung verliere?

 

In diesem Fall müssen Sie in der Zulassungsstelle Bescheid geben und erklären, wieso Sie Ihren Zulassungsschein verloren haben oder wieso das Original unbrauchbar geworden ist. Dort werden dann alle nötigen Schritte in die Wege geleitet, um einen Ersatz für das Dokument herzustellen.

 

Das gilt sowohl beim Verlust von Teil 1, als auch beim Verlust von Teil 2 oder beiden Teilen.

Eine Statuette der Göttin der Gerechtigkeit steht auf einem Tisch. In der einen Hand hält sie eine Waage, in der anderen ein Schwert. Daneben liegt ein Richterhammer.

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Ein junges Paar sitzt in der Abendsonne und lacht sich an, während sie sich Kopfhörer teilen und Musik hören. Die Frau hält scherzhaft ihren Finger auf die Nase des Mannes.

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Grundstückshaftpflicht

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Eine Drohne fliegt über einer Wiese, im Hintergrund geht die Sonne unter.

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Eine schwarze Bulldogge hält ein Schild in der Hand auf dem “guilty” steht. Von ihm wird ein Foto vor einer Wand gemacht, die bei der Inhaftierung von Straftätern üblich ist.

Die wichtigste Ergänzung zur Haftpflichtversicherung

 

Der primäre Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung ist die strafrechtliche Abwehr. Und es gibt auch die zivilrechtliche aktive Komponente, die durch eine Haftpflichtversicherung alleine nicht gegeben ist. Die Rechtsschutzversicherung ist eine wichtige Ergänzung zu einer Haftpflichtversicherung.

Ein Richterhammer liegt auf einem Schreibtisch, dahinter sitzt ein Mann in dunkelblauem Anzug.

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Mit einem Smartphone wird ein Foto eines Front- Schadens aufgenommen

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Jemand hält einen Schlüssel in die Kamera, im Hintergrund ist ein kleines Modelhaus zu sehen.

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Eine Frau arbeitet am Computer.

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Die beste Berufshaftpflichtversicherung

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Ein junger Mann mit Sonnenbrille steht vor einem gelben Hintergrund. Er hält in Handy in den Händen und blickt lachend nach links.

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Auf einem Tisch liegt neben einem Richter- Hammer eine Stethoskop.

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Zwei Hände und bunte Symbole die einen Brainstorming- Prozess visualisieren.

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Arbeiter mit Helm

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Zwei Männer im Anzug geben sich einen Handschlag

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Einige Männer und Frauen in Business-Kleidung stehen und sitzen zusammen und unterhalten sich. Ein Mann mit Brille spricht, die anderen sehen ihn dabei an.

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Ein Mann im Anzug steht vor einem blauen Hintergrund. Im Fokus steht seine Hand, mit der er auf weiße Icons tippt, die ein Schloss, ein Schild, ein Auge etc. zeigen.

Cyber-Sicherheit für Ihr Unternehmen

 

Mit der zunehmenden Digitalisierung gewinnt auch die Sicherheit im Internet immer mehr an Bedeutung. Es ist weniger eine Frage, ob man gehackt wird, sondern wann man gehackt wird. Aus diesem Grund kann man die Cyberversicherung als die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts bezeichnen, denn sie ist nicht mehr wegzudenken. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Ihnen eine Cyberversicherung im Schadenfall helfen kann und wieso diese so essenziell ist.

 

 

Wieso brauche ich eine Cyberversicherung?

 

In den letzten Jahren ist eine enorme Zunahme an Cyberkriminalität zu erkennen: Im Vergleich zu 2021 wurden 2023 dreimal so viele Cyberattacken durchgeführt. Täter werden professioneller und die Abwehr gestaltet sich immer schwieriger. Im Jahr 2022 war fast jede zehnte Attacke (12%) erfolgreich. Diese Angriffe können die geschäftliche Existenz eines Unternehmens bedrohen. Hierbei sind nicht nur Großunternehmen betroffen, sondern auch Klein- und Mittelbetriebe.

 

Eine beliebte Vorgehensweise der Täter bei KMUs sind die sogenannten Ransomware-Attacken. Hierbei suchen Täter nach spezifischen Sicherheitslücken eines Unternehmens, um Zugriff zum firmeninternen System zu erhalten. Ist dies gelungen, werden alle Daten verschlüsselt, sodass auf diese seitens des Unternehmens nicht mehr zugegriffen werden kann.

 

Die Verschlüsselung wird von den Hackern erst gegen ein Lösegeld wieder aufgehoben.  Folgen einer Cyberattacke sind, neben dem Reputationsverlust, finanzielle Schäden durch Betriebsstillstand und die damit einhergehende Aufarbeitung.

 

 

Was ist bei einer Cyberversicherung versichert?

 

Ein Versicherungsfall wird ausgelöst:

  • wenn Unberechtigte sich Zugriff auf versicherte IT-Systeme verschaffen, etwa durch Hacker, Schadenprogramme oder interne Sabotage
  • eine Datenschutzrechtsverletzung vorliegt
  • oder ein solches Szenario angedroht und der Versicherungsnehmer erpresst

 

Man kann von den drei Säulen der Cyberversicherung sprechen:

 

Krisen- & SchadenmanagementEigenschädenHaftpflicht

IT-Forensik

Projektmanager im Schadenfall

PR-Agent

Betriebsunterbrechungen

Datenwiederherstellung

Erpressungsgeld


Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen

Befriedigung berechtigter Schadenersatzforderungen

 

 

Das Krisen- und Schadenmanagement einer Cyberversicherung umfasst, je nach Versicherer, verschiedene Bausteine:

  • IT-Forensik: Spezialisten stellen fest, über welche Lücke im System die Hacker eingedrungen sind
  • 24/7-Servicehotline
  • Schadenreferent, quasi „Projektmanager“, der den Versicherungsnehmer über die wichtigsten Punkte informiert und im Schadenfall betreut und begleitet. Dies beinhaltet unter anderem:
    • die Einhaltung der Fristen für die Selbstanzeige bei der Datenschutzbehörde, der Anzeige beim Landeskriminalamt und der Inkenntnissetzung der Kunden über das Datenleck
    • die Kommunikation mit den Hackern bei Erpressungsversuchen
    • PR-Arbeit für Kommunikation nach außen

 

Die Eigenschadenkomponente der Cyberversicherung ist eine Art Kaskoversicherung. Beispielsweise, wenn Mehrkosten durch die Wiederherstellung von Daten oder Betriebsunterbrechungen anfallen. Im Gegensatz zu anderen Ländern darf in Österreich auch Erpressungsgeld bei Ransomware-Attacken versichert werden.

