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Kfz-Versicherung auflösen: Kündigung durch VersicherungsnehmerInnen

Kündigung durch VersicherungsnehmerInnen

Wie mache ich mit meiner Kfz-Versicherung Schluss?

 

Manchmal ist man bereit für etwas Neues.

 

Es kann für Sie aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, die Fahrzeugversicherung zu wechseln.

 

Sie müssen aber zuerst mit Ihrem aktuellen Kfz-Versicherungsvertrag Schluss machen. Am besten kurz und schmerzlos. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

 

Gesetzesgrundlage

 

Im Bereich der Versicherungskündigungen überschneiden sich viele Gesetze. Generell geht man nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) vor.

 

Die Kündigungsbedingungen können sich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag auflösen wollen, müssen dafür viele unterschiedliche Paragraphen angeführt werden.

 

Grundsätzlich gilt: lieber zu viele Paragraphen anführen, als nur den falschen. Wir raten Ihnen, sich für Vertragskündigungen an Ihren Versicherungsmakler zu wenden.Jeanquartier & Partner

 

Wenn Sie die Kündigung selbst durchführen, aber mit dem Thema nicht viel Erfahrung haben, kann es sein, dass etwas vergessen oder übersehen wird. Ein Formfehler, die Verwendung des falschen Paragraphen oder das Versäumen einer Frist ist schnell passiert.

 

Im schlimmsten Fall kann der Versicherungsvertrag dann nicht zum gewünschten Termin gekündigt werden.

 

 

Kündigung zum Vertragsablauf

 

Verträge in der Kfz-Versicherung laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Nachdem die Mindestlaufzeit abgelaufen ist, können Sie den Versicherungsvertrag jährlich kündigen. 

 

Die Kündigung ist immer zum juristischen Beginn (Verlinkung zur Wissensecke) des Kfz-Versicherungsvertrages möglich. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das ein bisschen anders: Wenn der juristische Beginn nicht auf einen Monatsersten fällt, ist die die Kündigung zum nächstfolgenden Monatsersten möglich.

 

Achtung! Beachten Sie unbedingt die Kündigungsfrist. Der Vertrag muss spätestens einen Monat und einen Werktag zu den Geschäftszeiten vor seinem Ablauf schriftlich beim Versicherer einlangen.


 
Kündigung bei Prämienerhöhung

 

Wenn Sie vom Versicherer eine Verständigung erhalten, dass sich Ihre Prämie erhöht, können Sie den Vertrag kündigen. Bei manchen Versicherern gilt auch die jährliche Indexanpassung als Prämienerhöhung.

 

Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats ab Erhalt der Verständigung erfolgen.

 

Wirksam wird die Kündigung nach einem Monat. Sie haben also ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist, einen Monat Zeit, um eine neue Versicherung abzuschließen.



Kündigung im Schadenfall

 

Wenn Ihr Versicherer den Schadenersatz verweigert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats ab der Ablehnung kündigen.

 

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es auch möglich den Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherer Schadenersatz leistet. Nach der Schadenersatzleistung des Versicherers haben Sie einen Monat Zeit, um den Versicherungsvertrag zu kündigen. 

 

Alternativ zur Kündigung des Versicherungsvertrages ist auch ein Rücktritt von diesem möglich. Das geht allerdings nur, wenn Sie den Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen haben.

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