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Eine schwarzhaarige Frau sitzt vor der geöffneten Motorhaube ihres Autos. Ihr Gesicht ist genervt verzogen und sie hat die Hände in einer verzweifelten Geste erhoben.

Wertminderung nach dem Unfall

Minderwert ist nicht gleich minderwertig

 

Wenn Sie mit Ihrem Kfz einen Unfall haben, gilt es ab diesem Zeitpunkt als Unfallwagen. Ein vorbeschädigtes Kfz kann nicht zum gleichen Preis verkauft werden wie ein unbeschädigtes Kfz, das ansonsten gleichwertig ist.

 

Kurz gesagt: Ihr Kfz ist nach einem Unfall nicht mehr so viel Wert wie davor.

 

Für diese Wertminderung werden Sie nur dann entschädigt, wenn Sie es explizit anfordern.

 

 

Wie fordere ich die Wertminderungsentschädigung an?

 

Sie können die Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordern.

 

Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:

  1. Sie sind nicht schuld am Unfall
  2. Ihr Kfz ist nicht älter als 36 Monate

 

Letzteres hat folgenden Grund: Ein neues Kfz verliert besonders in den ersten zwei Jahren an Wert. Nach drei Jahren ist der Wert schon so weit gefallen, dass die Berechnung einer Wertminderung nicht mehr möglich ist. Diese ist also nur für neuere Kfz relevant.

 

 

Wie kann ich die Wertminderung berechnen?

 

Sie können den Wertverlust selbst mithilfe des Rechners der Arbeiterkammer Oberösterreich berechnen anhand der Verbandsformel berechnen. Dafür brauchen Sie:

 

  • den Zeitwert des Autos
  • die Reparaturkosten
  • die Anzahl der Zulassungsmonate

 

Den Zeitwert des Autos erhalten Sie über eine Eurotaxabfrage. Dafür benötigen Sie den sechsstelligen nationalen Code in Ihrem Zulassungsschein (A7).

 

Hier ein Beispiel: Sie besitzen seit zwei Jahren ein Auto das aktuell einen Zeitwert von 20.000 € hat. Wenn die Reparaturkosten bei einem Unfall 2.000 € ausmachen, ergibt sich daraus ein Minderwert von 330 €. Diesen müsste Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers, zusätzlich zu den Reparaturkosten, bezahlen. Das wären in diesem Fall 2.330 €.

 

Die Wertminderung kann auch mithilfe der Salzburger Formel berechnet werden. Dafür darf das das Unfall-Kfz die Verschleißgrenze nicht überschreiten. Das sind 40% des Wiederbeschaffungswertes. Der Widerbeschaffungswert ist der Pries, den Sie vor dem Unfall bei einem Autohänderl für Ihr Kfz bezahlen müssten

 

Leider gibt es keinen zugänglichen Online-Rechner für die Salzburger Formel. Es lässt sich zwar herausfinden, welche Faktoren berücksichtig werden, aber den genauen Wertverlust kann nur ein Sachverständiger feststellen.

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