 

Was Erpressungsgeld betrifft, gilt bei vielen Versicherer die Obliegenheit, dass nur eine bestimmte Anzahl von Personen darüber informiert sein darf, dass diese Komponente versichert ist.

 

Die Haftpflichtkomponente der Cyberversicherung hat den Zweck der Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen und der Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche. Dies ist üblicherweise nicht in einer „herkömmlichen“ Haftpflichtversicherung mitversichert, sofern kein Extrabaustein dafür eingeschlossen worden ist.

 

Versicherer empfehlen eine „maßgeschneiderte“ Cyberversicherung für das jeweilige Unternehmen. Unternehmer sollen sich also die passenden Deckungsbausteine für Ihren idealen Versicherungsschutz aussuchen. Beispielsweise eine Kombination aus monatlichen Risikoanalysen, um Angriffen vorzubeugen, einer technischen Beratung im Fall von IT- und Cyberproblemen und Schadenersatzleistungen bei Datenverlust oder Datenmanipulation durch Hackangriffe.

 

 

Obliegenheiten als Versicherungsnehmer

 

Damit Sie eine Cyberversicherung abschließen können, müssen Sie gewisse Obliegenheiten erfüllen und einhalten. Diese unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer, die folgenden Punkte werden aber in den meisten Fällen gefordert:

 

  • Betreuung der IT des Unternehmens durch einen IT-Experten
  • regelmäßige Datensicherung auf separierten Systemen und Datenträgern (mind. wöchentlich)
  • aktuelle Virenschutzprogramme & Softwaresysteme
  • Firewalls an allen Übergängen ins Internet für stationäre IT-Systeme
  • abgestuftes Rechtskonzept für IT-Verantwortliche (inklusive administrativer Kennungen)

 

Außerdem werden Sie in den meisten Fällen vor Versicherungsabschluss gefragt, ob es in den letzten Jahren zu einem Cyberschaden gekommen ist. Wichtig ist, dass Sie auf die Fragen im Risikoerfassungsbogen wahrheitsgemäß antworten. Im schlimmsten Fall ist Ihre Versicherung im Schadensfall nämlich leistungsfrei, wenn Sie falsche Angaben gemacht haben. Es empfiehlt sich, die Fragen der Versicherung gemeinsam mit dem IT-Experten Ihres Unternehmens zu beantworten.

 

Für den Fall, dass Sie technisch noch nicht entsprechend aufgestellt sind, aber schon Schutz vor Cyberattacken wünschen, bieten einige Cyberversicherer Übergangslösungen an. So haben Sie unter anderem Zugriff auf ein Experten-Netzwerk sowie eine Notfall-Hotline im Ernstfall bis Sie versicherbar sind. Sobald Sie dann alle Obliegenheiten erfüllen, können Sie eine Cyberversicherung abschließen.

 

 

Was kostet meine Cyberversicherung?

 

Die Kosten Ihrer Cyberversicherung richten sich hauptsächlich nach dem Umsatz und der Branche Ihres Unternehmens sowie auch nach dem Unternehmensstandort. Daneben spielt auch die Versicherungssumme eine Rolle. Welche Versicherungssumme genau gewählt werden soll, ist vom jeweiligen Unternehmen abhängig. Da Cyberschäden generell immer recht kostspielig sind, wird meistens eine Summe von mindestens 1 Mio. € empfohlen.

 

 

Prävention als erste Sicherheitsmaßnahme

 

Um eine Cyberattacke zu vermeiden oder ihr standzuhalten, ist Vorbeugung das A und O. Dazu gehören:

  • eine grundlegende Absicherung durch Firewalls
  • eine Antivirensoftware
  • IT-Sicherheitsschulungen für Mitarbeitende
  • eine sorgfältige Datensicherung
  • regelmäßige Sicherheitsupdates
  • Vorgaben für die Erstellung und den Umgang mit Passwörtern
  • eine Regelung, wer wie auf IT-Systeme zugreifen kann

 

Es ist außerdem sinnvoll, die Sicherheitslücken im IT-System feststellen zu lassen, etwa über einen standardisierten Audit oder über einen „Penetration Test“ eines IT-Security-Experten. Dies wird von vielen Cyberversicherern vor Abschluss der Versicherung angeboten, um das jeweilige Risiko des Unternehmens zu analysieren und den richtigen Versicherungsschutz anbieten zu können.

 

 

Welche Arten von Cyberattacken gibt es?

 

Neben den oben genannten Ransomware-Attacken gibt es noch weiteren Arten von Cyberangriffen:

  • Phishing-Mails: gefälschte E-Mails, die Menschen dazu verleiten sollen, auf einen Betrug hereinzufallen
  • Business-E-Mail-Compromise (BEC) bzw. CEO Fraud: Hacker verschaffen sich Zugang zu einem E-Mail-Konto des Unternehmens oder erstellen ein E-Mail-Konto, dass einer regulären Firmenadresse sehr ähnelt, um mit der gestohlenen Identität Kunden und Mitarbeiter zu täuschen. Hierbei wird oftmals zur Überweisung hoher Geldbeträge auf ausländische Bankverbindungen aufgefordert.
  • Gefälschte E-Banking Seiten: Auf täuschend echt aussehenden E-Banking Seiten werden Bankkunden zum Beispiel dazu aufgefordert, einen Einmalcode bei der eigentlichen Bank anzufordern und einzugeben, wodurch die Betrüger Zugriff auf das Konto erhalten.
  • Social Engineering bzw. Soziale Manipulation: Hierbei werden Mitarbeiter von Betrügern angerufen, die sich beispielsweise als Techniker ausgeben und behaupten, vertrauliche Informationen, wie etwa Zugangsdaten, zu benötigen, um Arbeiten durchführen zu können.
Hello, offen gestaltete Büroräumlichkeiten mit Computer-Arbeitsplätzen und Freizeitbereich

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Die beste Maschinen- & Transportversicherung

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Eine Gruppe von Leuten sehen sich statistische Reports an

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Überlagerte Ansicht zweier Bilder- Im Vordergrund erkennt man Geschäftsleute, im Hintergrund die Skyline einer Stadt.

