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Ein junger Mann im Rollstuhl und eine junge Frau halten sich an den Händen, während sie sich im Kreis drehen. Das paar ist bei Sonnenuntergang am Strand.

Unfallinvalidität

Absichern für das Worstcase-Szenario

 

Eine Invalidität ist eine bleibende Beeinträchtigung. Als Betroffener möchten Sie weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen und nicht auf andere angewiesen sein. Deshalb ist die finanzielle Absicherung im Falle einer dauerhaften Invalidität und ihrer Folgen der wichtigste Bestandteil der Unfallversicherung.

 

Sollten Sie das Pech haben, nach einem Unfall invalide zu sein, im Worstcase sogar arbeits- oder erwerbsunfähig, bedeutet das für Sie hohe Geldeinbußen. Ihr zukünftiges Erwerbseinkommen bleibt gänzlich aus, Ihre Fixkosten werden aber höher. Bei einem hohen Invaliditätsgrad wird sich unter einer halben Million Euro vermutlich nichts abspielen.

 

Folgendes kann beispielsweise hohe Zusatzkosten verursachen:

 

  • das Anpassen von Haus oder Wohnung an die neuen Bedürfnisse (Türstöcke verbreitern; Rollstuhlrampen, Treppenlift, Lift im Altbau oder bedarfsgerechtes Mobiliar einbauen etc.)
  • eventuell ist ein Umzug notwendig
  • ein hoher Pflegeaufwand, der für den Rest des Lebens benötigt wird
  • das Umbauen des Fahrzeuges, um die eigene Mobilität zu erhalten (Rollstuhlkran, adaptierte Autosteuerung etc.)
  • die Anschaffung eines Assistenzhundes

 

Damit Sie Anspruch auf eine Leistung der Versicherung haben, muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten. Die dauerhafte Invalidität sollte allerdings nicht erst dann bei der Versicherung gemeldet werden.

 

Den Verdacht auf eine dauerhafte Invalidität sollten Sie bereits bei der ersten Unfallmeldung mitmelden. Bei den meisten Versicherern haben Sie dafür eine Meldefrist, die oft sehr knapp bemessen ist. Wenn Sie diese Frist versäumen, bleibt Ihnen jeglicher Anspruch verwehrt.

 

Die frühere Meldung des Verdachtes auf dauerhafte Invalidität hat für Sie keine Nachteile, sondern nur Vorteile, falls es wirklich zu einer dauerhaften Invalidität kommen sollte.

 

Im Falle einer nicht unfallbedingten Einschränkung sind Sie mit der Unfallversicherung nicht abgesichert. Diese Fälle fallen in den Bereich anderer Versicherungen, wie etwa der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder der Pflegeversicherung.

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