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Ein Mann und eine Frau stehen vor einem hellblauen Hintergrund und haben geschockt die Augen aufgerissen. Mit ihren Fingern deuten sie mit einer

Prämie nicht bezahlt

Nicht bezahlt = nicht versichert

 

So wie Ihr Versicherer haben auch Sie als VersicherungsnehmerIn Pflichten. Eine sehr wichtige davon ist das Einzahlen der Versicherungsprämie. Wenn Sie dies vergessen, kann das zu einer Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung führen.

 

 

Nichtbezahlen der Erstprämie

 

Jede Versicherung ist leistungsfrei, wenn die Erstprämie (§ 38 VersVG) nicht bezahlt wird. Am besten zahlen Sie diese unverzüglich nach Zusendung der Erstpolizze ein.

 

Wichtig! Wenn Sie SEPA-Abbuchungen als Zahlungsmethode gewählt haben, dann gehen Sie bitte sicher, dass die Abbuchung von Ihrem Konto auch möglich ist.

 

Sollte die Erstprämie nicht abgebucht werden können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung des Versicherers. Es besteht kein Versicherungsschutz bis diese Summe auf dem Konto des Versicherers eingegangen ist. 

 

Unser Tipp! Wenn Sie die SEPA-Abbuchung als Zahlungsmethode wählen, erfolgt die Zahlung automatisch und pünktlich. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass der Versicherungsschutz verloren geht, weil die Prämie zu spät eingezahlt wurde.

 

 

Nichtbezahlen der Folgeprämie

 

Sollte die Folgeprämie (§ 39 VersVG) nicht eingezahlt werden, erhalten Sie eine qualifizierte Mahnung. Die Post stellt Sie Ihnen als eingeschriebenen Brief zu. Nach Erhalt dieses Briefes ist der Versicherungsschutz noch 13 Tage aufrecht. Ab dem 14. Tag nach der Zustellung ist Ihre Versicherung leistungsfrei.

 

Wenn Sie nicht vor Ort sind, um den Brief persönlich entgegenzunehmen, wird Ihnen ein gelber Zettel im Briefkasten hinterlassen. Auch dieser Zustellversuch gilt als Zustellung und damit als Start der Frist.

 

Achtung! Auch bei der Zustellung können Fehler passieren. Es ist natürlich besser, wenn Sie die Versicherungsprämie regelmäßig und pünktlich bezahlen.

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