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Frau in Arbeitskleidung auf der Weide bei einigen Kühen.

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Ein Reisebus auf der Landstraße vor einem Sonnenuntergang.

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Junge Angestellte sitzen nebeneinander auf einer Bank und zeigen auf. Zwei von ihnen haben einen Laptop auf dem Schoß.

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Eine junge Frau mit langen braunen Haaren trägt Kopfhörer und tanzt mit geschlossenen Augen zu der Musik, die nur sie hören kann.

Trautes Heim, Glück allein

 

Was ist versichert?

 

Eine Haushaltsversicherung versichert Schäden an der Einrichtung, also an allen beweglichen Gegenständen in Ihren vier Wänden. In den meisten Fällen beinhaltet eine Haushaltsversicherung auch eine Privathaftpflicht-Komponente.

 

Eine Gebäudeversicherung, im privaten Bereich auch oft Eigenheimversicherung genannt, deckt Schäden am Gebäude selbst. Die Eigenheimhaushaltsversicherung ist eine Kombination aus diesen beiden Versicherungen. Die Sparten, die von den jeweiligen Versicherungen abgedeckt werden, überschneiden sich teilweise:

 

 

  Haushaltsversicherung Gebäudeversicherung
(Eigenheimversicherung)
Eigenheimhaushalts-
versicherung
Versichert: Schäden an der Einrichtung (Inventar) Schäden am Gebäude Schäden an der Einrichtung (Inventar) & am Gebäude
Ideal für: Mietwohnung, Eigentumswohnung Privat genutzte Einfamilien- & Zweifamilienhäuser, die vom Versicherungsnehmer vermietet werden Privat genutzte Einfamilien- & Zweifamilienhäuser, die vom Versicherungs-nehmer bewohnt werden
Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Glasbruch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch (optional) Kombination aus beiden Sparten

 

 

Damit diese Versicherungen abgeschlossen werden können, muss das betreffende Objekt privat genutzt werden. Ab einer gewerblichen Nutzung von mehr als einem Drittel der Fläche muss eine betriebliche Inhaltsversicherung bzw. eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

 

 

Wann brauche ich welche Versicherung?

 

Haushaltsversicherung

 

Sobald Sie eine Wohnung mieten, brauchen Sie eine Haushaltsversicherung. Dies wird oft auch im Mietvertrag gefordert. Auch wenn die Wohnung nicht Ihnen gehört, die Einrichtung und das bewegliche Inventar innerhalb der vier Wände ist Ihr Eigentum, weswegen ein guter Versicherungsschutz wichtig ist.

 

Dieser Versicherungsschutz muss auch für das Inventar des Vermieters bestehen, das Ihnen als Mieter zur Verfügung gestellt wird (z.B. die Küche). Mit Unterschreiben des Mietvertrages verpflichten Sie sich nämlich dazu, das Mietobjekt wieder in dem Zustand zu hinterlassen, wie Sie es vorgefunden haben.  

 

Auch bei Eigentumswohnungen benötigen Sie eine Haushaltsversicherung. Wenn Ihre Eigentumswohnung über einen Balkon mit Glasgeländer, eine Markise, eine Dachterrasse oder dergleichen verfügt, sollte der Versicherungsschutz dieser Dinge mit der Hausverwaltung abgeklärt werden. Sie sind nämlich nicht automatisch in der Haushaltsversicherung mitversichert. Falls kein Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung besteht, können hier individuelle Versicherungslösungen gefunden werden.

 

Gebäudeversicherung (Eigenheimversicherung)

 

Wenn Sie Hausbesitzer sind, benötigen Sie eine Gebäudeversicherung, die das Gebäude selbst versichert. Im privaten Bereich wird dies auch oft Eigenheimversicherung genannt. Sollten Sie Ihr Haus vermieten, muss das Inventar innerhalb des Hauses von der Haushaltsversicherung der Mieter versichert sein.

 

Ein privater Versicherungstarif ist nur dann möglich,

  • wenn das Haus privat genutzt wird (bzw. nur zu max. einem Drittel gewerblich)
  • es sich bei der Vermietung nicht um eine gewerbliche Vermietung handelt

Ansonsten müssen Sie eine betriebliche Gebäudeversicherung abschließen. Welche Regelungen hier genau gelten, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und muss für den Einzelfall geklärt werden.

 

Eigenheimhaushaltsversicherung

 

Wenn Sie als Hausbesitzer in Ihrem Haus leben, können Sie eine Eigenheimhaushaltsversicherung abschließen die sowohl das Inventar innerhalb des Hauses, also auch das Gebäude selbst versichert. So müssen Sie nicht zwei Versicherungen extra abschließen und Sie erhalten meistens einen Kombi-Rabatt.

 

 

Die Sparten im Überblick

 

Feuer

 

 

Diese Sparte versichert etwa Brandschäden die durch direkte oder indirekte Blitzschläge, Explosionen etc. ausgelöst wurden. Oft sind auch Verpuffungsschäden durch Kachelöfen sowie Folgeschäden durch Ruß und Rauch inbegriffen. Die genaue Versicherungsdeckung hängt aber vom jeweiligen Versicherer ab.

 

Grobe Fahrlässigkeit wird mittlerweile standardmäßig in Ihrer Haushaltsversicherung mitversichert.  Per Definition ist ein Verhalten grob fahrlässig, wenn es einem durchschnittlichen mündigen Versicherungsnehmer nicht passieren würde. Etwa, wenn Sie etwas in einem Topf mehrere Minuten unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen lassen und dadurch ein Brandherd entsteht.

 

 

Sturm

 

 

Diese Sparte umfasst unter anderem Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck und –sturz sowie Steinschlag und Erdrutsch. Dabei können auch, je nach Versicherer, Gegenstände wie Terrassenheizstrahler, Grillgeräte, Spielplatzeinrichtungen oder Gartenhütten mitversichert werden.

 

Ein Sublimit innerhalb der Sturmsparte sind Naturkatastrophen. Diese sind besonders für Erdgeschosswohnungen und Häuser relevant und sollten deswegen extra im Detail betrachtet werden.

 

 

Leitungswasser

 

 

Diese Sparte umfasst unter anderem Schäden, die durch austretendes Leitungswasser aus angeschlossenen Geräten oder aus Wand- und Deckenheizungen sowie Klimaanlagen entstehen. Versicherer bieten oft auch die Mitversicherung von Aquarien, Wasserbetten oder Zimmerbrunnen an sowie den Wasseraustritt bei undichter Silikonverfugung.

 

 

Einbruchdiebstahl

 

 

Diese Sparte umfasst unter anderem Vandalismus, den Diebstahl von Bargeld, Schmuck und Kunstobjekten und die Sachbeschädigung durch die Beraubung. Je nach Versicherung werden auch die Kosten für Schlossänderungen oder die Wiederherstellung des Zaunes von der Versicherung gedeckt.

 

Was den Diebstahl von Wertgegenständen angeht, ist es für die Versicherungsleistung im Schadenfall wichtig, wie diese gelagert sind. In den Versicherungsbedingungen sind meist gewisse Sublimits festgelegt, wenn Wertgegenstände etwa freiliegend, unversperrt, nicht sichtbar oder in einem Tresor aufbewahrt werden.

 

Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass es einen Einbruch gegeben hat. Ein Beweis liegt vor, wenn im polizeilichen Protokoll festgehalten wird, dass eingebrochen wurde. Dies wird oft aufgrund von Einbruchspuren festgestellt, die entstehen, wenn Einbrecher Gewalt anwenden müssen, um sich Zutritt zu verschaffen.

 

Hier ergibt sich eine Schwierigkeit im Bereich der modernen Einbruchsmethoden, etwa bei elektronischen Türschlössern mit Codesystemen, für die kein Schlüssel, sondern eine Zahlenkombination benötigt wird. In so einem Fall sind möglicherweise keine Einbruchspuren ersichtlich, zum Beispiel wenn den Einbrechern der Code aus irgendeinem Grund bekannt war. Unter Umständen kann die Polizei so im Protokoll nicht schriftlich festhalten, dass eingebrochen wurde und die Versicherung ist leistungsfrei.

 

 

Glasbruch

 

 

In der Haushaltsversicherung ist die Glasbruchsparte immer dabei. Sie umfasst Fenster sowie auch Duschwände oder Glasgeländer im Haus. In der Eigenheimversicherung kann Glasbruch optional miteingeschlossen werden. Dies ist für jegliche Art von Gebäudeverglasung, wie Glasdächer, Balkonverglasung oder Glaszäune, sinnvoll.

 

 

Was kostet meine Versicherung?

 

Die Größe Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses hat Einfluss auf die Versicherungssumme, die sich wiederum auf die Versicherungsprämie auswirkt. Sie können die Versicherungssumme immer erhöhen, aber nicht senken.

 

Daneben spielt auch eine große Rolle, wie umfangreich der Versicherungsschutz gewählt wird. Versicherer bieten meist eine Produktpallette von “kleinen” Tarifen bis hin zu “extra großen Tarifen” an. Die kleinen Tarife sind günstiger, haben dafür aber einen geringeren Versicherungsumfang und mehr Ausnahmen.

 

Bei Mietwohnungen ist es meistens sinnvoll, eine Versicherung zu wählen, bei der man bei Umzug flexibel wechseln kann, ohne immer einen neuen Vertrag mit neuer Vertragslaufzeit abschließen zu müssen.

 

 

Studentenwohnung & Haushaltsversicherung

 

Bei Studenten-WGs schließt oft nur einer der Bewohner eine Haushaltsversicherung ab, deren Kosten dann auf alle WG-Kollegen aufgeteilt werden. In diesem Fall muss unbedingt darauf geachtet werden, dass auch für die WG-Kollegen Versicherungsschutz besteht. Ansonsten ist nur die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat, Privathaftpflicht versichert und nur das Inventar dieser Person, sowie das Inventar des Vermieters, fällt unter den Versicherungsschutz.

 

Hier sollte mit der Versicherung vereinbart werden, dass nicht alle versicherten Personen namentlich genannt werden müssen, sondern das Einsenden eines Meldezettels der betreffenden Person, auf dem Sie unter der versicherten Adresse gemeldet sind, im Schadenfall ausreichend ist.

 

Oft können die Eltern eine Klausel in ihrer Haushaltsversicherung einschließen lassen, durch die der Wohnungsinhalt der studierenden Kinder in der Studentenwohnung mitversichert ist. In so einem Fall sollten Sie sich informieren, welcher Versicherungsschutz genau gegeben ist. Oft entspricht dieser Schutz nämlich nicht dem, was in einer eigenen Haushaltsversicherung für die Studentenwohnung enthalten wäre.

Eine junge Frau mit langen braunen Haaren trägt Kopfhörer und tanzt mit geschlossenen Augen zu der Musik, die nur sie hören kann.

Eine Seefahrt die ist lustig…

 

Das Rauschen des Meeres im Ohr, Wind und Sonne im Gesicht… so stellen sich viele den idealen Urlaub auf einem Boot oder einer Yacht vor. Da ein solches Wasserfahrzeug im Regelfall sehr kostspielig ist, entscheiden sich die meisten dazu, dieses vor Ort zu chartern. Neben der Auswahl des richtigen Bootes ist auch der richtige Versicherungsschutz für Sie und alle Mitfahrenden ein wesentlicher Bestandteil eines entspannten, erholsamen Urlaubs.

 

Der ideale Versicherungsschutz setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen:

 

  • Skipper-Haftpflichtversicherung
    Als Skipper haften Sie grundsätzlich uneingeschränkt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Die Versicherungssumme, die in den meisten Charterverträgen für Haftpflichtschäden vereinbart ist, ist immer zu gering. Hier können Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu € 10 Mio. abschließen.

 

  • Skipper-Rechtsschutzversicherung
    Bei den wenigsten Rechtsschutzversicherungen ist der Straf-Rechtsschutz als Skipper eines Bootes mitversichert. Damit Sie im Fall der Fälle nicht mit den Anwaltskosten alleine dastehen, bietet sich eine Skipper-Rechtsschutz-Versicherung mit weltweiter Deckung für Sie als Skipper und alle, die mit Ihnen unterwegs sind, an.

 

  • Charter-Kautionsversicherung
    Wenn Sie ein Boot chartern, sollte dieses bereits eine Kaskoversicherung haben, die Sie nicht mehr selbst abschließen müssen. Sie hinterlegen im Regelfall jedoch eine Kaution, von welcher Einbehalte abgezogen werden, wenn Sie das Boot beschädigen. Da dies durchaus teuer werden kann, empfiehlt sich hier eine Charter-Kautionsversicherung mit weltweiter Deckung.

 

  • Charter-Folgeschadenversicherung
    Wenn Sie ein Schiff während ihrer Charter beschädigen, dauert es unter Umständen länger, bis dieses wieder einsatzbereit ist. In so einem Fall könnte die Charterfirma Sie für den Folgeschaden in den Regress nehmen. Mit einer Charter-Folgeschaden-Versicherung können Kosten berechtigter Regressansprüche gedeckt werden.

 

  • Charter-Rücktrittsversicherung
    Die Koffer sind gepackt, das Schiff ist gechartert – jetzt kann es losgehen. Doch was passiert, wenn der Skipper plötzlich ausfällt und der Chartertörn nicht angetreten werden kann? Eine Charter-Rücktritt-Versicherung deckt die anfallenden Stornokosten, sodass Sie auf diesen nicht sitzen bleiben. Falls ein Crewmitglied ausfällt, werden auch hier die anteiligen Kosten bezahlt.

 

  • Unfallversicherung für Bootsfahrt & Segeln
    Für Chartertörns kann eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden, die speziell an die Gegebenheiten auf See angepasst ist. An und für sich empfiehlt es sich für jede Person, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst ist und einen ganzheitlicheren Versicherungsschutz gewährleistet. Es gibt einige gute Unfallversicherungen, in denen Bootsunfälle versichert sind. Eine solche Versicherung ist immer zu bevorzugen.

 

Bunter Duplo- Legosteine auf einem Teppichboden.

Der perfekte Versicherungsschutz für mich

 

Neben den Standardsparten können Sie weitere Punkte in Ihrer Eigenheim-, Haushalts- oder Gebäudeversicherung versichern, sodass der Versicherungsschutz genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Sparten: Naturkatastrophen (Sublimit in der Sturmsparte), unbenannte GefahrenFahrräder & E-Bikes und Wertgegenstände.

Haus in starkem Gewitter mit Blitzen im Hintergrund.

Naturkatastrophen (NatKat)

 

Diese Sparte ist eigentlich ein Sublimit innerhalb der Sturmsparte, sollte aber extra im Detail betrachtet werden. Besonders wichtig ist dies bei Häusern und Wohnungen im Erdgeschoss. Für diese ist eine Erhöhung der NatKat-Versicherungssumme zu empfehlen. In diese Sparte Fallen z.B. Schäden durch

 

  • Hochwasser: wenn Wasser aus einem See, Fluss etc. austritt
  • Rückstauschaden: wenn Wasser durch den Kanal zurück in die Wohnung gedrückt wird
  • Niederschlagswasser: wenn Wasser aufgrund starker Regenfälle nicht mehr absickern oder abrinnen kann und in die Wohnung rinnt
  • Vermurung: wenn eine Mischung aus Wasser, Schlamm und lockerem Gesteinsmaterial in Bewegung gerät und talabwärts fließt
  • Lawinen

 

Diese Schäden sind in den Standard-Tarifen oftmals nur mit ca. 5.000 € versichert. Hier ist es auf jeden Fall sinnvoll, höhere Versicherungslimits zu wählen, was bei vielen Versicherern möglich ist. Je nach HQ-Zone können Versicherungssummen von mehreren 100.000 € vereinbart werden.

Ein mächtiger Bulle steht in einem Geschäft mit Porzellanwaren

Unbenannte Gefahren

 

Im Versicherungsvertrag ist geregelt, was versichert ist und was nicht. Dies sind üblicherweise die sogenannten benannten Gefahren, also die versicherten Sparten. Alles was pro Sparte nicht definiert ist, sind die sogenannten unbenannten Gefahren. Diese können im Rahmen einer EC-Deckung (Extended-Coverage-Deckung) oder „All-Risk“-Versicherung mitversichert werden.

 

Ein solcher zusätzlicher Versicherungsschutz hat wieder eigene Ausschlüsse und Versicherungslimits, die von Versicherer zu Versicherer variieren. All-Risk heißt also nicht, dass alles versichert ist, aber deutlich mehr als nur die benannten Gefahren.  

 

Ein Beispiel für eine einen Versicherungsfall mit dem Einschluss der unbenannten Gefahren wäre, wenn sich ein Luster oder eine schwere Deckenlampe von der Decke löst, auf den Glastisch fällt und neben diesem auch noch das Parkett beschädigt.

Hintereinanderstehende Fahrräder in den Regenbogenfarben fahren schräg nach hinten und ziehen bunte Spuren nach sich.

Fahrräder & E-Bikes in der Haushaltsversicherung

 

Fahrräder, insbesondere E-Bikes, sind oft sehr teuer, weswegen eine Versicherung sinnvoll ist. In der Haushaltsversicherung können diese mitversichert werden. Wichtig ist, hier auf eventuelle Ausnahmen und Sublimits in den Versicherungsvereinbarungen zu achten.

 

Viele Versicherer haben etwa im Falle eines einfachen Diebstahls Versicherungssummen, die nicht den Wert des Fahrrades decken. Ein einfacher Diebstahl liegt zum Beispiel vor, wenn das Fahrrad im Stiegenhaus oder aus dem abgesperrten Kellerabteil gestohlen wird. Deswegen sollten Sie bei der Versicherung Ihres Fahrrads oder E-Bikes auf folgende Dinge achten:

 

  • Welche Versicherungssumme wird tatsächlich benötigt?
  • Welcher Geltungsbereich wird gebraucht?
    (Grundstück, ganz Österreich, angrenzende EU-Länder, ganze EU)
  • Bei hochpreisigen Bikes: Müssen der Versicherung Fotos zukommen gelassen werden, wie die Räder gelagert werden?
    (Garage, Nebengebäude, tosisches Schloss)

 

Zu letzterem Punkt ist anzumerken, dass es von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ist, wann ein Fahrrad oder E-Bike als hochpreisig gilt. Für manche beginnt dies bei einem Neuwert von 5.000 €, für manche erst bei 10.000 €.

 

Ein Versicherungsschutz nach Neuwert ist immer zu bevorzugen, denn der Zeitwert eines Fahrrads kann nach einigen Jahren schon sehr gering sein.
Drei Truhen voll mit Goldmünzen

Wertgegenstände in der Haushaltsversicherung

 

Wenn Sie Gold, Bargeld oder Schmuck bei sich zuhause gelagert haben, sollten Sie darauf achten, bis zu welchem Wert und unter welchen Umständen diese in Ihrer Haushaltsversicherung mitversichert sind. Hier wird bei der Art der Lagerung zwischen folgenden Kategorien unterschieden 

 

  • Freiliegend: nur geringe Versicherungssummen von ca. 2.000 €
  • Nicht sichtbar und unversperrt gelagert: mögliche Versicherungssummen von ca. 15.000 €
  • Versperrt gelagert ohne Sicherheitsklasse (z.B. Lade mit Schlüssel): Versicherungssummen bis ca. 30.000 € möglich
  • Tresor mit Sicherheitsklasse (inkl. Konformitätserklärung): Versicherungssummen ab 60.000 € möglich (siehe Sicherheitsklassen unten)

 

Tresore mit Sicherheitsklassen verfügen über eine Konformitätserklärung, in welcher bestätigt wird, dass sie die jeweiligen Kriterien erfüllen. Diese zertifizierten Tresore werden in vier Klassen eingeteilt, für die jeweils andere Versicherungssummen gelten:

 

  • EN 1(Widerstandsgrad I): ca. 000 €
  • EN 2(WG II): ca. 000 €
  • EN 3(WG III): ca. 000 €
  • EN 4(WG IV): ca. 000 €

 

Tresore der Klasse EN 1 kosten zwischen 600 € und 1.000 €. Für Tresore der Klasse EN 4 müssen bereits Summen von 2.400 € bis knapp 6.000 € bezahlt werden.

 

Damit Sie höhere Sublimits für Gold, Bargeld und Schmuck in Ihrer Haushaltsversicherung vereinbaren können, müssen Sie die Konformitätserklärung des Hersteller sowie vom Einbau des Tresors vorweisen können und, in vielen Fällen, der Versicherung vorab zusenden.
Kleinkind (Mädchen) mit sehr kritischem Blick

Wann zahlt meine Haushaltsversicherung nicht?

 

In Ihrer Haushaltsversicherung gibt es bestimmte Obliegenheiten, denen Sie nachkommen müssen. Tun Sie dies nicht, ist die Versicherung leistungsfrei und Sie erhalten keine Zahlung. Nicht jedes Versäumnis ist aber automatisch eine Obliegenheitsverletzung, man unterscheidet hier zwischen verschiedenen Kategorien:

 

  • Leichte Fahrlässigkeit: Verhalten ist leicht fahrlässig, wenn es auch einer sorgfältigen Person gelegentlich passieren kann. Leichte Fahrlässigkeit ist in Ihrer Haushaltsversicherung mitversichert.

 

  • Grobe Fahrlässigkeit: Verhalten ist grob fahrlässig, wenn es einer sorgfältigen Person in der gleichen Situation keinesfalls unterlaufen wäre. Grobe Fahrlässigkeit kann optional mitversichert werden. Mittlerweile ist es bereits Marktstandard, grobe Fahrlässigkeit in der Haushaltsversicherungspolizze zu inkludieren.

 

  • Obliegenheitsverletzung: Wenn Sie Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer missachten, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Diese ist nicht versicherbar.

 

  • Vorsatz: Wenn sie vorsätzlich, also absichtlich, Schaden verursachen, spricht man von Vorsatz. Auch dieser ist nicht versicherbar.

 

 

Welche Obliegenheiten habe ich?

 

Hauptwasserhahn abdrehen

 

 

Wenn Sie für mehr als 72 Stunden das Haus oder die Wohnung verlassen und niemand anderer in der Wohnung ist, müssen Sie den Hauptwasserhahn abdrehen. Tun Sie dies nicht und es kommt deswegen zu einem Leitungswasser-Schaden, ist Ihr Versicherer aufgrund der Obliegenheitsverletzung leistungsfrei.

 

 

Fenster schließen

 

 

Wenn Sie das Haus verlassen, müssen alle Fenster geschlossen sein. Wichtig hierbei: gekippte Fenster gelten nicht als geschlossen. Wenn über ein geöffnetes oder gekipptes Fenster eingebrochen wird, gilt dies als einfacher Diebstahl. Für einen solchen einfachen Diebstahl stehen im Versicherungsfall nur geringe Sublimits zur Verfügung.

 

Von einem einfachen Diebstahl spricht man, wenn die Diebe für den Diebstahl bedingungsgemäß keine Hindernisse überwinden mussten.

 

 

Kerzen nicht unbeaufsichtigt brennen lassen

 

 

Brennende Kerzen dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Es liegt also eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn aufgrund einer von Ihnen unbeaufsichtigt gelassenen Kerzen ein Brand entsteht. Ihre Versicherung ist dann leistungsfrei und muss für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.

 

 

Türen absperren

 

 

Wenn Sie das Haus oder die Wohnung verlassen, müssen Sie die Haus- oder Wohnungstür abschließen. Wichtig hierbei: Eine Tür gilt bedingungsgemäß nur dann als verschlossen, wenn der Türriegel durch eine Schlüsseldrehung mit Mechanismus seitlich in die Türe hineinragt. Das bedeutet, dass eine Tür mit Knauf, die einrastet, nicht als verschlossen gilt. Hier muss zusätzlich mit dem Schlüssel manuell abgesperrt werden.

 

Elektronische Schließsysteme werden auf dem Markt immer häufiger. Im Versicherungsbereich stellen diese allerdings leider manchmal eine Grauzone dar, und es kann sogar zu einer gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers kommen. Die Beweispflicht, dass eingebrochen wurde, liegt nämlich bei Ihnen als Versicherungsnehmer.

 

Vorhandene Einbruchspuren werden von der Polizei dokumentiert. Was ist aber, wenn es keine Einbruchspuren gibt? Etwa, weil das Schließsystem technisch überlistet und gehackt wurde. Ohne Einbruchspuren kann von der Versicherung entschieden werden, dass nur ein einfacher Diebstahl vorliegt. In diesem Fall würden geringe Sublimits gelten und Sie würden nicht den vollen Schaden ersetzt bekommen.

 

Versicherungstechnisch empfiehlt es sich, ein klassisches Schlüssel-Schloss-Modell zu verwenden, da die Bedingungswerke darauf aufbauen. Viele Fragen im Zusammenhang mit elektronischen Schlössern sind noch nicht geklärt.

 

 

Leichte oder grobe Fahrlässigkeit?

 

Es ist oft nicht immer ganz klar, wo die Grenzen zwischen leichter, grober Fahrlässigkeit und einer Obliegenheitsverletzung liegen. Im Folgenden finden Sie ein Beispiel zur Verdeutlichung. Wichtig dabei: Auch in diesem Fall kann nicht pauschal gesagt werden, was grobe Fahrlässigkeit oder bereits eine Obliegenheitsverletzung ist. Es kommt hierbei immer auf die Rahmenbedingungen und viele Eventualitäten an.

 

Beispiel: Küchenbrand

 

 

Sie erhitzen eine Pfanne mit heißem Öl auf dem Herd und lassen diese unbeaufsichtigt stehen, woraufhin sie Feuer fängt und es zu einem Küchenbrand kommt. Wenn Sie den Raum nur kurz verlassen haben und der Brand in diesem Moment entstanden ist, gilt Ihr Verhalten wahrscheinlich als leicht fahrlässig. Falls Sie aber längere Zeit nicht in der Küche gewesen sind, beispielsweise, weil Sie für ein Telefonat den Raum verlassen haben, wird man eher von grober Fahrlässigkeit sprechen.

 

Fröhliches kleines Mädchen sitzt in einem Wäschekorb und wird von der Mutter gezogen

Auf was muss ich bei Umzug achten?

 

Wenn Sie mit dem Umzug gleichzeitig einen Versicherungswechsel durchführen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich erst ummelden, nachdem die Kündigung an die Versicherung geschickt wurde.  Ansonsten sind Sie dazu verpflichtet, die bestehende Versicherung auch für Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus zu bezahlen.

 

Solange Sie noch nicht umgemeldet sind, können Sie die Kündigung wegen Umzug aussprechen. Diese lehnt der Versicherer erst ab, sie wird aber rechtswirksam, sobald der neue Meldezettel bei der Versicherung eingeht.

 

Am besten informieren Sie Ihren Versicherungsmakler früh genug im Vorhinein über

  • die Daten der neuen Wohnung,
  • wann Sie den Schlüssel der neuen Wohnung bekommen,
  • wann Sie den Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben wollen,
  • und wann Sie sich voraussichtlich auf die neue Adresse ummelden

 

So können alle rechtlichen Fristen für den Versicherungswechsel eingehalten werden und einem Versicherungsschutz, der perfekt auf Ihr neues Wohnobjekt zugeschnitten ist, steht nichts mehr im Weg.

 

Beim Kauf eines Hauses übernehmen Sie automatisch die Eigenheimversicherung des Vorbesitzers. Sie geht mit der Grundbucheintragung automatisch auf den neuen Erwerber über. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie vier Wochen Zeit, die Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen. Eine Kündigung vor der Eintragung ins Grundbuch ist nicht möglich, da Sie bis dahin nicht die Rechte am Vertrag haben, weil Sie noch nicht der Eigentümer sind.
Gesplittetes Bild: Links noch renovierungsbedürftiger Wohnraum, rechts bereits abgeschlossen

Versicherbare Sachrisiken: Hausversicherung

 

Einige Risiken, die während des Bau- oder Renovierungsprozesses auftreten können, sind ebenfalls versicherbar. Die folgenden Punkte beziehen sich vorwiegend auf Häuser, allerdings ist bei einem Wohnungsumbau eine Bauherrenhaftpflicht und eine Bauwesenversicherung durchaus sinnvoll.

 

  1. Rohbauversicherung
     
  2. Grundstückshaftpflicht
    Haftung der Grundstückseigentümer, falls sich jemand auf dem Grundstück verletzt
     
  3. Bauherrenhaftpflicht
    Haftung der Bauherren (= die Personen, die einen Bau beauftragen)
     
  4. Bauwesenversicherung
    eine Art “Kaskoversicherung” für das Gebäude während der Bauzeit
     
  5. Gebäudeversicherung
    Diese sollte nach der Rohbauversicherung, spätestens mit dem Einbau der Fenster, aufrecht sein. Während meistens auf die üblichen Dinge, wie zum Beispiel Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherungen, geachtet wird, werden weitere wichtige Sparten oft vergessen.

     
    1. Katastrophenschäden
      Hochwasser, Vermurung, Lawinen etc.
       
    2. Wasserrückstauschäden und Eintritt von Niederschlagswasser
       
    3. Erweiterte Gebäudeinstallationen
      Photovoltaik, Wärmepumpen, Solaranlagen etc.
       
    4. Stromschwankungsschäden
      Umfasst sämtliche Formen der Überspannung und nicht nur den indirekten Blitzschlag. Besonders am Land empfehlenswert.
       
    5. Gebäudeverglasung
      Versichert nicht nur die Außenfenster, sondern zum Beispiel auch einen verglasten Wintergarten, Glasdächer etc.
Frau und Mann auf einem Segelboot an einer Küste

Skipper-Haftpflichtversicherung

 

Als Skipper haften Sie grundsätzlich uneingeschränkt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Da Haftpflichtschäden sehr kostspielig sein können, ist eine ausreichende Versicherungssummer in der Haftpflichtversicherung wichtig. Hier können Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu € 10 Mio. abschließen.

 

Die Versicherungssumme, die in den meisten Charterverträgen für Haftpflichtschäden vereinbart ist, ist immer zu gering. In vielen Fällen wissen Sie gar nicht, in welcher Höhe das gecharterte Schiff haftpflichtversichert ist. In diesen Versicherungen sind außerdem die Haftungsansprüche der Crew gegen den Skipper nur selten versichert. Zudem besteht das Risiko, dass der Vercharterer seiner Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist und Skipper deswegen überhaupt keinen Haftpflichtschutz haben.

 

Außerdem gilt Folgendes zu berücksichtigen: Sie haften trotz einer aufrechten Haftpflichtversicherung im Chartervertrag für Sachschäden am Schiff uneingeschränkt persönlich, wenn Ihr Verhalten, das zum Schaden geführt hat, grob fahrlässig war. Ob ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt wird vom örtlich zuständigen Gericht entschieden.

 

Aus diesen Gründen empfiehlt sich eine spezielle Skipper-Haftpflicht-Versicherung. Ihr Urlaub ist wesentlich entspannter mit dem richtigen Versicherungsschutz. So gibt es kein böses Erwachen bei hohen Schadenersatzforderungen.
Frau und Mann sitzen an der Reling eines Segelboots und blicken aufs offene Meer

Skipper-Rechtsschutzversicherung

 

Schon eine alte römische Juristenweisheit besagt: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“ Dieses Sprichwort gilt besonders, wenn Sie sich aufgrund eines Unfalls auf hoher See vor Gericht einfinden und verantworten müssen. Vor allem, wenn es um strafrechtliche Themen geht.

 

Die wenigsten Rechtsschutzversicherungen beinhalten Versicherungsschutz für Skipper. Außerdem ist der Geltungsbereich oft eingeschränkt und gilt nicht in Übersee. Gerichtskosten können allerdings sehr schnell sehr teuer werden – auch wenn Sie im Recht sind. Damit Sie im Fall der Fälle nicht mit den Anwaltskosten alleine dastehen, bietet sich eine Skipper-Rechtsschutz-Versicherung mit weltweiter Deckung an. Diese gilt nicht nur für den Skipper, sondern auch für die Crewmitglieder, sodass alle an Bord über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügen.

Frau mit Sonnenhut sitzt am Vorderdeck eines Schiffs und  blickt auf das offene Meer

Charter-Kautionsversicherung

 

Wenn Sie ein Boot chartern, sollte dieses bereits eine Kaskoversicherung haben, die Sie nicht mehr selbst abschließen müssen. Sie hinterlegen im Regelfall jedoch eine Kaution, von welcher Einbehalte abgezogen werden, wenn Sie das Boot beschädigen.

 

Da dies durchaus teuer werden kann, empfiehlt sich hier eine Charter-Kautionsversicherung mit weltweiter Deckung. Mit einer umfassenden Charter-Kautionsversicherung ersparen Sie sich auch die Diskussionen innerhalb der Crew, wer denn jetzt schuld am Schaden ist und dafür aufkommen muss.

 

Sie sollten darauf achten, dass von Ihrer Kaution nur berechtigte Einbehalte abgezogen werden. Sprich: Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten der Crew und des Skippers herbeigeführt wurden. Unberechtigte Einbehalte wären etwa diese, die auf eine mangelhafte Beschaffenheit des Bootes zurückzuführen sind.

 

Außerdem sollte im Chartervertrag geklärt sein, dass die Kaution nicht für Haftpflichtschäden einbehalten werden kann. Für Haftpflichtschäden sollte es in der Regel keine Selbstbeteiligung geben. So gehen Sie sicher, dass Einbehalte nicht nach beliebigem Ermessen vorgenommen werden können.

Mädchen mit Matrosen- Outfit sitzt mit Fernglas auf einem alten Koffer.

Charter-Folgeschaden-Versicherung

 

Wenn Sie ein Schiff während ihrer Charter beschädigen, dauert es unter Umständen länger, bis dieses wieder einsatzbereit ist. In so einem Fall könnte die Charterfirma Sie für den Folgeschaden in den Regress nehmen. Mit einer Charter-Folgeschaden-Versicherung können Kosten berechtigter Regressansprüche gedeckt werden. Die Versicherung deckt dabei die Regressansprüche, sofern diese berechtigt sind, ab dem vierten Tag der Folgecharter bis zu einer Höchstsumme von 25.000 €.

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